Mpu 1,3 promille?

7 Antworten

Wenn die Neuerteilung nach deiner Drogen-MPU noch keine 10 Jahre her ist, gilst du als Wiederholungstäter und musst wieder zur MPU*. Da hier "Suchtverlagerung" im Raum steht, solltest du dich fachlich beraten lassen ob in deinem Fall anzuraten ist, Abstinenznachweise für Alkohol und Drogen erstellen zu lassen.

*Erklärung: Hier greift §14 Abs. 2 Nr. 3 FeV (wiederholte Zuwiderhandlungen gegen § 24a StVG). Die Alkoholfahrt ist zwar eine Straftat (§315c StGB), bleibt aber trotzdem tateinheitlich auch ein Verstoß gegen §24a StVG.

Meine Frage: Muss ich zur MPU?

Bei 1,3 Promille nicht zwingend, aber durchaus möglich. Angesichts der Ausfallerscheinungen und der BTM-Vorgeschichte m. E. auch durchaus wahrscheinlich.

Aber dein Anwalt kennt die Akten, der kann das tendenziell besser einschätzen.


nancycotten  15.07.2024, 23:51
Angesichts der Ausfallerscheinungen (...) auch durchaus wahrscheinlich.

Nö, gerade Ausfallerscheinungen sind ein Indikator dafür dass es sich nicht um Alk.missbrauch (im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne) handelt, und das ist eine Voraussetzung dafür um eine MPU unter 1,6‰ anzuordnen.

Eine Muss-Vorschrift gibt es meines Wissens nicht, aber da dir schon einmal die Fahrerlaubnis entzogen wurde, halte ich es für äußerst wahrscheinlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Daniel198968p  11.08.2024, 17:05

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich musste am 24.04.2024 meinen Führerschein abgeben.

Ich habe vom Gericht aus eine Sperrfrist von noch 7 Monaten. Und Fahrerlaubnis entzogen

Meine Frage ist bekomme ich nach den 7 Monaten meinen Führerschein wieder oder muss ich eine Wiedererteilung bei meinem zuständigen Wohnort beantragen?

Bitte senden sie mir eine Email wie ich das dann machen muss 

 

Mit Freundlichen Grüßen:

Ja. Nochmal zur MPU. Und da urteilen die nocht schärfer. Du musst wohl auf Fahrrad umsteigen

Der Gesetzgeber schreibt eine MPU zum Thema Alkohol vor, bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration (in Einzelfällen auch bei geringerer Blutalkoholkonzentration) oder. bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr (unabhängig von der Blutalkoholkonzentration)


Can6253 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 21:50

Grüß dich,

es gab ja keine wiederholte Alkoholfahrt.. dies war ja THC.. Meine MPU-Vorbereitung sagt dass dies hierbei keinen Einfluss hätte.

Spiritoso  15.07.2024, 21:52
@Can6253

Da kann ich nur hoffen, dass Du keinen Führerschein wieder bekommst. Andere Leute hängen oft an Leben.

Can6253 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 21:54
@Spiritoso

Man hat aus diesen Fehlern gelernt. Diese Alkoholfahrr ist begannen worden da meine Mutter einen Schlaganfall erlitten hatte, und ich schnell handeln musste. Meine Frage: muss ich zur MPU wenn ich das erste mal unter 1,6 Promille erwischt worden bin? Bzw hat meine vorherige Fahrt vor Jahren Mit THC im Blut einen Einfluss drauf?

Spiritoso  15.07.2024, 21:58
@Can6253

Abwarten, das kann die Behörde nach Ermessen entscheiden. Nach dem Alkoholgehalt droht die nicht. Hat Dir doch Dein Anwalt schon gesagt. Nun hoffen alle, das Du doch die MPU machen musst

Ja. Und dieses mahl geht es nicht nur um Alkohol und Drogen.

Du hast Bewiesen, dass du ""Karakterlich nicht geeingnet bist ein Kraftfahrzeug zu führen"" Neben der Sucht wird mann Beurteilen, ob du die geistige Reife hast um mit Vernunft am berufllichen oder gesellschaftlichem Leben teil zu nehmen.

Das kann auch andere, z.B. Berufliche Konsequenzen haben. Mann könnte dir deswegen bei einer G8 Untersuchung durch den Arbeitsmedezinischen Diesnst untersagen Maschienen zu führen. Kranfahrer auf der Baustelle ist dann z.B. auch nicht mehr.