A-Verstoß oder B-Verstoß?

1 Antwort

Nein, da es bei einer Überschreitung von 17 km/h keine Eintragung in das Fahreignungsregister (= Punkte in Flensburg) gibt, gilt das weder als A- noch als B-Verstoß. Erst ab einer Überschreitung von 21 km/h (egal ob innerorts oder außerorts; Wert nach Toleranzabzug) erfolgt eine Eintragung in das Fahreignungsregister und der Verstoß gilt als A-Verstoß.

Solltest Du nach der Teilnahme an dem Aufbauseminar einen A-Verstoß begehen (also z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung von min. 21 km/h), dann wird nach § 2a Absatz 2 Nummer 2 StVG die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt und Du wirst schriftlich verwarnt. Die Teilnahme ist aber nicht verpflichtend und die Fahrerlaubnis wird auch noch nicht direkt entzogen.

Naraqzor 
Fragesteller
 19.02.2022, 17:49

Also verstehe ich das richtig, dass lediglich ein A-Verstoß eine MPU zur Folge hat und beispielsweise ein weiteres Mal mit 17 km/h zu viele keine Auswirkungen hätte?

Vielen Dank für die schnelle Antwort

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ChristianMay270  19.02.2022, 17:53
@Naraqzor

Nein, ein weiterer A-Verstoß hätte die Nahelegung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung und eine schriftliche Verwarnung zur Folge. Diese verkehrspsychologische Beratung ist aber keine MPU und nicht verpflichtend.

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