MPU mit 0,9ng/ml Aktivem THC?
Hallo, ich hatte am 18.08.24 eine Verkehrskontrolle mit Positivem Urin Test und anschließender Blutentnahme
nun habe ich einen Brief erhalten dass das Verfahren eingestellt wurde, da mein Wert 0,9ng Aktives THC war und ich unter dem Grenzwert war
allerdings wurde der Fund der Führerscheinstelle übermittelt, Droht mir nun eine MPU?
Ich bin über 23, keine Probezeit & Ersttäter
Weitere Infos: Ich sollte den Blomberg testen machen und hatte ein Zuckendes bein (vor dem Test ein Zuckendes Auge vor nervösität) ich sollte während dem Test im Kopf bis 30 Zählen und habe genau bei 30 Sekunden Stop gesagt.
Warum der Test Positiv ausschlägt, habe ich dem Beamten gesagt "Ich weiß nicht, höchstens wegen Passiv Konsum, weil Gestern abend neben mir geraucht wurde (18-20Uhr) - um 16 Uhr war meine Verkehrskontrolle)
Zudem war ich Kooperativ, Auto wurde durchsucht & ich hatte natürlich nichts dabei
der Arzt bei der Blutentnahme konnte auch keine Auffälligkeiten im Verhalten feststellen
Danke für die Antworten
3 Antworten
Bezüglich Cannabis sind die Regelungen für eine MPU in § 13a FeV niedergeschrieben.
Für Abhängigkeit oder Missbrauch liegen bei dir keine Anzeichen vor.
Und Verstöße unter Cannabiseingluss hast du auch nicht begangen.
Daher wird keine MPU auf dich zu kommen.
Droht mir nun eine MPU?
Kurz und knapp: nein.
ist dein Wissen konkret also beziehst du das durch den Job
2x ja.
Und spielt der COOH Wert auch keine Rolle?
Momentan wird noch so vorgegangen, dass der Abbauwert bei einem Ersttäter idR keine Rolle mehr spielt. Allerdings wurde ein Leitfaden erarbeitet, der im Nachgang zu den derzeit gültigen Beurteilungskriterien für Fahreignung, einige "Nachfolgeregelungen" beinhaltet da das derzeitige Gesetz einfach zu "schwammig" formuliert ist und somit viele Fragen offen bleiben. Kann also gut sein, dass sich hier künftig wieder etwas ändert...
Vielen dank für die Ausführliche Antwort und das Antworten generell, kannst du mir vielleicht auch sagen, ob ich nun trotz dessen das der Grenzwert nicht erreicht wurde, ab jetzt ein Ersttäter bin?
Nein, du bist kein Ersttäter, eben da dein Aktivwert unter dem Grenzwert lag. Kann natürlich passieren dass die Polizisten dich jetzt jedes Mal zum Urinieren auffordern wenn du kontrolliert wirst, polizeiintern bist du nun als Konsument gespeichert....
kannst du evtl. auch meine Frage beantworten? Habe eine ähnliche Frage, nur mit Amphetamine.
Ja du musst damit rechnen. Sowas liegt im Ermessen der jeweiligen Führerscheinstelle. Ob ein Verfahren gegen dich läuft oder es eingestellt wurde spielt dabei keine Rolle.
Allerdings ist es bei diesem Wert nicht wahrscheinlich.
Sowas liegt im Ermessen der jeweiligen Führerscheinstelle
Sorry, aber das ist Unsinn. Auch eine FEB ist an Gesetze gebunden, da gibt es in diesem Fall kein Ermessen...
vielen dank, ist dein Wissen konkret also beziehst du das durch den Job oder persönliche einschätzung?
Und spielt der COOH Wert auch keine Rolle? meinen kenne ich nicht, ich schätze ihn zwischen 50-150ng aber im Internet lese ich was davon, das dieser für ersttäter nicht mehr relevant ist