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https://www.versicherungen-werner-hahn.de/selbstfahrervermietfahrzeug-versicherung.html
https://www.versicherungen-werner-hahn.de/selbstfahrervermietfahrzeug-versicherung.html
Jetzt die Frage könnte ich zum 01.01.2025 kündigen?
Es ist anzunehmen, dass die Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages der 24. Juli eines Jahres ist. Somit kannst du den Vertrag frühestens zum 24.07.2025 kündigen.
Ich bin so froh wenn ich wieder richtig essen und rauchen kann.
Dann hat sich das Thema "Implantat" ohnehin erledigt!
Ich sehe kein Problem.
Ja, natürlich sind diese Schäden versichert.
Aber glaube nicht, dass du daraus einen "Sammelschaden" machen kannst. Nach deiner Schilderung sind es mindestens drei voneinander unabhängige Schäden.
Dafür wurde dieser Verein gegründet:
https://www.verkehrsopferhilfe.de/
Wie soll ich jetzt am besten vorgehen?
Den Altschaden angeben.
Die 15.400 Klometer sind eigentlich zu vernachlässigen.
Warum wurde aber die Vorderradbremse samt Beläge gewechselt?
Das Fahrzeug ist momentan nur haftpflichtversichert.
Und das war´s mit dem Wildschaden. Du zahlst ihn selbst.
Auto habe ich wieder bekommen, aber es fehlen noch zwei Kleinteile....
Wurde dieser Umstand auf der Rechnung vermerkt? Wenn ja, dann kannst du die vereinbarte SB an die Werkstatt zahlen.
Oder übernimmt dies evtl. meine Haftpflichtversicherung, da diese auch vermietete Wohnungen beinhaltet?
Natürlich nicht, da kein Verschulden deinserseits vorliegt. Somit ist auch keine Haftung deinerseits vorhanden.
Du kannst doch selbstverständlich einen Termin beim Kieferchirurgen machen.
Weiß jemand, wie das bei der Provinzial aussieht, wenn man im öffentlichen Dienst arbeitet?
Ja. Der Bezirkskommissar der Provinzial!
Gegen den Halter wird niemand Einwände haben!
Merkwürdig. Vor wenigen Stunden wurde fast die gleichlautende Frage gestellt:
https://www.gutefrage.net/frage/wer-haftet-bei-schaden---anhaenger-gegen-auto-schieben#answer-554558701
Die Geschwindigkeit ist von der Größe und Beschaffenheit deines abgesperrten Privatgrundstückes abhängig!
Aber wenn ich den Brief hab gehört das Auto dann zu 100% mir oder nicht ?
Nein.
Der Kreditgeber.
Wenn dein Versicherungstarif auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet, wird er im Rahmen der Bedingungen die Reparaturkosten tragen.
Einen gleichartigen Fall hatte ich vor ein paar Jahren auf dem Tisch. Ich habe die Schadenregulierung dem privaten Haftpflichtversicherer aufs Auge gedrückt. Begründung: es ist unerheblich womit der Schaden verursacht wurde, es hätte ja auch eine Schubkarre anstatt des Hängers gewesen sein können.
Der Versicherer hat reguliert. Ob er Regress beim Haftpflichtversicherer des Anhänger (hatte ich mit angegeben) genommen hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Derartige Schriftwechsel werden ganz weit hinten im Verborgenen geführt.
Meldet den tatsächlichen Schaden mit einer wahrheitsgemäßen Schadenschilderung dem Krafthaftpflichtversicherer des e-Rollers.
Und dann heißt es abwarten. Die Roller sind nur für Einpersonenbetrieb zugelassen, nicht wahr?