Der Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse wirkt sich nur auf den Umfang der Theorieausbildung aus.

Die Anzahl der Praxisstunden ergibt sich aus Anlage 4 der Fahrschülerausbildungsordnung.

https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/anlage_4.html

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Steuergerät für die Flammstartanlage.

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Bei einer solchen Aktion reduziert sich das Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde auf Null. Du wirst keine Fahrerlaubnis erhalten, ohne vorher eine MPU zu durchlaufen.

§13 FeV:

Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass
2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
c) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde

Es besteht auch die Möglichkeit, dich bereits jetzt zur MPU zu schicken und dir bei Nichtbeibringung des Gutachtens das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen und Tieren zu untersagen, so dass du nichtmal mehr ein Fahrrad fahren darfst, siehe §3 FeV.

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https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5539.php

Dein Urteil ist von 1997, bezieht sich also auf die alte Fassung von §30 Abs 3 StVO:

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Seit 2017 lautet §30 Abs 3 StVO hingegen wie folgt:

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.

Vor dieser lange überfälligen Änderung war es beispielsweise nichtmal erlaubt, einen Anhänger hinter einem Pickup mit LKW-Zulassung mitzuführen, um damit am Sonntag deine Gartenabfälle oder dein Motorrad zu transportieren.

Auch dein privater Umzug wäre keine geschäftsmäßige oder entgeltliche Tätigkeit, du könntest dir also einen 40-Tonner von deiner Firma ausleihen und damit deine Wohnungseinrichtung transportieren.

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Die üblichen 0,29 Bitcoin.

Man braucht sich nichtmal die Mühe zu machen, nach der Seite zu googeln. Es sind immer 0,29 Bitcoin, erhalten nach Eingabe eines Bonuscodes aus einem Tiktok-Spamvideo.

Egal, wie die heutige Ausgabe der Scamseite heißt, du verschwendest deine Zeit. Niemand schenkt dir 8000€.

Klicke auf "Auszahlen", siehe da, Überraschung, "Problem", eine Gebühr muss gezahlt werden, wer hätte es gedacht.

Wäre die Seite echt, würdest du im Adressfeld natürlich die Adresse der Wallet eingeben, auf die du den Betrag überweisen willst. Hier spielt es keine Rolle, was du eingibst, da weder die Seite noch das Guthaben echt sind.

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Für Kraftfahrzeuge bis einschließlich 6 km/h besteht keine Versicherungspflicht.

§2 PflVG:

§ 1 gilt nicht für
6. Halter von
a) Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sechs Kilometer je Stunde nicht übersteigt,

Wenn dein Privatvermögen zur Deckung von eventuellen Schäden ausreicht, kannst du ein solches Fahrzeug unversichert fahren.

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Das ist nur dann relevant, wenn du der Geschädigte bist. Deine eigene Haftpflicht bzw maximal Teilkasko zahlt keine selbst verursachten Schäden an deinem Fahrzeug.

Schädigt dich jemand, hast du natürlich Anspruch auf Schadensersatz.

Wenn du beispielsweise einen Roller für 2000€ kaufst und nochmal 300€ für die Drosselung hineinsteckst, läge der Wiederbeschaffungswert bei 2300€. Erleidet dein Roller also einen Totalschaden, müsste man dir diese Summe zahlen, damit du wieder einen gleichwertigen Ersatz kaufen kannst, je nach Alter des Fahrzeugs dann natürlich entsprechend weniger.

Ist das Fahrzeug nur teilweise beschädigt, so dass es wieder repariert werden kann, zahlt man dir die Reparaturkosten. Beispielsweise bei einer kaputten Verkleidung ist es egal, ob du Geld in eine Drossel investiert hast, das ändert nichts an den Kosten der Ersatzteile und der Arbeitszeit.

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Der Kurs würde ausreichen, aber der Zettel wird nicht als Nachweis anerkannt.

Es muss ersichtlich sein, dass der Kurs neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst hat. Bei dir steht nicht, wie lange eine Unterrichtseinheit gedauert hat.

Weiterhin muss die Bescheinigung von einer amtlich anerkannten Stelle stammen, bei dir wurde sie hingegen scheinbar von der Schule ausgestellt, denn das Rote Kreuz ernennt dich ja nicht zum Schulsanitäter.

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Auch wenn du keine Fahrerlaubnis besitzt, kann deine Fahreignung in Frage gestellt und eine MPU angeordnet werden. Bringst du dann kein positives Gutachten bei, kann dir das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen und Tieren untersagt werden.

Natürlich wirkt sich das auch auf die spätere Beantragung einer Fahrerlaubnis aus. Solange deine Fahreignung ungeklärt ist, wird keine Fahrerlaubnis erteilt.

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Zunächst mal sind das keine Fahrzeugpapiere, sondern einfach nur ein Teilegutachten.

Mit diesem Teilegutachten gehst du im Regelfall zum TÜV und lässt die Drossel abnehmen, der Prüfer übernimmt dann diese Daten in seine Änderugnsabnahme, mit welcher du letztendlich die neue Betriebserlaubnis erhältst.

In deinem Fall müsste der Prüfer nun vom Teilegutachten abweichen und etwas anderes als den dort genannten Sollzustand in seine Änderungsabnahme schreiben.

Ob sich der Prüfer darauf einlässt, musst du mit ihm direkt besprechen. Es hat beispielsweise nie jemand getestet, ob das zum Mofa gedrosselte Fahrzeug mit zwei Personen noch die Mindestanforderung an die Steigfähigkeit erfüllt.

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Die Theoriestunden musst du nicht erneut besuchen.

Deine Fahrschule ist verpflichtet, dir eine Ausbildungsbescheinigung auszustellen, §6 Abs 2 FahrschAusbO:

(2) Nach Abschluss der Ausbildung hat der Inhaber der Fahrschule oder die für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person dem Fahrschüler die durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz zu bescheinigen. Der Ausbildungsnachweis nach § 6 Absatz 1 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz in Verbindung mit Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ist von dem Inhaber der Fahrschule oder der für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellten Person nach Abschluss der Ausbildung zu unterzeichnen und dem Fahrschüler zur Unterschrift vorzulegen. Wird die Ausbildung nicht abgeschlossen oder wechselt der Fahrschüler die Fahrschule, sind dem Fahrschüler die absolvierten Ausbildungsteile mit dem Ausbildungsnachweis zu bestätigen. Die Unterzeichnung kann auch elektronisch erfolgen. Der Ausbildungsnachweis ist dem Fahrschüler auszuhändigen oder elektronisch zu übermitteln.

Solange aus dieser Bescheinigung hervorgeht, dass der Abschluss der Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, kannst du dich damit zur Theorieprüfung anmelden, §16 Abs 3 FeV:

Der Bewerber hat dem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr vor der Prüfung in geeigneter Form eine Bestätigung des Inhabers der Fahrschule oder der zur Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellten Person zu erbringen, aus der ersichtlich ist, dass die nach § 4 Absatz 1a Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1 bis 3 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung erforderlichen Ausbildungsinhalte der zu prüfenden Klassen absolviert wurden und der Abschluss der theoretischen Ausbildung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung festgestellt ist. Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Liegt die Bestätigung nicht vor oder ergibt sich aus der Bestätigung nicht, dass der Abschluss der Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden.
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Die Prüfungsdauer beträgt 55 Minuten, davon sind 30 Minuten die Fahrzeit ohne Grundfahraufgaben. Die Prüfung soll überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften erfolgen.

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§20 FeV:

(2) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen.
(7) Sehtestbescheinigung, Zeugnis oder Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
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Erneute Prüfungen werden angeordnet, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass du die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Diese schwammige Formulierung findest du so in §20 FeV.

Da sich daraus keine festen Fristen ergeben, mussten die Verwaltungsgerichte mehrfach darüber entscheiden, wann diese Annahme gerechtfertigt ist.

Deren übereinstimmende Meinung lautet: Wenn seit dem Entzug wesentlich mehr Zeit vergangen ist als die Besitzdauer der damaligen Fahrerlaubnis, so sind solche Zweifel berechtigt.

Bei dir steht ein Jahr Fahrerlaubnisbesitz gegen sechs Jahre Entzug. Du wirst wahrscheinlich die Prüfungen erneut ablegen müssen.

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Du kannst alternativ zur Schlüsselzahl 197 auch eine praktische Prüfung auf einem Schaltfahrzeug ablegen, dann erhältst du direkt die vollwertige Klasse B.

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ich bin 17 und werde in 2 Wochen 18
Ich habe seit Neuestem den B Klasse Führerschein

Die Aussagen widersprechen sich. Bitte schildere den tatsächlichen Sachverhalt.

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In den zehn Übungsstunden muss speziell das "sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Führen eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe" vermittelt werden, §5a Abs 1 FahrschAusbO.

Wenn dein Fahrlehrer der Ansicht ist, dass die bisherigen Fahrten nur der allgemeinen Fahrzeugbedienung dienten und man dir beispielsweise nicht beigebracht hat, wie man umweltbewusst fährt, dann wirst du diese zehn Stunden noch zusätzlich nehmen müssen.

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Entgegen der pauschalen, größtenteils geratenen sowie teils grob falschen Behauptungen reicht es nicht aus, dass das Fahrzeug für den Zweipersonenbetrieb geeignet ist.

in den Papieren steht 1 Mofa Drinn darf aber mittlerweile zu zweit gefahren werden

Der Satz ist zwar nicht gerade leicht verständlich, aus dem relativierenden Zusatz "...aber darf mittlerweile zu zweit gefahren werden" ergibt sich, dass sich der erste Teil darauf bezieht, dass aktuell nur ein Sitzplatz eingetragen ist.

Zwar gibt es das zweisitzige Kleinkraftrad bis 25 km/h bereits seit 2013 und auch beim klassischen Mofa wurde 2015 das Wort "einsitzig" aus der Definition gestrichen, das heißt aber nicht, dass man einen Einsitzer beliebig umbauen darf.

Dein Fahrzeug ist laut Verkäufer in der Betriebserlaubnis noch als Einsitzer eingetragen.

Es wurde somit ein unzulässiger Umbau vorgenommen, das Fahrzeug entspricht nicht mehr der Betriebserlaubnis.

Dass es grundsätzlich möglich wäre, bei einem entsprechend zugelassenen Fahrzeug eine zweite Person mitzunehmen, spielt keinerlei Rolle, wenn es dir laut deiner Betriebserlaubnis ausdrücklich untersagt ist.

Um von der neuen Zweisitzer-Regelung Gebrauch machen zu können, musst du den Umbau zum Zweisitzer abnehmen und eintragen lassen.

Abgesehen davon ist mir nicht verständlich, warum du das Fahrzeug als "guten Roller" bezeichnest. Bereits auf den obigen Bildern ist zu erkennen, dass das Rücklicht und die Blinker vollkommen matt und vergilbt sind, in der Verkaufsanzeige sieht man dann noch, dass das bei den vorderen Scheinwerfern und Blinkern genauso der Fall ist.

Das Fahrzeug entspricht also nicht nur nicht der Betriebserlaubnis, es ist auch noch verkehrsunsicher.

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