Hi, ich hatte mal einen Autoradio, wo man den Laustärkeregler ganz leise stellen musste. Dann klickte es irgendwann und der Radio war aus. Da hatte ich ihn wohl nicht weit genug gedreht.

Und ich hatte noch eine mechanische Uhr mit Zeiger.

Die ist etwa 2,5 Stunden, nachdem ich ausstieg stehen geblieben.

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Hi, es gibt Reifenfachhändler, die Reifen reparieren können. Ob das bei Deinem möglich ist, muss vorort entschieden werden.

Wenn er getauscht werden muss, dann ja - am besten den anderen auf der Achse auch.

Es sei denn, Du bist seit September kaum gefahren.

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Hi, ich glaube auch, dass es irgendwann die Automatikbeschränkung nicht mehr geben wird.

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Hi das sind einfach Wegweiser mit Entfernungsangaben für Radfahrer.

Man kann zwar davon ausgehen, dass man mit dem rad da lang fahren darf, sonst wären die Schilder ja nicht da.

Aber rechtlichen Belang haben die nicht.

Fahrrad fahren darf man aber überall da, wo es nicht ausdrücklich verboten ist.

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Hi, kommt darauf an, was es auf dem Prüfstand läuft. 30 könnten gerade noch so akzeptiert werden - wenn alles original ist. Da könnte bei der Geschwindigkeit schon dannach geschaut werden.

Kopien von Dukumenten werden von der Polizei nicht anerkannt.

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Hi, der Verkäufer haftet in keinster Weise.

Wenn irgendwas nicht funktioniert, bist alleine Du zuständig, sobald Du das Auto gekauft hast.

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Hi, nein und nein.

Da wird nichts kommen.

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Hi meistens wird geprüft, ob der Fahrer tatsächlich eine Fahrerlaubnis hat, aber nicht immer.

Ich musste auch schon Führerschein und Fahrzeugschein kurz zeigen und durfte nach 1 min weiterfahren.

Da wurde wohl jemand bestimmtes gesucht, vermute ich.

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Hi, wenn ein Zeuge aussagt dass Du gefahren bist, ist das ein Beweis. Zusammen mit der Blutprobe reicht denen das.

Ob das auch dem Gericht bei einer Verhandlung reichen wird, kann ich nicht sicher sagen. Ich empfehle, in diesem Fall, der nicht ganz eindeutig scheint, einen Anwalt hinzuzuziehen.

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Hi, die Geschwindigkeit, die Du auf der Straße fahren kannst, reicht nicht aus. Ich tippe mal, deutlich mehr als 100 km/h wären dafür nötig.

Und dannach ein neues Auto ^^

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Hi, wenn Du Glück hast, wird bei einem Verwarnungsgeld nicht geprüft ob Du eine Fahrerlaubnis hast. Dann einfach bezahlen und gut ist.

Wenn Du Pech hast fliegt es auf, dann hast Du ein Strafverfahren am Hals. Dann würde sich deine Zeit ohne Führerschein deutlich verlängern.

Letzteres wäre nicht unverdient. Ohne Fahrerlaubnis fahren und dann auch noch zu schnell ist nicht ganz so schlau.

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Hi nein.

Entweder Du meldest das Auto vorher ab. Dann ist es halt schwierig mit der Probefahrt von einem potentiellen Käufer.

Oder Du lässt den Käufer noch Probefahrt machen und meldest nach dem Kauf das Auto ab und übergibst es ihm im abgemeldeten Zustand, dann musst Du ihm die Kennzeichen nicht mitgeben.

Oder Du gibst das Auto angemeldet mit. Dann kann der Käufer es auf seinen Namen ummelden. Die Kennzeichen muss er vorlegen, die werden entstempelt. Dann kann sie Dir der Käufer ja wieder geben/ zuschicken.

Oder er kann Deine Kennzeichen behalten wenn er im gleichen Zulassungsbezirk wohnt. Und bekommt dann das Kennzeichen auf seinen Namen registriert.

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