Nach Aufbauseminar mit 8 km/h geblitzt?

2 Antworten

Da passiert garnix, weil das kein Verstoß ist, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Du kannst die Probezeit von mittlerweile 4 Jahren nicht verkürzen. Sonst würde die Verlängerung ja nichts bringen... beim 2. A-Verstoß musst Du zur verkehrspsychologischen Beratung und beim Dritten A-Verstoß ist der Lappen endgültig weg und den gibts auch nicht mehr zurück.

https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/fuehrerschein/entzug-fahrerlaubnis/fuehrerscheinentzug-probezeit/

Benjamin778 
Fragesteller
 28.02.2024, 00:39

Wieso sagen die regeln dann, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung von unter 21 km/h als B Verstoß gilt ?? Und dass 2 B verstoßen als A Verstoß gilten ?

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Hi nein. Geschwindigkeit ist immer A oder gar nichts.

Ab 21 zu schnell ist es ein A- Verstoß, bei weniger ist es nur Verwarnungsgeld.

Und nein, Du kannst die Probezeit nicht verkürzen. Beachte, dass sie sich durch Deinen A- Verstoß, der mit dem Aufbauseminar einhergeht sogar auf 4 Jahre verlängert hat.

Benjamin778 
Fragesteller
 28.02.2024, 00:37

Bist du sicher, dass dies kein B verstoß ist ? Also unter 21 km/h zu schnell ist kein B verstoß????

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ProPlayerE  14.03.2024, 15:52
@Benjamin778

Ja, das ist weder ein A- noch ein B-Verstoß. Schau dazu mal in den sog. bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (einfach bei Google eingeben)! Dort steht genau, was was ist.

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