Bei Heimkehr werde ich 17 Jahre und 5 Monate alt sein.
Somit kannst du einen Monat später mit Klasse A2 anfangen. Die Frage, ob man in dem Alter noch A1 macht, stellt sich daher eigentlich garnicht.
Bei Heimkehr werde ich 17 Jahre und 5 Monate alt sein.
Somit kannst du einen Monat später mit Klasse A2 anfangen. Die Frage, ob man in dem Alter noch A1 macht, stellt sich daher eigentlich garnicht.
Auf dem Führerschein ist ja ein Feld für Klasse AM
Klasse AM hat nichts mit der Mofaprüfbescheinigung zu tun.
bei ca. 22 Tausend Kilometer im Jahr
Und da willst du dir wirklich einen Einliter-Dreizylinder-Saugmotor antun und dafür auch noch 15.000€ ausgeben?
Diese Motorisierung wäre für einen Renter sinnvoll, der damit einmal in der Woche drei Kilometer zum Einkaufen fährt, aber wenn du täglich längere Strecken fährt, sollte doch zumindest ein minimales Mindestmaß an Fahrspaß auf der Wunschliste stehen, oder?
Es gibt noch 1,0 TSI mit 95 bis 115 PS, den 1,5 TSI mit 150 PS und den 2.0 TSI im GTI mit 200 bis 207 PS.
Selbst die Topmotorisierung liegt bei gleichem Kilometerstand nur 3500€ über dem Höchstpreis, den du in deiner mobile.de-Suche angegeben hast.
Siehe Prüfungsrichtlinie:
1.3.8.2.2.1 In den Klassen A, A2, A 1, B und AM sind in jeder Prüfung die folgenden Sicherheitskontrollen stichprobenartig (drei Prüfpunkte) durchzuführen:
Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes von (soweit vorhanden und ohne Werkzeuge oder Hilfsmittel möglich):
-Reifen (z. B. Beschädigungen, Profiltiefe, Reifendruck)
-Not-Aus-Schalter (nur Klasse A, A2, A1 und AM)
-Antriebselementen (Kette, Belt-Drive, Kardan) (nur Klasse A, A2, A 1 und AM)
Scheinwerfer, Leuchten, Blinker, Hupe:
-Ein-und Ausschalten
Funktion prüfen von:
-Standlicht
-Abblendlicht
-Fernlicht
-Schlussleuchte(n) mit Kennzeichenbeleuchtung
-Nebelschlussleuchte (nicht bei Klasse A, A2, A1 und AM)
-Warnblinkanlage
-Blinker
-Bremsleuchte(n)
-Kontrollleuchten benennen
Rückstrahler:
-Vorhandensein
-Beschädigung
Lenkung:
-Lenkschloss entriegeln
-Bremsanlage: Funktionsprüfung von
-Betriebsbremse
-Feststellbremse (nur Klasse B)
-Flüssigkeitsstände: Motoröl
-Kühlmittel
-Scheibenwaschflüssigkeit (nur Klasse B)
1.3.8.2.2.2 In den Klassen BE, CE, C1 E, OE und 01 E sind folgende Sicherheitskontrollen stichprobenartig (zwei Prüfpunkte) am Anhänger durchzuführen (soweit vorhanden):
Kontrolle der / des
-Sicherung der Ladung
-Aufbaus
-Plane
-Frachttüren
-Ladeeinrichtung
-Unterlegkeile
Dort müsste ja die Regel rechts vor links gelten.
Richtig.
Dann dürfte das Motorrad doch zuerst fahren.
Richtig, nur muss es vor dem Linksabbiegen dann wieder anhalten und den Gegenverkehr, also dich, durchlassen. Es kann also bestenfalls noch einen Meter vorfahren. Daher wurde hier auch nicht gefragt, wer als erstes losfährt, sondern, ob du es vor dir abbiegen lassen musst.
Aus der Ferne kannst du doch garnicht beurteilen, ob die Leute eine Motorradhose anhaben, sofern sie nicht gerade mit Shorts fahren.
https://www.louis.de/magazin/fuer-den-fahrer/urban
Und ja, ich fahre ausnahmslos mit vollständiger Schutzkleidung, da ich selbst auf dem einen Kilometer zur Tankstelle schon angefahren wurde.
Wenn sie vor dem 28.2.1992 erstmals in der DDR in Verkehr kam, darfst du sie trotz der 60 km/h mit Klasse AM fahren.
Handelt es sich um eines der 50km/h-Ungarn-Exportmodelle, frisiert auf 60 km/h, egal ob eingetragen oder nicht, so benötigst du dafür Klasse A1.
Aber wie ist es beim theorie? Kann man sich direkt anmelden die Gebühren bezahlen und los starten?
Nein. Die Fahrerlaubnisbehörde muss einen Prüfauftrag an den TÜV erteilen, anschließend kann deine Fahrschule dort einen Prüfungsplatz für dich reservieren.
Das kann beispielsweise an der ordnungsgemäßen Funktion einer elektronischen Drossel liegen.
Auch Fahrerlaubnisklasse A2 ändert nichts daran, dass die von dir genannten Modelle reine Sportgeräte sind, welche die für eine Straßenzulassung nötigen Abgas- und Geräuschgrenzwerte nicht durch die konstruktive Bauart von Auspuff, Ansaugsystem usw einhalten, sondern stattdessen durch eine Reduzierung der Leistung.
Wenn du eine 125er offen fahren willst, musst du dich nach einem Straßenfahrzeug umsehen.
Ja, beispielsweise Exeet baut solche Fahrzeuge.
§32 FahrlG:
(1) Jeder Inhaber der Fahrschulerlaubnis bildet seine Entgelte frei, selbstständig und in eigener Verantwortung; dies gilt für Gemeinschaftsfahrschulen im Sinne des § 19 entsprechend. Der Inhaber der Fahrschulerlaubnis hat die Entgelte mit den Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen durch Aushang bekanntzugeben.
Das hat zur Folge, dass es es die unterschiedlichsten Gebühren beim Aufstieg gibt - als Beispiel zwei beliebige Googleergebnisse für einen solchen Preisaushang:
100€: https://fitzumfahren.de/wp-content/uploads/Preisliste-2023-05.pdf
400€: https://fahrschule-xcarz.de/wp-content/uploads/PREISLISTE.pdf
Mit 360€ sind die Kosten für die Grundgebühr somit zwar dreist, aber nicht unüblich.
Im Jugendstrafrecht kann ein Verfahren ohne Gerichtsverhandlung eingestellt werden, wenn sich der Täter einsichtig und geständig zeigt.
Statt einem Urteil vom Richter gibt es dann nur eine Auflage vom Staatsanwalt, in der Regel ein paar Sozialstunden.
Bei dem Gespräch soll festgestellt werden, ob du deinen Fehler eingesehen hast und das Verfahren gegen Auflagen eingestellt werden kann, oder ob du lieber den großen Gangster spielen willst, so dass dich das Gericht mit einer Jugendstrafe zum Umdenken bewegen muss.
Die Jugendgerichtshilfe gibt nach dem Gespräch eine Einschätzung ab, wie weiterhin mit dir zu verfahren ist.
Da für Mofas kein klassischer Führerschein erworben werden muss, sondern nur eine Prüfbescheinigung vorzulegen ist, greift § 21 StVG, nämlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis, nicht
Das ist korrekt. Für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wird keine Fahrerlaubnis benötigt.
Wer also ohne Prüfbescheinigung unterwegs ist, macht sich nicht strafbar, sondern zahlt lediglich ein Verwarngeld von 10 Euro.
Die 10€ gelten für das Nichtmitführen der Bescheinigung. Wird ein fahrerlaubnisfreies Mofa geführt, ohne dass die dafür erforderliche Prüfung abgelegt wurde, beträgt das Verwarngeld hingegen 20€, Tatbestandsnummer 205000.
Das heißt also wenn sich jemand jetzt ohne Mofa Führerschein so 'nen elektroroller der 40km/h fährt kauft und damit ohne Erlaubnis fährt und erwischt wird, bekommt er 'ne kleine Geldstrafe und das wars dann?
Nein, wenn ein fahrerlaubnispflichtiger 40km/h-Roller ohne Fahrerlaubnis geführt wird, ist das eine vollwertige Straftat, §21 StVG.
Dann könnte sich ja theoretisch jeder 'nen E-Mofaroller kaufen und damit ohne Fahrerlaubnis fahren. Ist ja am Ende günstiger als die eigentliche Fahrerlaubnis für über 1000€ zu machen oder nicht?
Auch das beharrliche Begehen von Ordnungswidrigkeiten genügt für eine MPU-Anordnung, siehe §11 FeV. Bei deren Nichtbestehen kann das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt werden, §3 FeV.
Die Kabel führen wohl in die Motorhaube aber da verstehe ich nur Bahnhof und finde sie nicht wieder.
Dann schau dir doch mal das vierte Bild an, wo du die abgeklemmten Kabel bildfüllend fotografiert hast.
Tatbestandsnummer 223100:
Sie führten ein Kraftfahrzeug, ohne die Auflagen *) zu beachten.
§ 23 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 169 BKat
25,00€
Bemerkungen
*) Auflagen angeben
Ein 25km/h-Anhänger für LoF-Zwecke ist laut §3 FZV zulassungsfrei:
(3) Einer Zulassung bedürfen nicht
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
Ein zulassungsfreier Anhänger darf mitgeführt werden, wenn er einem genehmigten Typ entspricht, §4 Abs 1 FZV:
(1) Ein zulassungsfreies Fahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g sowie ein land- oder forstwirtschaftliches Arbeitsgerät mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 Tonnen darf von der das Fahrzeug führenden Person auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung erteilt ist.
Der Nachweis darüber, dass er einem genehmigten Typ entspricht, erfolgt durch einen Auszug aus der allgemeinen Betriebserlaubnis (Datenbestätigung), durch ein CoC-Dokument (Übereinstimmungsbescheinigung) oder durch eine Einzel-BE, §4 Abs 5 FZV:
(5) Wird ein Fahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für das keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, so ist von der das Fahrzeug führenden Person die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Die HU-Pflicht ist in §29 StVZO geregelt:
(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
Ein 25km/h-LoF-Anhänger ist nicht zulassungspflichtig. Er ist kennzeichenpflichtig, aber nicht nach §4 Abs 2 und 3 der FZV, denn dort geht es u.a. um:
Anhänger nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde in der durch § 58 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
Das 25km/h-Schild entscheidet hier somit über die HU-Pflicht.
Als Kennzeichen genügt ein Wiederholungskennzeichen, §12 Abs 9 FZV:
(9) Ein Anhänger nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die nicht ein eigenes Kennzeichen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeuges für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
Wenn es um den 1.2er VTI geht, sind solche Reparaturkosten normal.
Der Zahnriemen läuft im Ölbad und löst sich durch einen Konstruktionsfehler auf, die Partikel verstopfen dann die Ölpumpe. Um die auszubauen, muss das Getriebe raus und die Schwungscheibe abgenommen werden, weil dahinter Schrauben sitzen, und dann muss auch noch der Zahnriemen ersetzt und die Kurbel- sowie Nockenwellenlager geprüft werden.
Im Internet findest du tausende Beiträge zu dem Motor.
Wenn der Nachweis bei der Prüfung schriftlich oder elektronisch vorlag, muss er bei der Behörde nicht erneut vorgelegt werden.
§17a FeV:
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 entfällt die Beschränkung auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe der Fahrerlaubnis der Klasse B, wenn der Bewerber durch Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung dem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr ODER der nach Landesrecht zuständigen Behörde nachweist, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt ist. Gegenüber der Technischen Prüfstelle kann der Nachweis ersatzweise auch elektronisch unter Angabe des Datums der Aushändigung des in Satz 1 genannten Nachweises über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B durch den Inhaber der Fahrschule oder die zur Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person erfolgen.
Das würde ich davon abhängig machen, wieviel du damit fährst. Bei 200 Kilometern im Jahr würde ich mir das Geld sparen, bei 200 km pro Wochenende ist der Stundensatz hingegen vernachlässigbar.