Entgegen der pauschalen, größtenteils geratenen sowie teils grob falschen Behauptungen reicht es nicht aus, dass das Fahrzeug für den Zweipersonenbetrieb geeignet ist.
in den Papieren steht 1 Mofa Drinn darf aber mittlerweile zu zweit gefahren werden
Der Satz ist zwar nicht gerade leicht verständlich, aus dem relativierenden Zusatz "...aber darf mittlerweile zu zweit gefahren werden" ergibt sich, dass sich der erste Teil darauf bezieht, dass aktuell nur ein Sitzplatz eingetragen ist.
Zwar gibt es das zweisitzige Kleinkraftrad bis 25 km/h bereits seit 2013 und auch beim klassischen Mofa wurde 2015 das Wort "einsitzig" aus der Definition gestrichen, das heißt aber nicht, dass man einen Einsitzer beliebig umbauen darf.
Dein Fahrzeug ist laut Verkäufer in der Betriebserlaubnis noch als Einsitzer eingetragen.
Es wurde somit ein unzulässiger Umbau vorgenommen, das Fahrzeug entspricht nicht mehr der Betriebserlaubnis.
Dass es grundsätzlich möglich wäre, bei einem entsprechend zugelassenen Fahrzeug eine zweite Person mitzunehmen, spielt keinerlei Rolle, wenn es dir laut deiner Betriebserlaubnis ausdrücklich untersagt ist.
Um von der neuen Zweisitzer-Regelung Gebrauch machen zu können, musst du den Umbau zum Zweisitzer abnehmen und eintragen lassen.
Abgesehen davon ist mir nicht verständlich, warum du das Fahrzeug als "guten Roller" bezeichnest. Bereits auf den obigen Bildern ist zu erkennen, dass das Rücklicht und die Blinker vollkommen matt und vergilbt sind, in der Verkaufsanzeige sieht man dann noch, dass das bei den vorderen Scheinwerfern und Blinkern genauso der Fall ist.
Das Fahrzeug entspricht also nicht nur nicht der Betriebserlaubnis, es ist auch noch verkehrsunsicher.