https://www.versicherungen-werner-hahn.de/selbstfahrervermietfahrzeug-versicherung.html

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Jetzt die Frage könnte ich zum 01.01.2025 kündigen?

Es ist anzunehmen, dass die Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages der 24. Juli eines Jahres ist. Somit kannst du den Vertrag frühestens zum 24.07.2025 kündigen.

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Ich bin so froh wenn ich wieder richtig essen und rauchen kann.

Dann hat sich das Thema "Implantat" ohnehin erledigt!

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Ich sehe kein Problem.

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Ja, natürlich sind diese Schäden versichert.

Aber glaube nicht, dass du daraus einen "Sammelschaden" machen kannst. Nach deiner Schilderung sind es mindestens drei voneinander unabhängige Schäden.

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Wie soll ich jetzt am besten vorgehen?

Den Altschaden angeben.

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Die 15.400 Klometer sind eigentlich zu vernachlässigen.

Warum wurde aber die Vorderradbremse samt Beläge gewechselt?

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Besonderer Wildunfall - Haftung - Versicherung?

Ich hatte letzte Woche einen schlimmen Wildunfall. Glücklicherweise sind die Insassen unverletzt geblieben. Ich hatte schon oft einen Wildunfall und kenne diese Gefahr. Deshalb fahre ich auch Nachts immer nur 60 kmh, gerade durch die waldigen und Feldgebiete. Deshalb kann ich sagen, dass dieser Unfall nicht typisch war und ich auch keine Chance hatte, diesen zu vermeiden. 1. es war gegen 18 Uhr, also noch am hellichten Tag um diese Jahreszeit 2. innerhalb einer Ortschaft 3. ich bin ca. Ortsgeschwindigkeit gefahren 4. das Tier kam gefühlt aus einem Grundstück im Sprint und sprang mir direkt in die Windschutzscheibe Nach Recherchen stellten wir fest, dass zwischen den Grundstücken begraste ziemlich schmale Gänge angelegt waren, die höchstwahrscheinlich für das Wild und die Landwirte angelegt sind, damit sie zum und vom Feld kommen und die Straßenseiten wechseln können, an dieser Stelle. Auf eben solch einem Gang kam das Tier gerannt, ohne dass ich es sehen konnte, weil die Gänge zwischen den Grundstücken ganz eng liegen. Ich hätte somit niemals mit einem Wild rechnen können, was aus einer „sogenannten Hofeinfahrt“ herauskommt. Die Gänge sind sogar noch viel schmäler als die Hofeinfahrten der dortigen Grundstücke selbst.

Normalerweise sind Wildunfälle mit Teilkasko oder Vollkasko versichert. Da mein Fahrzeug eigentlich noch meiner Freundin gehört, aber zeitnah auf mich umgemeldet werden sollte, habe ich noch keine Teilkaskoversicherung anmelden können. Das Fahrzeug ist momentan nur haftpflichtversichert.

Eine Freundin gab mir den Tipp, ich sollte doch mal überlegen, ob ich an die Versicherung des dortigen Jagdpächters herantreten könnte wegen der Schadensregulierung, denn dieser Unfall sei kein typsicher Wildunfall, den ich hätte vermeiden können. Es könnte sein, dass aufgrund der dortigen Umstände die Versicherung des Jagdpächters die Schadensregulierunge übernehmen könnte.

Das Reh war schon größer und durch den Aufprall ist meine Windschutzscheibe kaputt, die Scheibe von der rechten Tür ist total zersprungen, es gibt eine Delle in der rechten Seite. Es ist ein Schaden von ca. 2000 – 3000 € entstanden.

Jetzt kenne ich keine ähnlichen vergleichbaren Fälle und überlege, ob ich überhaupt eine Chance habe. Versuchen möchte ich es auf alle Fälle. Ich bin gerade dabei, den Jagd

pächter ausfindig zu machen. Kennt sich jemand damit aus, lohnt es sich, das zu probieren?

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Das Fahrzeug ist momentan nur haftpflichtversichert.

Und das war´s mit dem Wildschaden. Du zahlst ihn selbst.

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Auto habe ich wieder bekommen, aber es fehlen noch zwei Kleinteile....

Wurde dieser Umstand auf der Rechnung vermerkt? Wenn ja, dann kannst du die vereinbarte SB an die Werkstatt zahlen.

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Oder übernimmt dies evtl. meine Haftpflichtversicherung, da diese auch vermietete Wohnungen beinhaltet?

Natürlich nicht, da kein Verschulden deinserseits vorliegt. Somit ist auch keine Haftung deinerseits vorhanden.

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Weiß jemand, wie das bei der Provinzial aussieht, wenn man im öffentlichen Dienst arbeitet?

Ja. Der Bezirkskommissar der Provinzial!

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Merkwürdig. Vor wenigen Stunden wurde fast die gleichlautende Frage gestellt:

https://www.gutefrage.net/frage/wer-haftet-bei-schaden---anhaenger-gegen-auto-schieben#answer-554558701

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Aber wenn ich den Brief hab gehört das Auto dann zu 100% mir oder nicht ?

Nein.

Der Kreditgeber.

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Einen gleichartigen Fall hatte ich vor ein paar Jahren auf dem Tisch. Ich habe die Schadenregulierung dem privaten Haftpflichtversicherer aufs Auge gedrückt. Begründung: es ist unerheblich womit der Schaden verursacht wurde, es hätte ja auch eine Schubkarre anstatt des Hängers gewesen sein können.

Der Versicherer hat reguliert. Ob er Regress beim Haftpflichtversicherer des Anhänger (hatte ich mit angegeben) genommen hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Derartige Schriftwechsel werden ganz weit hinten im Verborgenen geführt.

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Meldet den tatsächlichen Schaden mit einer wahrheitsgemäßen Schadenschilderung dem Krafthaftpflichtversicherer des e-Rollers.

Und dann heißt es abwarten. Die Roller sind nur für Einpersonenbetrieb zugelassen, nicht wahr?

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