Es gibt ein paar Motorrad-Winterreifen, in erster Linie sind die für den Endurobereich gedacht.
Für Chopper beispielsweise wirds wohl nichts passendes geben, die montieren sich dann ein Stützrad:
https://www.youtube.com/watch?v=O1wc4fLGPOU
Es gibt ein paar Motorrad-Winterreifen, in erster Linie sind die für den Endurobereich gedacht.
Für Chopper beispielsweise wirds wohl nichts passendes geben, die montieren sich dann ein Stützrad:
https://www.youtube.com/watch?v=O1wc4fLGPOU
Das kann jede Behörde unterschiedlich handhaben, eine pauschale Aussage ist nicht möglich.
Es kann sein, dass dir direkt ein vorläufiger Führerschein ausgestellt wird, es kann genauso sein, dass man dich wieder wegschickt und dir eine Benachrichtung zukommen lässt, sobald der neue Führerschein abholbereit ist.
Für welche Variante sich der Sachbearbeiter entscheidet, musst du selbst in Erfahrung bringen.
Unter keinen Umständen wird dein Führerschein eingezogen, solange du den neuen noch nicht abgeholt hast.
Wenn du nach dem Entzug der Faherlaubnis weiterhin fährst, kommt zunächst §21 Abs 3 StVG zur Anwendung. Dein Fahrzeug wird dauerhaft eingezogen und verwertet:
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war
Sowas gibt es nicht, da ein E-Scooter mit Sitz kein Elektrokleinstfahrzeug sein kann.
Die KI-Antworten zu diesem Thema sind durchweg falsch, widersprechen sich teils selbst und sorgen in den letzten Tagen immer wieder für die gleiche Diskussion.
...wird in Deutschland keine Prüfbescheinigung benötigt, solange er unter die Kategorie der Elektrokleinstfahrzeuge fällt
Und genau das ist eben nicht der Fall, wenn das Fahrzeug einen Sitz hat. Rechtsgrundlage ist weder Google noch ChatGPT, sondern die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung in Verbindung mit der Fahrerlaubnisverordnung.
§4 FeV:
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
1a. Elektrokleinstfahrzeuge nach § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
§1 Abs 1 eKFV:
(1) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen:
1. Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz,
Da ein Fahrzeug mit Sitz kein "Fahrzeug ohne Sitz" sein kann, kann das Fahrzeug kein Elektrokleinstfahrzeug nach § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sein, bleibt somit nur noch die EInstufung in die nächsthöhere Kategorie, Mofa bis 25 km/h.
Ein solches Mofa ist fahrerlaubnisfrei, siehe §4 Abs 1 Nr 1 FeV, obiges Zitat, allerdings wird dafür eine Prüfbescheinigung benötigt, siehe §5 FeV.
Selbst auf der Seite, welche die KI verlinkt, steht ausdrücklich "Fahrzeug ohne Sitz".
wieso nicht gleich eins was nur 2 hat
BMW Monotracer.
und eins nur 1
Dynasphere.
Fünf Sekunden Google:
https://www.outdoordreams.eu/Joyor-E-Scooter-Y8-S.html?language=de
https://german.alibaba.com/product-detail/Best-selling-10-inch-electric-scooter-1600082875853.html
https://de.aliexpress.com/item/1005005879381665.html
https://levas.me/de/auto-motorrad/roller-zusammenklappbarer-elektroroller-mit-600-w.html
Die Hälfte wahrscheinlich ohne Zulassung, aber danach wurde auch nicht gefragt.
§19 StVZO:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Ein Tuningzylinder hat eine höhere Leistung, sonst wäre es ja keiner. Du darfst davon ausgehen, dass sich sowohl Abgas- als auch Geräuschverhalten negativ verändern.
Weiterhin darfst du mit Klasse AM nur Fahrzeuge der Klasse L1e-B fahren. Bei mehr als 4 kW wäre es also Fahren ohne Fahrerlaubnis, selbst wenn das Fahrzeug nur 50ccm hat und auf 45 km/h gedrosselt ist.
Die 2000D dient wahrscheinlich der Restverwertung, damit die Komponenten nicht im Müll landen. Der Bildprozessor ist 16 Jahre alt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Canon-EOS-Digitalkameras#Zeitleiste_der_Canon-Systemkameras
Das Autofokussystem mit seinen neun Messfeldern, davon lediglich ein Kreuzsensor, dürfte noch aus der 400D stammen, ebenfalls Baujahr 2009.
Die Kamera ist deswegen nicht unbrauchbar, auch vor 20 Jahren konnte man mit der damaligen Technik und einem guten Objektiv hochwertige Bilder machen, aber sie ist eben nicht mehr zeitgemäß, und für 430€ sollte man sich den Kauf nicht nur dreimal überlegen.
Ich schließe mich den Vorrednern an und empfehle fürs gleiche Geld den Gebrauchtkauf einer ehemaligen 1000€-Kamera.
Es gibt unterschiedliche Tilgungsfrist und unterschiedliche Zeitpunkte, zu denen die Tilgungsfrist zu laufen beginnt, je nachdem, ob dir die Fahrerlaubnis vom Gericht direkt im Urteil entzogen wurde oder später von der Fahrerlaubnisbehörde, nachdem du der MPU-Aufforderung nicht nachgekommen bist.
Wurde das negative Gutachten eingereicht? Hast du nach der MPU freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet oder es bis zum Entzug kommen lassen? Bitte den Sachverhalt ausführlicher beschreiben.
Wahrscheinlich Steuerkette gelängt. Möglich, dass demnächst noch kraftstoffrelevante Fehler angezeigt werden.
Wahrscheinlich eine umgebaute Skyteam Classic 50 oder deren Nachbau Junac RAW 50.
Vgl: https://ireland.apollo.olxcdn.com/v1/files/irub32o315wb3-PL/image;s=1000x700
Auf die Autobahn darfst du nur mit Fahrzeugen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h liegt. Das Moped fährt 45, laut Tacho vielleicht 50 km/h.
Der Wert muss unter 0,5 Promille liegen, siehe §48a FeV:
(6) Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie
1. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
1a. 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat,
2. unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.
Eine Wirkung im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 liegt vor, wenn eine in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
Die Polizei kann eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde machen, wenn es Hinweise darauf gibt, dass ein nicht nur vorübergehender körperlicher oder geistiger Mangel vorliegt, welcher die Fahreignung betrifft. Dazu gehört auch ein erhöhtes Aggressionspotential. Das wäre dann wiederum ein eigenständiger Anordnungsgrund für eine MPU, §11 FeV:
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde,
7. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen,
Die Straftat muss also, sofern nicht mit einem Fahrzeug begangen, entweder "erheblich" sein oder es müssen mehrere Straftaten zusammenkommen.
Zielgruppe sind hier eher Intensivtäter, die so gewalttätig sind, dass man sie nicht auf den Verkehr loslassen kann, oder Straftäter, die schwerste Gewalttaten begehen, so dass man davon ausgehen muss, dass sie beispielsweise auch nicht davor zurückschrecken, jemanden im Streit zu überfahren.
Eine einmalige Bierhallenschubserei mit ein paar blauen Flecken ist jetzt nicht unbedingt das, was man unter "hohem Aggressionspotential" versteht.
Die Führerscheinstelle meinte zu mir, dass in meinem Fall sehr wahrscheinlich keine MPU angeordnet wird.
Damit hast du doch bereits die Antwort.
§13 FeV:
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass
2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
c) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde
Die Probleme bei im Internet gekauften Mopeds beginnen dann, wenn Reparaturen oder ein Kundendienst fällig sind. Willst du das Fahrzeug wegen jeder Kleinigkeit per Spedition zum Verkäufer schicken? Du kannst dich nicht darauf verlassen, dass Werkstätten vor Ort irgendein Noname-Moped reparieren, für das sie weder Teile noch Unterlagen haben.
Heutzutage völlig normal, dass ganze Teile wegen einer einzelnen Komponente im Centbereich getauscht werden müssen. Beispielsweise bei Scheinwerfern genauso. Die Hersteller wollen sparen, alles soll so billig wie möglich produziert werden. Es wird alles in eine Form geworfen, verpresst, verschmolzen, verklebt, damit man drei Schrauben und eine Dichtung spart und das Teil in der Herstellung einen Euro weniger kostet. Bei einer halben Million Fahrzeuge ist damit immerhin schon fast das Weihnachtsgeld für einen Manager finanziert.
Die Theorie findet als Präsenzunterricht statt, nur in begründeten Ausnahmefällen kann er mit behördlicher Zustimmung in digitaler Form stattfinden.
... Erteilung der Fahrerlaubnis. Diese habe ich ja theoretisch nach Erfüllen der Voraussetzungen (Theorie, Praxis, charakterliche Eignung) erlangt.
Nein,siehe §22 Abs 4 FeV:
Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.
§52 Abs 3 FZV:
(3) Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 57 Absatz 5 genannten Fahrzeugdaten sowie Änderungen der Daten unverzüglich nach Zuweisung des Versicherungskennzeichens zu übermitteln.
Das gilt gemäß §56 Abs 2 FZV gleichermaßen für Versicherungsplaketten.
Kommt auf die Brennweite an. Je länger, desto kürzer musst du belichten, damit die Sterne punktförmig bleiben.
Bei 35mm KB hab ich mit 15 Sekunden gute Erfahrungen gemacht: