Also wenn ich die günstigen hole schaut der TÜV rüber
Nein, er schickt dich wieder nach Hause.
Ohne Teilegutachten erfolgt keine Abnahme und Eintragung. Du brauchst einen Drosselsatz mit Gutachten für genau dein Fahrzeug.
Also wenn ich die günstigen hole schaut der TÜV rüber
Nein, er schickt dich wieder nach Hause.
Ohne Teilegutachten erfolgt keine Abnahme und Eintragung. Du brauchst einen Drosselsatz mit Gutachten für genau dein Fahrzeug.
im Sep 2023 bei der Fahrschule angemeldet
Der Vertrag ist üblicherweise auf 12 Monate befristet. Wurde bei dir etwas abweichendes vereinbart?
fahre seitdem mit der Prüfbescheinigung
Welche Art von Prüfbescheinigung meinst du? Eine BF17-Prüfungsbescheinigung, eine Prüfbescheinigung nach Anlage 8a FeV oder eine herkömmliche Prüfbescheinigung, welche dich nicht zum Fahren berechtigt?
https://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/pruefbescheinigung-auto-fahren-/0_original.jpg?v=1594459843000
Darf ich ein Auto im Ausland fahren, oder gilt das „Führerschein“ haben erst wenn er ausgehändigt wurde.
Siehe §22 Abs 4 FeV:
Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.
Die Automatikbeschränkung ist nicht auf Klasse AM anzuwenden.
§17a Abs 1 FeV:
(1) Wird die Prüfungsfahrt auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe zu beschränken. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE, wenn der Bewerber bereits Inhaber einer auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE ist. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen AM oder T.
Das ist ein Certificate of Conformity, zu deutsch Übereinstimmungsbescheinigung.
§4 Abs 5 FZV:
(5) Wird ein Fahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für das keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, so ist von der das Fahrzeug führenden Person die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Damit darfst du fahren, wenn sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet.
Das andere Dokument ist ein TÜV-Gutachten zu einer Änderungsabnahme, die erfolgt ist, nachdem das Fahrzeug zum Mofa umgebaut wurde. Auf Basis dieses Gutachtens kann eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung erteilt werden, damit du den Roller im gedrosselten Zustand fahren darfst.
Ob das bereits erfolgt ist, kann man nicht beurteilen, da du nur einen Teil des Dokuments zeigst, so dass ein evtl vorhandener "Betriebserlaubnis erteilt"-Stempel nicht zu sehen ist.
Nein. Es sollten ja möglichst beide Hände am Lenkrad sein, sofern du nicht gerade schaltest.
Bist du sicher, dass es eine Klebeplakette speziell für Elektrokleinstfahrzeuge ist? Es gibt die normalen Versicherungskennzeichen inzwischen ebenfalls als Klebeversion, diese sind allerdings größer, was dein Problem erklären würde.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kreidler#/media/Datei:Kreidler_Florett_Bj_1966.jpg
Du kannst den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters stellen, §21 Abs 4 FeV:
(4) Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse nach § 10 vorgeschriebenen Mindestalters bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.
Das heißt nicht, dass du dich nicht bereits schon eher bei einer Fahrschule anmelden kannst.
Ob du den Antrag im September oder Oktober stellst, macht ohnehin keinen Unterschied. Bevor du die Theorie nicht bestanden hast, lässt dich die Fahrschule überlicherweise nicht fahren, und die Theorieprüfung findet frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters statt.
Neben Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kann eine MPU auch bei Straftaten im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung angeordnet werden, ohne dass die Tat im Verkehr stattfand oder ein Fahrzeug verwendet wurde, siehe §11 FeV:
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde,
7. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen,
Die Nichtbeibringung des Gutachtens führt dann zum Fahrerlaubnisentzug.
Im Regelfall ist das nicht vorgesehen, siehe Anlage 7 FeV:
2.2 Prüfungsfahrzeuge
2.2.14 Für Klasse AM:
Zweirädrige Kleinkrafträder oder Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h.
2.2.18 Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.
In deinem Fall wird wohl eine Ausnahme möglich sein, denn bei körperlichen Behinderungen ist die Prüfungsfahrt stattdessen auf einem geeigneten Fahrzeug durchzuführen:
2.2.19 Prüfungsfahrzeuge für Bewerber mit körperlicher Behinderung
Soll aufgrund einer körperlichen Behinderung die Fahrerlaubnis nur für bestimmte Fahrzeugarten oder nur für angepasste Fahrzeuge erteilt werden, so ist die Prüfung unter Berücksichtigung der wesentlichen Anforderungen auf einem solchen Fahrzeug durchzuführen.
Klasse AM wird dir dann unter Verwendung der Schlüsselzahl 79.02 erteilt, Anlage 9 FeV:
79.02 - Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM
Richte dich aber schonmal drauf ein, dass die Fahrerlaubnisbehörde deine grundsätzliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen mittels fachärztlichem Gutachten überprüfen wird, wenn du von den Einschränkungen erzählst.
Siehe §11 FeV:
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
7. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen,
Sowie §3 FeV:
(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen.
Anfragen und Anträge können schriftlich unter poststelle.wohngeld.feuerbach@stuttgart.de eingereicht werden.
Ich lese nichts von "müssen". Die Formulierung schließt nicht aus, dass du Anfragen und Anträge auch per Briefpost oder Fax einreichen kannst.
Ja, und es gibt auch keine Probleme mit der Drosselung, da es zumindest auf dem Papier ein völlig anderes Motorrad ist, welches offen eben schlichtweg nur 70 kW hat.
Bei meinem Händler wäre ein kostenloses Leihfahrzeug selbstverständlich.
Der Rest kostet nunmal. Du hast eine ganze Liste in Auftrag gegeben. Reifen, Kettensatz, Eintragung, TÜV, alles zusätzlich zum Service. Ich verstehe daher die Aufregung nicht.
Du hast dir eine Kettenfarbe ausgesucht und einen Reifenwunsch geäußert, also wusstest du offensichtlich, dass diese Arbeiten anfallen. Nun zeigst du dich überrascht, dass die Arbeit Geld kostet. Eine Kette ist nicht in 5 Minuten gewechselt, ein Reifen ebenfalls nicht.
Lasse in Zukunft einen Kostenvoranschlag erstellen, dann wirst du nicht überrascht, wenn die Werkstatt Geld für ihre Arbeit berechnet.
im Netz find ich immer wider nur eine Ordnungswidrigkeit bis zu 50€
Das liegt daran, dass der Großteil des Netzes nicht zwischen dem Fahren ohne Versicherungsplakette und dem Fahren ohne bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag unterscheiden kann.
§30 PflVG:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 6 Absatz 1, 2 oder 3 ein Fahrzeug gebraucht oder
2. entgegen § 6 Absatz 4 einen dort genannten Gebrauch gestattet.
(4) Fahrzeuge, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden, wenn sie dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehören.
Das wäre dann eine "Fahrt im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren". Du musst das Fahrzeug versichern und dir ein Kennzeichen zuteilen lassen.
Anderslautende Behauptungen sind zu ignorieren.
§12 Abs 4 FZV:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichenschildern durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Ich habe das Thema Getriebe aber nicht so gut verstanden. Könnte mir jemand helfen?
Wobei genau? Zum Thema "Getriebe" kann man hundert Seiten schreiben und selbst dabei immernoch das eigentliche Thema verfehlen.
Willst du wissen, wie ein Getriebe funktioniert oder welche Art von Getriebe du verwenden kannst, wie man ein Getriebe berechnet oder wie man eins baut? Oder sollen wir anhand der unklaren Vorgaben des Lehrers die komplette Aufgabe lösen?
Zündzeitpunktverstellung
Meinst du damit die Möglichkeit, einen festen Zündzeitpunkt per Hand einzustellen, oder meinst du eine dynamische Verstellung, bei welcher der Zündzeitpunkt abhängig von der Drehzahl in Richtung früh oder spät verschoben wird?
Für letzteres reicht bereits eine einfache CDI-Zündung, deren Steuerteil in aller Regel eine Zündkurve einprogrammiert hat. Eine ECU kann sowas natürlich erst recht, hier kommt ein Kennfeld zum Einsatz, welches nicht nur den Zündzeitpunkt, sondern auch die Einspritzung steuert.
An deinem Fahrzeug der Kategorie M2 sind zusätzliche Rückstrahler vorhanden. Deine Warnblinker und Fahrtrichtungsanzeiger sind rot, genau wie deine hinteren Seitenmarkierungsleuchten. Auf Basis einer Einzelabnahme wurde eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO erteilt.