Beihilfe zu fahren ohne Führerschein?
Hallöchen,
Ich habe die Tage einem Bekannten geholfen seinen Autoschlüssel auf der Polizeiwache abzuholen. Er wurde mit seinem Auto erwischt und hat zum Zeitpunkt keine gültige Fahrerlaubnis gehabt und die Polizei hat den Schlüssel einbehalten.
Er kam auf mich zu und meinte ich könne seinen Schlüssel abholen, da ich selbst ja einen Führerschein habe. Gesagt, getan. Ich war auf der Wache und habe den Schlüssel entgegen genommen und die Polizei hat mich drauf hingewiesen, dass ich mich selbst strafbar machen würde, wenn er wieder fährt.
Ich habe mir nicht so viel dabei gedacht und ihm den Schlüssel wieder gegeben, weil ich mir dachte es ist ja sein Auto, also auch sein Schlüssel und er mir versichert hat, nicht nochmal zu fahren.
Nun habe ich doch bedenken, wegen Beihilfe zur Rechenschaft gezogen zu werden, falls er doch fahren sollte. Soll ich nochmal zur Polizeiwache und meine bedenken, denen schildern?
Was meint ihr?
Grüße
4 Antworten
Jein. hier beißen sich das Recht am Eigentum mit der Verpflichtung, das Kraftfahrzeug vor ungerechtfertiger Benutzung zu schüttzen.
und DA ist eben der Haken. wäre es DEIN Auto, dann müsstest DU dafür sorgen, dass keiner, der keinen Führerschein hat, damit fährt.
es ist aber SEIN Auto. und DU kannst nicht gezwungen werden, das Kindermädchen für deinen Kumpel zu spielen.
Würde man dir nachweisen können, dass du von anfang an vor hattest, deinem Kumpelchen das Auto wieder zu überlassen, dann KÖNNTE man dir unterstellen, als Strohmann agiert zu haben. Wenn du aber kumpelchen nach einer gewissen Zeit den Schlüssel wieder aushändigst, mit dem Hinweis darauf, dass er bitte nicht fahren soll, dann müsste man dir eigendlich nichts vorwerfen können dürfen.
wenn du ihm keine halbe Stunde nach dem du den Schlüssel ageholt hast, diesen wieder gegeben hast, dann ist das schon Dummheit. ggf. sogar eine strafbare form dieser.
Nein hab ich nicht. War schon zeit dazwischen.
habe den Schlüssel entgegen genommen und die Polizei hat mich drauf hingewiesen, dass ich mich selbst strafbar machen würde, wenn er wieder fährt.
Die Aussage ist nicht nachvollziehbar.
§27 StGB - Beihilfe:
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer VORSÄTZLICH einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
Er hat nicht angekündigt, wieder fahren zu wollen, sondern dir sogar noch versichert, nicht mehr zu fahren. Wo soll also bei dir ein Vorsatz vorhanden sein, ihm gezielt eine Straftat ermöglichen zu wollen?
Ja das verstehe ich auch nicht. Der Polizist war auch echt komisch muss ich sagen. Der wirkte so ein wenig willkürlich. Er meinte auch, er wolle Druck ausüben auf mich. Nunja..
Hab auch alles schriftlich, dass er nicht mehr fährt usw.
Hallo
Würde nie so etwas machen. Würde ihn hinfahren, aber den Schlüssel müsste er selbst abholen.
Gruß HobbyTfz
Ja das lustige ist ja, dass er den Bescheid von der Polizei hatte, um seinen Schlüssel abzuholen. In diesem Stand nichtmal drinnen, dass jmd mit muss. Er hätte es selbst machen können, aber die Dienststelle wollte ihn nicht rausrücken. Hab das Schreiben selbst durchgelesen gehabt und alles
Grüße
Du könntest von meinen Verständnis her nur zu Polizei gehen und denen den Schlüssel (welchen du aber ja nicht hast) wieder geben, um aus der Haftung draußen zu sein.
Ich würde dir empfehlen mit deinem Bekannten das Gespräch zu suchen.
Und vielleicht in Zukunft genauer hinfühlen, für welchen Bekannten du Bürge (mit dem Potential selber strafbar zu werden) sein willst.
Ja so habe ich eben auch gedacht und deswegen auch den Schlüssel ihm wiedergegeben. Er hat mir sogar schriftlich versichert nicht zu fahren ( zumindest über WhatsApp)