(A) Motorrad fahren ohne Fahrerlaubnis, nur Auto Führerschein vorhanden Strafen?

6 Antworten

Auf abgesperrtem Gelände darfst du fahren, was immer du willst. Dafür braucht man keine Fahrerlaubnis.

Auf Feldwegen ist das anders. Ein Feldweg, wenn da auch nur eingeschränkter Verkehr zulässig ist, ist das Verkehrsraum, wofür man eine Fahrerlaubnis benötigt.

Du hast dann mehrere (Verkehrs-) Straftaten begangen

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
  • Steuerhinterziehung

Deine Eignung, ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu führen, darf bezweifelt werden. Du wirst lange, lange Fußgänger sein, und einen 5-stelligen Betrag ärmer.

Das ist kein Bußgeld mehr, das ist ein Strafverfahren. Da gibt es keine feste Strafe, die wird individuell festgesetzt. Das kann sogar ein Jahr Freiheitsstrafe bedeuten.

Du darfst auch nicht einfach auf einem Privatem Gelände fahren wie du möchtest!

Die Zeiten sind lange vorbei.

  1. was noch keiner hier erwähnt hat ist,das Du auch ohne Versicherungsschutz fährst!
  2. ist es heut zu Tage immer so eine Sache mit dem Umweltschutz wenn Du stunden hin und her fährst!
  3. es kommt auch immer drauf an wo Du fährst!
  4. Baugebiet
  5. Industriegebiet
  6. Außerorts
  7. Innerorts
  8. usw.... usw......

Und zum Schluß fragen Sie noch ob Du nicht bei dem was Du am Hals hast und nicht drauf achtest,ob Du einen an der Klatsche hast!

Dann ist eh lange lange Pause!!!

(Probezeit)

Wenn du nach Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst, erfolgt direkt die MPU-Anordnung, §2a Abs 5 StVG:

Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein A-Verstoß, siehe Anlage 12 FeV:

A. Schwerwiegende Zuwiderhandlungen

1.2 Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz
Führen oder Anordnung oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 21)

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat

Es sind Geldstrafen oder Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr möglich.