Muss man eine Mpu machen wenn man vor 3-4 Jahren positiv auf kokain war?
Ich habe vor knapp 4 Jahren mein Führerschein angefangen leider wurde ich zu dem Zeitpunkt angeklagt wegen BTM Handel und mir wurde zwangsweise Blut abgenommen. Ich war positiv auf kokain und Thc das ganze ist mittlerweile 4 Jahre her musste in der zwischen Zeit Abstinenz nachweisen als Bewährungsauflage und war im ersten Test negativ im zweiten positiv auf thc jedoch konnte ich ein Rezept nachweisen für Cannabis. Im späteren Zeitpunkt hatte ich eine Angeklage wegen unerlaubtem führen einer waffe und mir wurde gesagt von der Führerscheinstelle die müssten warten bis ich mein Urteil bekomme.Habe letzten Monat mein Urtei bekommen und jetzt muss ich warten bis es rechtskräftig ist.Ich bin zu keinem Zeitpunkt gefahren oder sonst was. Werde ich meinen Führerschein ohne Umwege machen können oder werde ich eine mpu machen müssen?
4 Antworten
Ich war positiv auf kokain
Bei harten Drogen kennt die Behörde kein Pardon, hier wird sehr sicher eine MPU angeordnet werden, unabhängig davon dass du
zu keinem Zeitpunkt gefahren
bist. Du solltest dir für die Vorbereitung fachliche Unterstützung holen und kannst mit Abstinenznachweisen anfangen wenn du "clean" bist. Diese müssen von einem forensisch akkreditiertem Institut durchgeführt werden.
Hi, da Du auf harte Drogen warst, wird mit ziemlicher Sicherheit eine MPU verlangt werden, wenn Du den Antrag stellst, eine Fahrerlaubnis zu erwerben.
die MPU kann verlangt werden, nämlich dann wenn du den Antrag auf Führerschein stellst.
biste eingefahren, wie ich lese hast du gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, da ist noch ein weiteres Verfahren anhängig
Nein ich hatte 2 Jahre Bewährung war immer zuverlässig und habe alle Termine pünktlich wahrgenommen und meine nächste Verhandlung hatte ich kurz vor Ende der Bewährung und habe nochmal 3 Jahre Bewährung drauf bekommen.
Nach § 14 FeV ist das durchaus möglich. Am Ende wird das die zuständige Fahrerlaubnisbehörde entscheiden.
Ob du zu dem Zeitpunkt gefahren bist, ist hinsichtlich des BTM-Missbrauch und der Straftaten (§ 11 (1) FeV) völlig nebensächlich.