MPU fällig bei Alkohol und E Scouter?
Hallo zusammen,
ich wurde vor kurzem mit einem E-Scooter von der Polizei angehalten. Der erste Atemtest direkt nach der Kontrolle ergab 1,06 Promille. Etwa 45 Minuten vorher hatte ich noch eine Dose Jacky-Cola getrunken.
Im Krankenhaus wurde vor der Blutabnahme noch einmal gepustet – da waren es 1,16 Promille. Bis zur Blutabnahme vergingen dann noch einmal ca. 20–25 Minuten.
Meine Frage:
Könnte es sein, dass der Blutwert am Ende unter 1,1 Promille lag, weil der Wert möglicherweise gerade am Sinken war?
und denkt ihr auch ab 1,1 Promille wird eine MPU fällig, ich hatte keine Ausfallerscheinungen und war sehr kooperativ und freundlich. (Bin in der Probezeit hatte noch nie Blitzer und das Führungszeugnis ist sauber.)
Die Führerscheinstelle meinte zu mir, dass in meinem Fall sehr wahrscheinlich keine MPU angeordnet wird. Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation?
5 Antworten
Die Führerscheinstelle meinte zu mir, dass in meinem Fall sehr wahrscheinlich keine MPU angeordnet wird.
Ich weiß nicht, wie du auf die Idee kommst, hier auf GF von Opa Hans und Hausmeister Krause eine zuverlässigere Antwort zu bekommen...
Könnte es sein, dass der Blutwert am Ende unter 1,1 Promille lag, weil der Wert möglicherweise gerade am Sinken war?
Unwahrscheinlich. Je nach Alkoholmenge und was sonst noch im Magen ist, dauert es bis zu 2 h bis der komplette Alkohol ins Blut übergetreten ist und erst dann sinkt der Blutalkoholspiegel wieder. Und dass du noch in dieser Phase warst, sieht man daran dass der Atemalkoholwert von der ersten zur zweiten Messung noch gestiegen ist (auch unter Berücksichtigung der möglichen Messungenauigkeit).
Selbst wenn also irgendwo in den 20 min zwischen dem zweiten Atemalkoholtest und der Blutentnahme der komplette Alkohol aus dem Magen ins Blut resorbiert war und der Abbau begann, ist die Zeitspanne zu kurz als dass es einen maßgeblichen Einfluss hätte.
Du solltest also damit rechnen, dass der Messwert aus der Blutprobe >1,1 Promille liegt.
und denkt ihr auch ab 1,1 Promille wird eine MPU fällig, ich hatte keine Ausfallerscheinungen
Das kommt letztendlich auf den Sachbearbeiter an, der den Fall bearbeitet. Er hat die Befugnis, zu argumentieren dass die fehlenden Ausfallerscheinungen bei 1,1 Promille auf "Training" hindeuten, d.h. dass du häufig betrunken bist und womöglich ein Alkoholproblem hast. Dann kann er die MPU auch schon ab 1,1 Promille fordern. Oder er lässt es bleiben.
Ob er es so oder so macht... nun, meine Kristallkugel ist leider gerade in Reparatur.
Hi, maßgeblich ist die Blutentnahme.
Oder hast Du auf dem Polizeirevier in so ein großes Gerät gepustet und es wurden damit 2 Proben gemacht?
Diemal keine MPU. Bei Ersttätern erst ab 1,6. Aber im Wiederholungsfall ja.
Die Führerscheinstelle meinte zu mir, dass in meinem Fall sehr wahrscheinlich keine MPU angeordnet wird.
Damit hast du doch bereits die Antwort.
§13 FeV:
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass
2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
c) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde
Weil sich in deinem Universum die Ergebnisse zweier Messungen addieren, oder wie kommst du drauf dass er über 1,6 Promille war?
Richtiges Lesen kann hilfreich sein:
c) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde
Ich verstehe jetzt allerdings auch nicht, worauf du hinaus willst. Dein Zitat heißt: Es kann etweder ein Bluttest gemacht werden, dann gelten die 1,6 Promille, oder es kann ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest gemacht werden, dann gelten 0,8mg/l, also ebenfalls 1,6 Promille.
Oder meinst du zwei verschiedene Vorfälle an unterschiedlichen Tagen, so dass man davon ausgeht, dass er das regelmäßig macht?
Okay, dann kläre mich auf, wo ich nicht richtig gelesen habe:
An welcher Stelle hat der Fragesteller denn geschrieben, dass er mehr als 0,8 mg/l hatte?
Ich habe nur Promillewerte von 1,06 und 1,16 gelesen. Was weniger sind als die 1,6 Promille, die du zitiert hast, wenn du mir nicht auch noch eine Rechenschwäche vorwerfen willst.
Du wirst ja sicher nicht übersehen haben, dass mg/l was anderes sind als Promille. Wenn dir das genaue Lesen so wichtig ist. :)
Die Führerscheinstelle meinte zu mir, dass in meinem Fall sehr wahrscheinlich keine MPU angeordnet wird. Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation?
...die zuverlässigste Auskunft, die Du bekommen kannst!
....ich hatte keine Ausfallerscheinungen und war sehr kooperativ und freundlich.
....ist (nur nebenbei) nicht wirklich ein Vorteil....deutet es doch auf eine gewisse Alkoholtoleranz hin. Sprich: Man könnte Dir ein gewohnheitsmäßiges Trinkverhalten unterstellen.
Könnte es sein, dass der Blutwert am Ende unter 1,1 Promille lag, weil der Wert möglicherweise gerade am Sinken war?
Kann sein, muss nicht sein. Eine konkrete Aussage wäre reine Spekulation.
denkt ihr auch ab 1,1 Promille wird eine MPU fällig, ich hatte keine Ausfallerscheinungen und war sehr kooperativ und freundlich.
Laut § 13 Nr. 2c FeV ist eine MPU beim Ersttäter erst ab 1,6 ‰ fällig.
Einige Führerscheinstellen gehen allerdings (gerichtlich bestätigt) dazu über, bei Nichtvorliegen von Ausfallerscheinungen ab 1,1 ‰ aufgrund des Verdachts auf Alkoholmissbrauch nach § 13 Nr. 2a FeV eine MPU anzuordnen. Fehlende Ausfallerscheinungen können sich daher eher nachteilig auswirken,weil sie auf eine Alkoholgewöhnung schließen lassen.
Zweimal gepustet: 1,06 und 1,16 Promille. Dann ist er fällig!