Zu schnell gefahren?
Im Jahre 2005 musste ich eine mpu wegen Geschwindigkeitsüberschreitung machen im April 2024 wurde ich außerorts mit 21 km/h zu viel geblitzt und heute leider mir 35 km/h innerorts muss ich eine erneute mpu befürchten
6 Antworten
Die Sache aus 2005 ist seit 10 Jahren getilgt.
Für die Sache aus 2024 gab es einen Punkt, und für die letzte Sache 2 Punkte in Flensburg. Ab 4 Punkten wird die FEB tätig, in dem sie eine Ermahnung erteilt. Eine MPU-Anordnung ist derzeit allerdings nicht zu befürchten.
Die Sache aus 2010 sollte nicht mehr im Fahreignungsregister zu sehen sein und dürfte daher keine Rolle mehr spielen.
Die Sache aus 2024 steht allerdings drin und das Hinzukommen des jetzigen (nicht unerheblichen) Verstoßes dürfte die Wahrscheinlichkeit einer MPU stark erhöhen.
Es kann mit der Vorgeschichte durchaus sein, dass du eine neue MPU angeordnet bekommst und diese auch deutlich härter zu bestehen wird.
Immerhin zeigst du keinerlei Einsicht und begehst wieder und wieder den gleichen Verstoß und gerade das Thema Einsicht und Aussicht auf Besserung sind ja sehr wichtig, um zu bestehen.
Wenn's ganz blöd läuft evtl. schon. Kommt darauf an wie das bewertet wird. Wenn man die Sache von 2010 berücksichtig, könnte man vielleicht auf die Idee kommen, deine Fahreignung anzuzweifeln.
Für wahrscheinlicher halte ich aber das du mit der "normalen" Strafe rechnen musst. Sprich also bei letzterem ein nettes Bußgeld und ziemlich sicher ein Fahrverbot. Aber man weiß ja nie. Bei deiner Vorgeschichte wäre es besser eher nicht aufzufallen.
Da würde ich mal mit rechnen. Die Tilgungsfrist beträgt 10 Jahre plus eine Sperrfrist von 5 Jahren. Macht 15 Jahre, in der die MPU im Fahreignungsregister eingetragen ist. Du hast leider ein Jahr zu früh angefangen wieder zu schnell zu fahren.