Nach Aufbauseminar mit 8 km/h geblitzt?
Hallo,
seit ca 6 Monaten habe an einer Aufbauseminar kurz teilgenommen wegen A verstoß, und vor einem Monat wurde ich mit 8km/h zu schnell ausserorts geblitzt , dafür habe ich 20€ bezahlt. Ist dies ein B verstoß? Gibt es irgendwelches Weg um die Probezeit zu verkürzen? Was wird wieder noch passieren?
2 Antworten
Da passiert garnix, weil das kein Verstoß ist, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Du kannst die Probezeit von mittlerweile 4 Jahren nicht verkürzen. Sonst würde die Verlängerung ja nichts bringen... beim 2. A-Verstoß musst Du zur verkehrspsychologischen Beratung und beim Dritten A-Verstoß ist der Lappen endgültig weg und den gibts auch nicht mehr zurück.
Hi nein. Geschwindigkeit ist immer A oder gar nichts.
Ab 21 zu schnell ist es ein A- Verstoß, bei weniger ist es nur Verwarnungsgeld.
Und nein, Du kannst die Probezeit nicht verkürzen. Beachte, dass sie sich durch Deinen A- Verstoß, der mit dem Aufbauseminar einhergeht sogar auf 4 Jahre verlängert hat.
Bist du sicher, dass dies kein B verstoß ist ? Also unter 21 km/h zu schnell ist kein B verstoß????
Ja, das ist weder ein A- noch ein B-Verstoß. Schau dazu mal in den sog. bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (einfach bei Google eingeben)! Dort steht genau, was was ist.
Wieso sagen die regeln dann, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung von unter 21 km/h als B Verstoß gilt ?? Und dass 2 B verstoßen als A Verstoß gilten ?