Guten Tag,
Die Rechtsschutzversicherung vom Mieter hat uns ein Schreiben hinterlassen.
kann ich da so drauf antworten? oder was sollte ich tun?
===> Rückgabe der Mietkaution mit Abzug der entstandenen Schäden erfolgte am 30.06.2025.
Sehr geehrter Herr Xxx,
Der Mietvertrag wurde am 15.09.2024 geschlossen und endete am 30.06.2025.
die Mietkaution hat Herr Barbiere in voller Höhe, abzüglich der entstandenen Schäden, am 30.06.2025 bereits Rückerstattet bekommen.
Für alle weiteren rechtlichen Schritte zahlen Sie (Xxx), beziehungsweise Ihr Mandat Herr Xxx.
Zusammenfassung:
-Sie haben ohne Frau (MEINE, Vermieter) Erlaubnis die Baddecke abgenommen und an der Elektronik im Bad rumgearbeitet und die Beleuchtung beschädigt. Für diese Vertragswidrigkeit und entstandenen Schäden müssen Sie vollunfänglich aufkommen. Die Kosten von 519,08€ haben wir mit Ihnen per E-Mail am 26.02.2025, am 06.03.2025 und am 16.04.2025 besprochen und Sie mehrfach zur Zahlung aufgefordert, da es sich hierbei um Sachbeschädigung handelt.
-Wegen Zahlungsverzug in § 3 werden dem Mieter Mahnkosten von 15€ in Rechnung gestellt.
-50€ Speermüllkosten, da Sie in der Wohnung einen großen Tisch zurück gelassen haben.
-350€ Defekten Geschirrspüler in der Küche hinterlassen. Neuer Geschirrspüler inkl. Montage. Laut Mietvertrag muss beim Auszug eine einwandfreie und mangellose Küche, inkl. Geräte hinterlassen werden.
-50€ Malerkosten, Zugespachtelte Wand im Wohnungsflur ist Roh.
-70€ Zuspachteln und malern der aufgebrochenen Wohnungstür durch Mieter. Diese wurde nachgearbeitet, dennoch sieht man auf der Türschlossseite den Riss, was nicht gut nachgearbeitet wurde.
-40€ Wasserschaden an der Küche. Sockelprofil aufgequollen.
Die Gesamtkosten der Beschädigungen belaufen sich auf 1.094,08-€.
Die hinterbliebenen Schäden wurden am 29.06.2025 bei der Wohnungsübergabe vor den Augen meines Zeugen Herr Aaaaa aufgezählt. Diese wurden in Ihrem (Herr Xxx) Beisein aufgenommen, fotografiert und dokumentiert.
Sie haben eine Rückzahlung von 405,92€ erhalten. Die Mietkaution mit Abzug der entstandenen Schäden, wie oben aufgeführt (1.500€ - 1.094,08-€).
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt, 08.07.2025, Unetrschrift Meine (Vermieter)<==
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