Wenn man dir deine Alkoholisierung angemerkt hat wird es eher nicht zur einer MPU mit Alkoholfragestellung kommen.
Allerdings bist du bereits in der verlängerten Probezeit wegen einer Geschwindigkeitsübertretung. Diese Tatsache und die Tatsache dass du alkoholisiert gefahren bist, könnten Zweifel an deiner Fahreignung bei der Behörde wecken, so dass es durchaus zu einer MPU-Anordnung mit verkehrsrechtlicher Fragestellung kommen kann. In dieser würde das Thema Trunkenheitsfahrt dann mit "abgehandelt" werden...