jezte am Dienstag habe ich urin test machen?

Ich nehme an, es geht um ein fachärztliches Gutachten...

Falls ja, gilt das:

Wenn du vorher regelmäßiger Konsument warst ist die Gefahr groß, dass dein Urin noch positiv ist - dann wäre es besser das Gutachten nicht machen zu lassen (allerdings wird dir dann die FE entzogen und du musst zur MPU).

Wenn der Teststreifen beim Selbsttest (aus der Apotheke) nichts mehr anzeigt kannst du hingehen...

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habe jetz ein Bescheid bekommen dass ich eine mpu machen

Was für einen "Bescheid" hast du denn bekommen, wenn du noch gar keinen Neuantrag gestellt hast?

Der Neuantrag kann übrigens 6 Monate vor dem Ende der Sperrfrist gestellt werden.

da stand ich muss ein Abstinenz machen von 6-12 Monaten

OB eine Abstinenz (und damit Abstinenznachweise) benötigt wird und falls ja, wie lange, entscheidet allein der Gutachter der MPU-Stelle und niemand sonst.

Beschreibe doch mal worum es bei dir geht? Alkohol? Drogen? Im Straßenverkehr aufgefallen?

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Ich habe keine genaue Stelle gefunden die es belegt, aber mW dauert es 7-10 Tage bis es in die Haarwurzel eingewachsen ist. Allerdings gilt ein Wert bis 5 pg/mg noch als abstinenter Wert.

Davon ab: wieso trinkst du Bier wenn du deine MPU mit (vermutlich) lebenslanger Abstinenz angegangen bist? Und dann gleich 2,5l - darüber solltest du dir nochmal Gedanken machen...

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Entgegen den hier immer wieder falsch verbreiteten Aussagen (die sich auf Bußgeldseiten stützen die von absoluten Laien verfasst wurden), führt der alleinige Besitz von Drogen NICHT zu einem FS-Verlust, denn der Konsum muss nachgewiesen werden. Dazu reicht (bei harten Drogen) allerdings schon die eigene Aussage dass konsumiert wird. Bei Cannabis (weiche Droge) könnte bei einer größeren gefundenen Menge (z.B. bei einer Hausdurchsuchung) der Verdacht auf regelmäßigen Konsum entstehen, dies ist nicht vereinbar mit einer Fahrerlaubnis. Hier würde aber zunächst ein fachärztliches Gutachten angeordnet werden um die Konsumform zu bestimmen.

Kommt dabei regelmäßiger Konsum zutage, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Zur ersten Frage:

Bei einer Alkoholfahrt handelt es sich ab 0,5‰ um eine OWI. Hier erwarten einen Ersttäter 500 Euro Bußgeld + Kosten für die Blutuntersuchung, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1‰ handelt es sich um eine Straftat, die Fahrerlaubnis wird entzogen und es wird eine Sperrfrist von xx Monaten zur Neuerteilung erhoben. Desweiteren wird ein Strafbefehl mit xx Tagessätzen erlassen (die Höhe richtet sich nach dem verfügbaren Einkommen). Aber Achtung, bei Ausfallerscheinungen kann es bereits ab 0,3‰ zu einer Strafanzeige kommen.

Bei einer Drogenfahrt gilt ab 1 ng/ml aktives THC das Gleiche wie bei Alkohol, allerdings tritt hier später noch die FEB hinzu und verlangt entweder ein FÄG oder eine MPU. Bei Ausfallerscheinungen wird die Fahrt, genau wie bei Alkohol, zu einer Straftat und die Fahrerlaubnis wird sofort entzogen.

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und in dem Protokoll ist auch meine Kooperation und Reue vermerkt.

"Reue" bedeutet hoffentlich nicht, dass du den Konsum bereits zugegeben hast?

Falls ja, wird es unweigerlich zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Eine neue Fe kannst du dann nur nach positiver MPU erhalten...

Wenn allerdings "nur" der Besitz harter Drogen nachgewiesen wurde, nicht aber deren Konsum, hat die FEB weder die rechtliche Handhabe die Fe zu entziehen, noch eine MPU anzuordnen.

Allerdings besteht dann die Gefahr, dass ein fachärztliches Gutachten angeordnet wird um zu überprüfen ob du nicht doch konsumierst. Hierbei werden (bei harten Drogen) dann gerne Haare für eine Analyse entnommen. Sollten deine Haare sauber sein hast du nichts weiter zu befürchten.

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Wenn du deine Fahrerlaubnis in den nächsten 6 Jahren wiederhaben möchtest, wirst du eine MPU machen müssen, ab Ende Juli 2029 ginge es dann auch ohne...

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kann ich mein Geld zurückfordern?

Mit welcher Begründung? Die Dienstleistung wurde ja erbracht und einen festen Termin für die Gutachtenübersendung hast du vorher sicher auch nicht bekommen. Leider gibt es auch keine Vorgaben von der BASt wie lange sich das MPI für die Gutachtenerstellung Zeit lassen darf, die Rede ist zwar offiziell von 10 Werktagen, rechtlich festgelegt ist das jedoch nicht. Zudem kann eine Erkrankung des Psychologen oder des Arztes das Ganze ziemlich verzögern (wobei geplante Urlaube aber nicht wirklich okay wären).

Aber ja, über 2 Monate... das ist schon extrem lang.

Ist das MPI in deiner Nähe? Falls ja, schau doch mal persönlich dort vorbei, vllt. hilft das dem Institut "in die Pötte" zu kommen. Ansonsten immer wieder dort anrufen und nachfragen wie weit die Sache mittlerweile "gediehen" ist...

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Wie war damals deine Beeinflussung durch den Alk. bei der Kontrolle? Wirktest du be- oder angetrunken?

Bei Missbrauchsverdacht fordert die FEB, auch unter 1,6‰, eher mal eine MPU, kommt auch ein bisschen auf das Bundesland an indem du wohnst (im Süden wird es derzeit etwas strenger gehandhabt).

Die Cannabisgeschichte von damals dürfte allerdings keinen Einfluss auf eine MPU-Anordnung haben.

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Straßenverkehrsamt sagt, dass ich bei Bast.de abklären bzw. dort über eine Beratungsstelle herausfinden soll, ob ein Abstinenznachweis erfolgen soll?

Hey Leute,

Vorweg einige Infos:

Ich war auffällig, was Straftaten anging vom Jahr 2016-2018. Unter anderem wegen

Körperverletzung, Erpressung und Diebstahl. Das ist immer nur im Zusammenhang mit Alkohol (mehrmals) und Kokain und Cannabis (einmalig), passiert. Ich war gerade bei meiner 2ten Fahrprüfung, wo ich durchgefallen war (2019). Beim 3ten Antrag schrieb mir mein Fahrlehrer, dass mein Antrag zurückgezogen wurde und ich abwarten müsste, was das Straßenverkehrsamt mir sagt. Daraufhin war es ein hin und her mit Briefen und hin fahren, bis am Ende gesagt wurde, ich muss eine MPU machen, was ich letzten Endes auch gemacht habe. Das Gutachten ist leider negativ ausgefallen, obwohl ich dem Psychologen versucht habe zu erklären, dass ich gar kein Alkohol (War nur am am Wochenende) mehr trinke und schon gar nicht Cannabis oder Kokain konsumiere (Kam durch einen Filmriss zustande). Wie dem auch sei, habe ich das Gutachten abgegeben und am Ende wurde mir gesagt, dass ich erneut eine MPU ablegen muss. Von dort an war das Ding für mich durch und ich habe meinen Antrag erstmal zurückgezogen, weil ich frustriert war. Ich kenne ich selber besser als diese Psychologen und weiß ganz genau wer ich bin. Ich habe seit dem letzten Vorfall 2018 schwer einen Tropfen Alkohol konsumiert, worauf ich ehrlich gesagt sogar echt Stolz bin, dass ich zudem einen nüchternen Lebensstil führe, zudem sogar regelmäßig Sport treibe. Um beim Thema zu bleiben, ich war dann wieder letztens beim Straßenverkehrsamt wegen einem Informationsgespräch und die Frau war auch extrem korrekt. Sie hat mich dann aufgeklärt, dass ich auf der oben genannten Website abklären soll, ob ich denn einen Nachweis erbringen muss/soll. Problem ist, dass die Stellen die dort aufgeführt sind, nur MPU-Stellen und keine Vorbereitungsstellen sind bzw. Stellen, wo man einen Abstinenzcheck machen kann. Sie meinte, dass ich die Website nehmen soll, weil die Seiten dort von der Regierung geprüft sind und es Tausende im Internet gibt, die sich ausgeben, obwohl Sie es nicht sind, nach dem Motto. Ich habe mich auch dort durchgelesen, aber da stehen nur Infos, wie man sich darauf vorbereitet, worauf eine MPU-Stelle selber achten muss, Qualitätskontrolle etc. Wie soll ich am besten vorgehen ? Leute ich weiß, dass die paar oben genannten Sachen jetzt nicht direkt mit der Fragestellung zutun, aber Leute ich meine Ihr könnt mich da locker nachvollziehen. Warum sollte ich auch Lügen oder mir irgendwas ausdenken ? Ich kenne mich doch, Ich trinke kein Alkohol, wenn Andere das machen okay, aber ich feiere das einfach nicht mehr, da ich ganz andere Dinge im Kopf habe mittlerweile. Und ich meine die letzte allgemeine Straftat ist auch schon 5 Jahre her. Ich will einfach meinen Führerschein. Ich fühle mich, als müsste ich nicht von 0 starten, sondern bin sogar noch durch den Boden durchgekracht. Ich hoffe Ihr könnt mir da einigermaßen weiterhelfen, wenn Ihr nicht selbst schon solche Erfahrungen gemacht habt.

Vielen Dank im Voraus !

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Es ist wirklich schade, dass du dir nicht vor deiner ersten MPU Hilfe gesucht hast um die notwendigen Informationen zu bekommen...

Die Empfehlungen der SB waren ja sicher gut gemeint, bringen jedoch hinsichtlich dessen was du benötigst eher wenig.

Wie lautete denn die Fragestellung für deine MPU? Dies steht im Schreiben welches du damals bekommen hast und beginnt meist mit: "Ist zu erwarten, dass...."

Bitte mal den gesamten Text hier wiedergeben/abschreiben oder alternativ den Teil dieses Schreibens fotografieren und hier anonymisiert einstellen.

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MW ist Testosterol ein pflanzliches Mittel welches das Muskelwachstum anregt. Dies dürfte auf das Haarscreening keinen Einfluss haben. Du solltest bei den Haarproben aber immer vorab angeben welche Präparate/Medikamente du derzeit einnimmst...

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Du kannst keinen Antrag auf eine MPU stellen (erst recht nicht mit einem Online-Formular). Wenn die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU von dir fordert wird sie dich fragen wo du die Begutachtung machen lassen willst und deine FS-Akte an das ausgesuchte MPI schicken. Dieses setzt sich dann mit dir in Verbindung.

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So ganz verstehe ich es nicht. Mit 1,07‰ warst du noch unter dem Straftatbereich (ab 1,1‰), heißt, dass es bei dir eigentlich noch eine OWI gewesen sein müsste...oder gab es bei deiner Trunkenheitsfahrt "Ausfallerscheinungen"?

von der Führerscheinstelle noch nichts gehört meint ihr es kommt noch was?

Von der FEB hörst du erst etwas wenn du den Neuantrag gestellt hast, dies ist 6 Monate vor dem Sperrfristende möglich...

Falls du noch in der Probezeit bist (die dann mit deiner TF um 2 Jahre verlängert wurde), wirst du noch an einem besonderen Aufbauseminar für alk.auffällige Fahranfänger teilnehmen müssen.

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Es geht bei der MPU wegen Mindestalter darum ob du geistig "reif" für eine Fahrerlaubnis bist. Von daher wird der Gutachter dich dazu befragen, wie du mit Regeln umgehst und wie deine Einstellung zur StVO ist.

Auch nach dem Konsum von Alkohol, Drogen und Medikamenten wird man dich fragen. Eine Antwort wie z.B.: "Ich kiffe ab und zu gerne mal" wäre da eher ungünstig... ;)

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Grds. bekommt man beim Antrag auf Neuerteilung ein Schreiben vorgelegt indem man angeben muss, ob das Gutachten nur zu einem selbst geschickt werden darf, oder ob eines der beiden Gutachten (es werden idR immer ein Original und eine Kopie ausgestellt) an die FEB versendet werden soll. Hier ist es ratsam anzukreuzen, dass man beide Ausfertigungen zugeschickt haben möchte.

Manchmal versäumt die FEB allerdings dieses Schreiben vorzulegen, dann sollte man spät. bei der Begutachtung darauf hinweisen, dass das Gutachten an die Privatadresse verschickt wird. Allerdings geht der Trend eindeutig dahin, dass heutzutage fast alle MPI das Gutachten sowieso nur noch an den Kunden schicken sofern nicht explizit angegeben wurde dass es an die FEB gehen soll...

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Bei 1,24‰ zur MPU, das bedeutet idR dass du aus dem Süden von D kommst und/oder dir Alk.missbrauch von der FEB "unterstellt" wird...

Ob "KT" möglich ist hängt auch immer von der Trinkvorgeschichte ab. Handelte es sich bei deiner BAK bspw. noch um Restalkohol vom Vortag sieht die Sache anders aus, als bei der Tatsache dass es "Alleintrunk" war.

Grds. ist in deinem Alter und bei einer Erstauffälligkeit aber noch davon auszugehen dass kontrolliert getrunken werden kann sofern die Aufarbeitung der Trinkgründe gründlich genug war und eine stabile Verhaltensänderung vorliegt.

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Wenn man wartet bis die Zeit rum ist

Wenn du damit die Tilgungszeit meinst, wird "man" allerdings 15 Jahre warten müssen. In diesem Fall wird idR eine erneute theoretische und praktische Prüfung verlangt bevor man eine neue FE erhalten kann...

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Nein, ein med. psych. Aufbauseminar ist keine MPU.

Was genau das Gericht damit meinte ist allerdings unklar, hier wäre der Originaltext hilfreich.

Zur Info: ein Gericht kann keine MPU auferlegen, dies ist einzig und allein Sache der Fahrerlaubnisbehörde...

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Wenn man Monate lang nicht gekifft hat und lange wieder komplett nüchtern ist kann einem bei einer Verkehrskontrolle also trotzdem der Führerschein entzogen werden?

Nein. Es gibt einen Grenzwert der eine Fahrt (nach Drogenkonsum) zur OWI werden lässt, dieser liegt bei 1 ng/ml aktivem THC. Wenn dieser erreicht oder überschritten wird erfolgen weitere Maßnahmen.

Die Ausnahme wäre, wenn ein hoher Abbauwert festgestellt werden würde der auf regelmäßigen Konsum schließen lässt, auch hier könnte die FEB Eignungszweifel bekommen und diese durch eine MPU überprüfen lassen. Allerdings ist von hohen Werten nicht auszugehen wenn man seit Monaten nicht mehr konsumiert hat...

Und ab wann kann ich wieder Auto fahren wenn ich 2 Monate exzessiv gekifft habe?

Kann man nicht voraussagen da jeder Körper anders metabolisiert. Du solltest dir dafür mal Selbsttests aus der Apotheke oder im Internet besorgen, wenn dieser nichts mehr anzeigt bist du auf jeden Fall sicher (auch wenn dein Aktivwert schon lange vorher wieder bei 0 ist), aber wenn es zu einer Kontrolle mit "freiwilligem" Urintest käme würde auch dieser dann nicht mehr anschlagen...

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Die MPU ist erst ab 1,6‰ vorgeschrieben, darunter wird sie nur gefordert wenn auf Alk.missbrauch geschlossen werden muss/kann. Wenn du bei der Kontrolle deutlich alkoholisiert warst/gewirkt hast, ist nicht von einer MPU-Anordnung auszugehen.

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