Die komfortablen Supersportler stehen beim Händler gleich neben den Choppern für die Rennstrecke...

Ich hab mir letztendlich die Ducati Supersport 950 geholt, die sieht auf den ersten Blick nach Supersportler aus, ist aber durch den erhöhten Lenker und den moderarten Kniewinkel sehr bequem, vier Stunden ohne Pause sind kein Problem.

Die 939 liegt in deinem Budget, quasi das Vorfaceliftmodell, technisch meines Wissens nach bis auf die Verkleidung weitestgehend identisch.

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Für die 1000er-Inspektion mit Ölwechsel und Softwareupdate hab ich 308€ gezahlt, der erste richtige Service ist erst dieses Jahr fällig.

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Kurze Frage dazu, welche auch die Behörde stellen wird:

Was macht es dir unmöglich, eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 zu erwerben und die Strecke mit einem Leichtkraftrad oder einem dieser dreirädrigen Fiatumbauten zu bewältigen? Welchen Grund gibt es dafür, dass du zwingend mit einem Fahrzeug der Klasse B fahren musst? Beachte, dass Kostengründe kein Argument sind.

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Ich verstehe die Logik nicht. Du willst das Geld für eine Fahrerlaubnis ausgeben, um dann ohne Fahrerlaubnis und ohne Betriebserlaubnis zu fahren? Wozu? Dann kannst du dir das Geld auch gleich sparen und es für die Abschlepp- und Gutachterkosten zur Seite legen.

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Diese Zwischentanks gibts bei Rollern, deren Haupttank nicht deutlich über dem Vergaser liegt. Du hast irgendwo eine mit Unterdruck betriebene Kraftstoffpumpe, entweder ist die defekt oder sie bekommt keinen Unterdruck.

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Zeigt das Bild den aktuellen Zustand? Falls ja, wäre der erste Schritt, den Vergaser festzuschrauben.

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Das ist völlig normal. Der Tankautomat schickt die Anfrage, dass er gerne 110€ (maximaler Tankbetrag) möchte, damit überprüft werden kann, ob du soviel auf dem Konto hast. Der Automat kann ja schließlich nicht einfach deinen Kontostand abfragen.

Tatsächlich abgebucht wird später nur der fällige Betrag.

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§33 StVZO verbietet zwar den Betrieb von Fahrzeugen als Anhänger, aber ausdrücklich nur dann, wenn diese Fahrzeuge ihrer Bauart nach Kraftfahrzeuge sind. Das ist hier nicht der Fall.

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Ja, siehe §4 Abs 5 FZV:

(5) Wird ein Fahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für das keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, so ist von der das Fahrzeug führenden Person die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
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Der LKW oder Zug fährt nicht extra zurück, nur damit dein Paket aussortiert werden kann. Das geschieht erst in deinem örtlichen Paketzentrum.

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Eine vereiste Straße führt noch zu keinem Unfall. Nicht angepasste Geschwindigkeit, schlechte Bereifung und Selbstüberschätzung führen bei vereisten Straßen zu Unfällen. Die Unfälle sind also nicht "wegen", sondern "in Folge" der vereisten Straßen entstanden. Somit würde ich nicht "deswegen", sondern "infolgedessen" wählen.

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Vor einem paar Wochen hatte er sich von Pfando Geld geliehen.

Nein, das hat er nicht, da Pfando keine Kredite vergibt und laut Medienbereichten mangels Banklizenz auch keine vergeben darf.

Er hat das Fahrzeug an das Unternehmen verkauft und gegen eine monatliche Zahlung gemietet. Zum Ende der Laufzeit hätte er es zurückkaufen können.

Zitat von der Seite des Anbieters:

Erhalten Sie noch am selben Tag Bargeld, indem Sie Ihr Fahrzeug an Pfando verkaufen und nutzen Sie das Fahrzeug einfach weiter, indem Sie es bei uns zu fairen Konditionen mieten.

Er hätte ebenso einen Mietwagen von Sixt o.ä. zerstören und verkaufen können, wäre genau die gleiche Situation.

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Laut BGH endet die Zugehörigkeit einer Fläche zum öffentlichen Verkehrsraum mit einer eindeutigen, äußerlich manifestierten Handlung des Verfügungsberechtigten, die unmissverständlich erkennbar macht, dass ein öffentlicher Verkehr nicht (mehr) geduldet wird, z.B. dem Schließen einer Schranke, außerdem darf die Fläche nicht jedermann oder einer nicht näher bestimmten Personengruppe zugänglich sein.

Das wäre zwar theoretisch der Fall, aber du schreibst, dass du das Motorrad schon irgendwie an der Schranke vorbei bekommst. Das heißt wiederum, dass der Platz beispielsweise für Kinder, Fußgänger und Radfahrer ebenfalls zugänglich sein muss.

Es wäre sinnvoll, sich eine alternative Übungsfläche zu suchen.

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Das Ende der Sperrfrist ist hier völlig uninteressant. Das ist lediglich der Zeitpunkt, ab dem dir theoretisch eine Fahrerlaubnis erteilt werden kann.

Tatsächlich erteilt wird sie erst durch das Aushändigen des Führerscheins, siehe §22 Abs 4 FeV.

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Siehe §32 FeV:

Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.
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Ein A1 mit 1,0-Liter-Dreizylinder ist weder "sportlich" noch "auffällig".

VW baut das gleiche Auto immerhin mit 2,0L-Turbo-Vierzylinder und 100 PS mehr.

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Kommt drauf an, ob die Trunkenheitsfahrt noch im zentralen Fahreignungsregister gespeichert ist oder nicht.

Wenn keine Sperre angeordnet und keine Fahrerlaubnis entzogen wurde, beträgt die Tilgungsfrist bei einer Straftat lediglich fünf Jahre und beginnt ab Rechtskraft des Urteils zu laufen.

Wurde hingegen eine Sperre angeordnet oder die FE entzogen, beträgt die Tilgungsfrist zehn Jahre und sie beginnt auch erst fünf Jahre nach dem Urteil zu laufen.

Nachdem eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht ist, darf sie dir nicht mehr vorgehalten werden, d.h. die Behörde darf wegen dieser Tat keine MPU mehr anordnen.

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Ja, wir haben hiere beispielsweise einen User, der uns seit Monaten regelmäßig die Ohren darüber volljammert, dass gegen ihn ermittelt wird, weil er sich eine Geschichte zu Fentanylpflastern ausgedacht und im Internet veröffentlicht hat.

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Die Firma hat das Urteil scheinbar nichtmal gelesen.

Sie schreibt, du müsstest den konkreten Fahrer bennen.

Sie zitiert ein Urteil, in dem es heißt, du musst lediglich den in Frage kommenden Fahrerkreis benennen. Und das gemäß §138 der Zivilprozessordnung, dort zu finden unter Abschnitt 3, "mündliche Verhandlung".

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