Belastung durch MPU Anmeldung vor Anweisung?

matrix791  28.08.2024, 23:19

mit wieviel wurdest du denn getestet?

Wadim479 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 23:34

Das kann ich noch nicht sagen, mein Gedanke war mich anzumelden um falls mir Missbrauch vorgeworfen wird weniger Zeit zu brauchen, abmelden geht ja jederzeit.

2 Antworten

also sowas habe ich ja noch nie gehört- das sich jemand freiwillig zur MPU meldet.

Also laut Gesetz muss man nur zur MPU, wenn man mehrfach im Strassenverkehr mit THC auffällig geworden ist. Oder wenn Missbrauch oder Abhängigkeit im Raum steht.

(P.s. den Jocker, das du erst bei Mehrfach zur MPU must-hast du damit verspielt- in Zukunft, nach bestanderner MPU- darfst du nie wieder mit THC erwischt werden- dann wird dir Abhängigkeit oder Missbrauch 100% unterstellt- auch bei unter 3,5 ng/ml Blut)

Aber auch Missbrauch ( bist du bei der Kontrolle aus dem Auto gefallen nd hattest du keine Kontrolle mehr über deinen Körper?- dann könnte man einen Missbrauch unterstellen) muss nachgewiesen werden , genauso wie abhängigkeit ( mehrfach im Strassenverkehr aufgefallen).

Aber für die Führerschenstelle, ist es dann ganz gelegen- wenn der Führerscheininhaber, selber zur erkenntnis kommt- das er Missbrauch begeht und sich selber anmeldet- Herzlichen Glückwunsch.


Wadim479 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 23:33

Also sehr freche Antwort aber davon abgesehen, steht im Internet das ein missbrauchs Vorwurf ab 150 ng vorliegt, ob ersttäter oder nicht ist für die MPU egal, der COOH wert ist relevant

Vorallem "jocker"😂

matrix791  28.08.2024, 23:41
@Wadim479

sorry- aber das Gesetz, sagt bei MEHRFACH und es gibt im Gesetz nur noch 3,5 ng/ml Blut. alles andere wurde gestrichen.

Vor dem neuen Gesetz- wurde der THC-COOH wert genommen um nachzuweisen- das der Betreffende unter den Absatz " Regelmäßig" kommt- der wurde aber auch gestrichen. Es gibt kein Regelmäßig mehr.

Abe rok- sagte ja , Herzlichen Glückwunsch- du bist schneller als die Gesetze :-)

Wadim479 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 23:43
@matrix791

Hast du eine Quelle wo steht das sich nicht mehr auf den COOH wert bezogen wird und es den Missbrauch nicht mehr gibt?

Es war vorher und jetzt genauso meines wissen nach, das relevant nur der COOH wert ist weil der Missbrauch bzw abhängigkeit relevant sind

Außerdem habe ich schon mit Anwälten geredet, welche allesamt sagten der COOH wert wird entscheiden also woher die Informationen?

matrix791  29.08.2024, 00:00
@Wadim479

CanG-Gesetz: Artikell 14 - §13a- unter absatz 2 : Medizinische Untersuchung erst bei MEHRFACH im strassenverkehr

Artikell 14, absatz 2- im §14- Absatz 1, Satz 3 wird aufgehoben ( das war das Regelmäßig)

findest du alles Hier: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=2

die neuen werte vonn3,5 findest du überall im Internet-

aber hier auch die Fassung vom Bundesamt für Verkehr:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/cannabis-expertengruppe-kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile

Es ist nirgend mehr eine angabe übe rirgendein THC-COOH wert. Das kann sich irgendwann später nochmal ändern- ab wann irgendein THC-COOH wert relevant ist- aber die MPU klagt bestimmt nicht, das die einen Wert haben :-) Solange kein Wert vom Gesetzgeber bestimmt ist- muss die Führerscheinstelle, das benutzen was der Gesetzgeber vor gibt. Und der gibt keinen Wert mehr vor.

Die Führerscheinstellen können ja nicht nach Lust und Laune irgendeinen wert festlegen- dann sagt der in Bayern- " ich bin bei der CDU- das ist ein Teufelszeug= ich sage ab 0,01 bist du ein Abhängiger"

- der in Berlin sagt" Der Wert gibt nur an- ob jemand Regelmäßig raucht- ist ja auch erlaubt und niemand kann beweisen, das er in der Zeit auto fährt- der Wert sagt nichts mehr aus- keine Bedeutung mehr"

So jetzt hast du bestimmt beide gesetze durch- brauchst du noch was ?

Zum beispiel wo alte Tabelle und neue Tabelle gegenüber liegen und man die unterscheide sieht?

Wadim479 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 00:03
@matrix791

Also würde du sagen ich habe mich schon bevor die Anordnung kam negativ belastet durch die Anmeldung, oder kann ich mich einfach abmelden und deren Entscheidung ist davon nicht betroffen?

Also ich dachte wenn der Brief kommt und keine MPU Angeordnet wird, brauche ich keine Vorbereitung machen

Also ich rede ganze Zeit von einer Anmeldung zur Vorbereitung, nicht die richtige MPU habe ich vielleicht schlecht ausgedrückt

Wadim479 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 00:07
@Wadim479

Also ich dachte wenn keine angeordnet wird, ist es ja nicht schlimm und ich brauche einfach die Vorbereitung nicht machen, aber machte mir wir gesagt sorgen daß die Vorbereitung das an das Verkehramt weiterleitet und sie das als Bestätigung deuten oder so, verstehst du meine sorge?

matrix791  29.08.2024, 00:08
@Wadim479

ah ok- hatte sich so angehört- das du dich zur MPU angemeldet hast.

Ok, die Vorbereitung sind ja nur unternehmen die dich auf die MPU vorbereiten- die haben nichts mit irgendeiner öffendlichen Stelle zu tun-- melde dich ab und gut ist.

Warte den Brief ab-

bis 3,5 ng/ml Blut passiert nichts ( ist wie bei Alkohol, wenn du mit 0,25 Bläßt- wünschen sie dir noch eine gute weiterfahrt)

hast du über 3,5 ng/ml blut- gibts 500€ Strafe und 1 monat Fahrverbot

Wadim479 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 00:40
@matrix791

ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn

a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für

Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen, das wäre der cooh wert ab 150, denke ich (der obere Link)

Aber bisher schonmal danke für die Zeit die du in die Antworten gesteckt hast

Ob das eine Rolle spielt glaube ich nicht aber wenn ja sei einfach froh.