Mpu bestanden, zusätzlich Auflagen??

3 Antworten

Nach fünf Jahren wird häufig eine erneute Fahrerlaubnisprüfung gefordert, da man davon ausgeht, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt, §20 Abs 2 FeV. Die Fünfjahresfrist ist allerdings nicht gesetzlich festgelegt, in manchen Fällen wurde auch nach 15 Jahren prüfungsfrei Neuerteilt.

Champ4646 
Fragesteller
 04.11.2021, 20:19

Fahrerlaubnisprüfung ist das praktische Prüfung oder Theorie auch ?

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UbuRoi  05.11.2021, 08:47

Die erneute Teilnahme an theoretischer und praktischer Führerscheinprüfung ist nicht erforderlich. Zwar existierte einst solch eine Regelung, doch im Jahr 2008 wurde sie abgeschafft. Das erneute Ablegen der Führerscheinprüfungen ist nur erforderlich, wenn erhebliche Zweifel an den fahrtechnischen Fähigkeiten und Kenntnissen bestehen. Bestehen hier erhebliche Zweifel?

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migebuff  05.11.2021, 12:17
@UbuRoi

Es wurde lediglich die zwei-Jahre-Regelung abgeschafft. Für den Fragesteller ändert sich dadurch nichts. Siehe den bereits oben genannten § 20 Abs 2 FeV:

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Nach sieben Jahren wird man davon ausgehen, dass er die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Es wird mindestens eine praktische Prüfung verlangt.

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Champ4646 
Fragesteller
 05.11.2021, 14:13
@UbuRoi

Danke erstmal für deine ausführliche Antwort. Ehm woher weißt ich ob erhebliche Zweifel für fahrtechnisch besteht ? Wo kann ich erfahren ?

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UbuRoi  05.11.2021, 14:38
@Champ4646

Tut mir leid. Kann ich nicht beantworten. Du hättest vielleicht bei der Beantragung der neuen Fahrerlaubnis bei der FS-Stelle fragen können. Hast du schon beantragt? Wenn ja, dann kannst du dort fragen, wenn du das positive Gutachten dort abgibst. Hoffentlich hast du nicht unterschrieben, dass die MPU-Stelle das Gutachten selber zur FST schickt.

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Champ4646 
Fragesteller
 05.11.2021, 15:22
@UbuRoi

Hmm danke erstmal. Habe angerufen und mein sachsrbeiter meinte ich soll das Gutachten per Post schicken wegen corona und alles.. ja mir bleibt nix anderes übrig außer zu warten -.- danke dir trz für deine Zeit 🙏

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Das hängt vom Sachbearbeiter ab. Er kann frei entscheiden, was er für richtig hält und muss sich auch nirgendwo rechtfertigen. Du solltest das Gespräch mit ihm suchen und herausfinden, ab wann er jemanden für dauerhaft fahrtüchtig hält und wie er dein Gutachten bewertet und liest. Sei schön brav und lieb, wenn du den ansprichst.

Schon die lange verstrichen Zeiträume schreien danach, dass du den Führerschein vermutlich neu machen musst. Komplett mit allem Zipp und Zapp.

Die Führerscheinstelle kann dir Ärger machen wenn sie das will. Anfechtung des Gutachtens ist möglich. Tut sie aber normal nicht.

Viel wahrscheinlicher ist dass das Gutachten selbst dich dazu zwingt