Was haltet ihr von der 5000 € klage des René Hornstein?

eine non binäre Person verklagt eine Fluggesellschaft auf 5.000 € Schmerzesnsgeld, weil er gezwungen wurde, zwischen Herr, Frau und Fräulein zu wählen

https://weltwoche.de/daily/weil-herr-frau-oder-fraeulein-zur-auswahl-standen-nonbinaere-person-verklagt-ryanair-auf-5000-euro-schmerzensgeld/

Ich würde gerne mal wissen, was ihr darüber denkt!

Was mich angeht, ich muss ganz klar sagen, ich habe grundlegend verständnis dafür wenn man sich weder als Mann noch als Frau sieht. Allerdings habe ich kein Verständnis dafür warum das schmerzen im Wert von 5000 € verursachen soll, wenn man gezwungen ist, ein Kreuzchen zu machen das hinterher keinen Menschen mehr intressiert.

Erklärt es mir, wenn ihr anderer Meinung seit,. aber ich finde, man kann doch in dem Fall einfach "ene mene Miste" spielen. Scheiß doch drauf, was die Fluggesellschaft darüber denkt, Ich meine die Daten brauchen die doch wenn ühberhaupt nur für Anschreiben im schlimmsten Fall für Werbung.

Der Werbung kann man widersprechen. - Ich möchte keine! und was auf dem Brief steht, wenn einer kommt, das spielt doch keine Geige.

Ich kenne mehrere Leute mit Namen die nicht 100% eindeutig sind. von denen hat sich keiner wirklich darüber aufgeregt, wenn die falsche Anrede verwendet wurde. Höchstens dass man freundlich aber bestimmt auf den Irrtum hinwies.

5000 € sind zu viel 100%
5000 € sind noch zu wenig 0%
Schmerzensgeld, Anrede, Fluglinie, LGBT+, Pronomen

Haltet ihr euch an Din18015, was die Anzahl der Sicherungen hinter einem RCD angeht?

Vorweg: die Frage richtet sich vornehmlich an ausführende Handwerker im Elektrogewerk!

In Anlehnung daran, dass gemäß VDE 0701-0702 ein Geräteableitstrom von 3,5 mA zulässig ist, wurde nach DIN 18015 festgesetzt, dass hinter einem RCD mit 30 mA Nennfehlerstromtoleranz nur 6 Stromkreise installiert werden dürfen, um ein unbeabsichtigtes Auslösen des RCD zu vermeiden.

die ganze Nummer hat nur zwei oder drei Haken! erstens bezieht sich VDE 0701-0702 auf den maximalen Ableitstrom, zweitens lässt besagte Norm für Geräte mit Heizelementen hier 10 mA zu und drittens ist ein Stromkreis kein Gerät. d.h. es könnten, was auch zu weilen vorkommt, an einem Stromreis ein halbes Dutzend Geräte angschlossen sein.

Zu bedenken ist, dass DIN 18015 eine Anwendungsregel ist. Dies bedeutet, dass sofern nicht anders vereinbart diese Regel auch umgangen werden kann.

Sämtliche Stromkreise innerhalb eines Hauses hinter EINEN RCD zu hängen hat zu weilen auch schon funktioniert, wird aber auch nicht empfohlen.

Wäre nett, wenn die Kollegen, die mehr als 6 Sicherungen hinter einem RCD setzen, auch dazu schrieben, wie viele sicherungen sie maximal dahinter setzen.

Was mich betrifft, so beschränke ich mich meistens auf eine Reihe. d.h. 8 Teilungseinheiten.

ich installire nur nach 18015, wenn ausdrücklich verinbart 50%
ich frage die Kundschaft vorher 50%
Ich installire immer nach 18015 0%
Elektrik, DIN, Elektriker, Elektro, Elektroinstallation, Steckdose