Meine Frage ist: Wird Kratom bei den Standard-Tests auf Alkohol und Drogen nachgewiesen?

Vermutlich nicht, da nicht speziell danach gesucht wird (sofern es in deiner Vorgeschichte nirgends auftaucht).

Aber lasse dir deinen eigenen Satz besser nochmal durch den Kopf gehen:

ich muss für die MPU 15 Monate komplett abstinent sein

Nebenbei: Der Hauptwirkstoff von Kratom ist das Mitragynin, und dieses ist nicht so ungefährich wie man denkt. In Thailand (aus dem die Pflanze kommt) ist der Konsum verboten.

Weitere Infos:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/kratom-erhebliches-risiko-27156

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Die Sache aus 2005 ist seit 10 Jahren getilgt.

Für die Sache aus 2024 gab es einen Punkt, und für die letzte Sache 2 Punkte in Flensburg. Ab 4 Punkten wird die FEB tätig, in dem sie eine Ermahnung erteilt. Eine MPU-Anordnung ist derzeit allerdings nicht zu befürchten.

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Kommt drauf an wofür der Test gebraucht wird.

Wenn es z.B. nur darum geht den Eltern zu "beweisen" dass man keine Drogen nimmt, kannst du den Hausarzt fragen ob er das macht.

Soll die Haaranalyse z.B. für ein Amt als Abstinenznachweis gelten, so muss dies bei einem zertifizierten Labor durchgeführt werden.

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Zuständig dafür ist die Fahrerlaubnisbehörde. Diese wird dir allerdings die Frage, ob MPU oder nicht, erst verbindlich beantworten, nachdem du einen Erstantrag gestellt hast.

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Wie schon geschrieben wurde liegst du ja noch im Zeitrahmen, von daher bleibt nur, noch etwas Geduld zu haben.

Zu deiner weiteren Frage:

Weißt du wie es mit der MPU aussieht? Habe ja bis jetzt keine Anordnung für ne MPU erhalten. Heißt das ich bin da fein raus? Hatte immerhin nichts mit Drogen zutun.

Weswegen wurde dir die Fahrerlaubnis denn entzogen? Wegen zu vieler Punkte?

Falls ja, wird vor Neuerteilung sicher eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung angeordnet werden.

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Ich bin mir aber nicht sicher was genau von mir bei neuantrag verlangt werden wird da ich wie gesagt noch keine Nachrichten oder Briefe über das Thema von der FST bekommen habe.

Erst nachdem du einen Neuantrag gestellt hast, wirst du eine MPU-Anordnung erhalten.

Bei deinem polytoxen Konsumverhalten wirst du sowohl für Drogen als auch für Alkohol Abstinenznachweise erbringen müssen.

Ist es möglich die MPU mit nur 6monatiger Abstinenz zu schaffen ? Oder bestimmt das sowieso die FST und könnte bspw 12 Monate verlangen ?

Nein, 6 Monate werden auf keinen Fall reichen. Hier ist (zumindest bzgl. THC) von 12 bzw. 15 Monaten auszugehen. Und nein, die FEB hat keinen Einfluss auf die Länge der AN (das ist nicht ihr Fachgebiet), es entscheidet im Endeffekt der Gutachter am Tag der MPU ob deine Vorbereitung und deine Nachweise für ein pos. Gutachten ausreichend sind.

Darum solltest du dich im Vorfeld in fachlich kompetente Hände begeben um die Voraussetzungen zu eruieren. Ich würde dir vorschlagen zunächst eine Drogenberatungsstelle aufzusuchen, um deinen weiteren Weg zu skizzieren.

Wurde dir das Alprazolam vom Arzt verschrieben, oder hast du es eigenmächtig besorgt/eingenommen? Im letzteren Fall käme noch hinzu, dass auch für Medikamente AN erbracht werden müssten...

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Solange du in D noch eine MPU-Anordnung hast, darfst du mW mit dem FS aus der Schweiz (da kein EU-Land) nicht in D fahren.

Du kannst deine Frage ja mal bei "Verkehrsportal.de" stellen, dort solltest du eine adäquate Antwort erhalten...

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"Anordnen" tut die Abstinenz niemand.

Es wird erwartet, dass der "Proband" sich insoweit mit seinem "Fehlverhalten" auseinandersetzt, dass er selbst erkennt ob er künftig auf den Alkohol verzichten muss.

  • Die FEB entscheidet nicht ob Abstinenz oder nicht, dafür hat sie keine Kompetenz, von daher steht das auch nicht in der Anordnung. Die FEB möchte "lediglich" ein (positives) Gutachten von dir.
  • Im Endeffekt entscheidet erst der Gutachter am Tag der MPU ob die Vorbereitung ausreichend war (incl. der evtl. vorgelegten Abstinenznachweise und deren Länge).

Insofern ist es gut wenn du dir bei der Vorbereitung prof. Hilfe holst und gemeinsam mit dieser das weitere Vorgehen eruierst.

Alternativ kannst du dich auch erstmal in ein (kostenloses) MPU-Forum im Netz einlesen, dort bekommst du ebenfalls hilfreiche Tipps.

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Wir verwenden im Forum gerne den Spruch: "Bei guter Vorbereitung kann man überall bestehen", denn das entspricht unserer allgemeinen Erfahrung...

"Vorbereitungsangebote" sind für die MPI seit einigen Jahren verboten, einzig der TÜV bietet dies durch ein Hintertürchen noch an. Allerdings ist dieser recht materiell eingestellt - soll heißen, dort werden gerne teure Kurse verkauft, die nicht immer und unbedingt zum einzelnen Kunden passen...

Von daher ist ein unabhängiger Verkehrspsychologe idR die bessere Wahl, dieser kann dir dann sicher auch ein MPI nennen mit dem er gute Erfahrungen gemacht hat.

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Wie sind eure Erfahrungen mit dem MPU-Gespräch – eher positiv oder negativ?

Beginn des Untersuchungsgesprächs: 11:57 Uhr

Zu Beginn des Gesprächs wurde die Bedeutung von Offenheit betont und über den Sinn, die Zielsetzung sowie die wesentlichen inhaltlichen Aspekte des Untersuchungsgesprächs informiert. Es wurde darauf hingewiesen, dass unrealistische oder widersprüchliche Angaben das Ergebnis der Begutachtung beeinflussen können.

Vorlage von Bescheinigungen:

  • Bescheinigung vom 06.05.2025 über eine MPU-Vorbereitung vom 25.01.2025 bis 05.05.2025 mit 10 Stunden.

Angaben zur beruflichen und privaten Situation:

Die untersuchte Person ist 25 Jahre alt, lebt in Partnerschaft und hat ein Kind. Beruflich ist sie als Fachkraft für Metalltechnik tätig. Zu den Hobbys zählen Sondeln, Magnetangeln, Sport und Kartbahnfahren. Die Fahrerlaubnis der Klasse B wurde 2021 erworben, mit einer jährlichen Fahrleistung von ca. 30.000 Kilometern.

Angaben zum Untersuchungsanlass:

  • Wie erklären sich die Zweifel der Behörde? Zweifel entstanden durch ein Straßenrennen und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
  • Wie wird der frühere Fahrstil beschrieben? „Scheiße, ich habe mich auch sonst nicht gut im Verkehr verhalten.“
  • Selbsteinschätzung als Fahrer? Ein schlechter Fahrer.

Deliktanalyse:

  • 10.03.2024 – Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen: 40 Tagessätze à 40 €, Entziehung der Fahrerlaubnis, 6 Monate Sperre.
  • Was ist passiert? Ein Freund forderte heraus, bei einer Ampel „mal zu zeigen, was das Auto kann“. Beide fuhren mit etwa 120 km/h los und wurden von einer Zivilstreife gestoppt.
  • Wurde das Verhalten als gefährlich erkannt? Definitiv. Früher wurde das nicht eingesehen, heute wird es anders bewertet.
  • War die Gefahr bewusst? Nein, es wurde ausgeblendet.
  • Welche Konsequenzen ergaben sich? Geldstrafe von 1800 € und 12 Monate Sperre.
  • Gab es Verhaltensänderungen? Ja, etwa 4–5 Monate nach der Tat.

Persönliche Entwicklung:

  • Erklärungsmodell für das frühere Verhalten? Es ging um Beschleunigungsrennen und das Bedürfnis, sich als „cool“ zu fühlen.
  • Persönliche Ursachen? Niedriges Selbstbewusstsein, Mobbing in der Schulzeit.
  • Emotionale Beweggründe? Nicht die Geschwindigkeit, sondern das Regelbrechen und der Nervenkitzel standen
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Um hier eine Einschätzung treffen zu können, müsste man mehr über das Gespräch wissen. Es fehlen z.B. die genauen Verhaltensänderungen, der Weg dorthin (Stichwort: Einsicht) und die Vermeidungsstrategien.

Gab es Verhaltensänderungen? Ja, etwa 4–5 Monate nach der Tat.

Warum gab es diese nicht sofort?

Was hat

Persönliche Ursachen? Niedriges Selbstbewusstsein,

mit

Nicht die Geschwindigkeit, sondern das Regelbrechen und der Nervenkitzel

zu tun?

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Grundsätzlich hat ein MPU-Gutachten keine Verjährung, da es ja ausdrücklich in die Zukunft gerichtet ist und somit "bis auf Weiteres" gilt.

Ob deine FEB das aber genau so sieht...

Mal aus Neugier gefragt: wieso dauerte die Erstellung des Gutachtens 2 Jahre? 🤔

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Ich war positiv auf kokain

Bei harten Drogen kennt die Behörde kein Pardon, hier wird sehr sicher eine MPU angeordnet werden, unabhängig davon dass du

zu keinem Zeitpunkt gefahren

bist. Du solltest dir für die Vorbereitung fachliche Unterstützung holen und kannst mit Abstinenznachweisen anfangen wenn du "clean" bist. Diese müssen von einem forensisch akkreditiertem Institut durchgeführt werden.

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"Antitroll" hat dir ja schon die richtigen Antworten gegeben.

Ich möchte nur noch anmerken, dass hierdurch

wegen mehren Verstößen

deine Probezeit vermutlich schon von 2 auf 4 Jahre verlängert wurde, das solltest du im Hinterkopf behalten...

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Du hast zwar deinen FS verloren, aber nicht deine Fahrerlaubnis. Also ja, du darfst in D natürlich trotzdem fahren. Wenn du kontrolliert wirst, gibt es evtl. ein Knöllchen über 10 Euro.

Wie du in Hamburg einen schnelleren Termin bei der zuständigen Stelle für FS bekommen kannst, können dir vllt. andere User beantworten...

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also ich habe leider nach 3 Monat nach erhalt meiner Fahrerlaubnis einen Unfall gehabt in dem Ich schuld bekommen habe... (In Probezeit)
Daher hatte ich 1 Jahr Sperre und eine MPU... Plus 2 Jahre Probezeit

Spielten dabei Alkohol oder Drogen eine Rolle?

Vor ein paar Tagen bin ich von Zivis beim zu dicht auffahren erwischt worden

"Zu dichtes Auffahren", also ein Abstandsverstoß, gilt als A-Verstoß. Das bedeutet, dass es wohl wieder zu einer MPU-Anordnung mit verkehrsrechtlicher Fragestellung kommen wird. :/

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Ich muss zwei von drei "Vorschreibern" hier leider widersprechen. Es ist bei der Höhe deiner AAK durchaus möglich, dass deine FSSt. eine MPU von dir fordert, sobald sie davon erfährt. Zwar sind die Messfaktoren in der Türkei sicher anders als in D, aber dass sich die türkischen Behörden um den Faktor 2 bei der Messung vertan haben ist eher unwahrscheinlich.

Auch in Deutschland reicht für die Gefahrenabwehrmaßnahme (MPU) eine AAK. Nur für den Nachweis der Straftat wird auf die sicherere Blutkontrolle bestanden.

Dies ist im §13 FeV geregelt:

Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass
(...)
2.
ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
(...)
c)
ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html

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Hmm, das hier

ich hatte vor kurzem meine MPU-Prüfung

gibt mir zu denken. Du weißt schon, dass das U in MPU für Untersuchung steht und es sich nicht um eine "Prüfung" handelt?

Dass du gut vorbereitet warst ist schön, aber trotzdem kann man aufgrund dessen hier keine verbindliche Antwort geben ob du bestanden hast. Da wirst du wohl auf das Gutachten warten müssen. Ich drücke dir die Daumen.

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Ehrlich gesagt habe ich davon noch nichts gehört, kann es aber auch nicht ausschließen. Adressen für diese Vorgehensweise habe ich leider keine.

Evtl. wäre es eine Alternative die Abstinenz mit Blut nachzuweisen. Nennt sich PEth und ist seit einiger Zeit möglich.

Nähere Infos dazu findest du hier: https://www.tuev-hessen.de/2170/haeufige-fragen-zum-abstinenzbeleg-ueber-peth/

Wobei man sich dann aber ein günstigeres Labor suchen sollte, denn Begutachtungsstellen sind die teuersten Stellen um Abstinenz nachzuweisen...

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Wenn du regelmäßig kiffst, kann es mehrere Monate dauern bis dein Urin wieder sauber ist. Du kannst dir in der Apotheke Selbsttests mit cut-off 20 besorgen und es selbst überprüfen.

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