Geblitzt aber in 2 Wochen aus Probezeit raus?

7 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Hi, für die Probezeit würde der Tatzeitpunkt zählen, da wäre es egal, wie lange der Brief braucht.

Aber Du hast Glück: Eine Überschreitung der Geschwindigkeit von weniger als 21 km/h ist weder ein A-, noch ein B- Verstoß. Sondern nur eine Verwarnung.

Tatzeitpunkt zählt. Es ist irrelevant wann die Briefe kommen, es sei denn die Verjährungsfrist würde nicht eingehalten werden.

Bei 8 km/h zu schnell ist das kein Thema. Wenn das erst dein zweiter Verstoß ist dann wird nichts passieren, außer das du halt Strafe Zahlen musst mehr nicht.

Deine Probezeit wird wohl eher nicht verlängert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dann ist es ja kein B-Verstoß.

Wäre es einer, wären auch PZM fällig, denn es zählt die Tatzeit.

Gruß S.

Du warst zu dem Zeitpunkt, als du geblitzt wurdest, noch in der Probezeit. Allein das zählt.