Deine Quelle taugt bezüglich Niedersachsen nicht viel.

https://www.polizeitest.de/polizei-niedersachsen-einstellungstest/

Für Berlin passt es.

Gruß S.

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Die Frage ist mit den Auswahloptionen nicht zu beantworten.

Die Ausweispflicht ihrer PVB regelt dss Landespolizeigesetz. Auch im Internet findet man falsche Aussagen darüber.

Die Dienstnumner ist eine interne Identifikation im Rahmen der Verwaltung.

Dienstausweise hat nahezu jedes Bundesland, aber über die Mitführ- und Zeigepflicht gibt es keine einheitlichen Regeln.

Die niedersächsischen PVB haben Uniform, Landeswappen und Namensschild. Der Dienstherr sagt, das genügt. Darüber hinaus gibt es keine Ausweispflicht. Die zivilen Einheiten haben eine Marke.

Gruß S

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Sie haben ihn nicht gesucht, sie haben ihn beschattet. Warum, musst du nicht wissen.

Gruß S.

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Dann sucht man gemeinsam intern eine passende Tätigkeit, organisiert eine Therapie und handelt im Verlauf entsprechend der Ergebnisse.

Gruß S.

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Deine Sorge ist berechtigt. Der erste Teil des Auswahlverfahrens ist der Rechtschreibtest. Den besteht du mit dem hier gezeigten Schriftbild nicht.

Und wie kommst du auf 15 Versuche?

Gruß S.

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Projektil ist durch das Stammhirn durch 

Ende der Geschichte.

Gruß S.

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Viel zu ungenaue Frage. Ähnlich wie "Wie geht ihr beim Kochen vor?" oder "Welche Route nehmt ihr, wenn ihr in den Urlaub fahrt?".

Grundlage für die Rechtmäßigkeit ihrer Maßnahmen ist das jeweilige Polizeigesetz des Landes. Und an das halten Sie sich, auch wenn diese Community täglich den Eindruck erwecken möchte, sie täten es nicht.

Wenn das vorkommt, dann so wie in allen Berufen. Den Schmu vieler anderer Zünfte nimmt man irgendwie hin.

Gruß S.

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Sicher, die müssen das nicht tun. Sie können dich auch betrifft, besoffen, beraubt in der Gosse sitzen lassen. Wolltest ja draußen sein.

Viele sind Eltern. Fühlen eine Fürsorgepflicht. Gottloses Pack aber auch.

Jugendschutzgesetz bedeutet übrigens, den Jugendlichen zu schützen. Auch wenn er das nicht zu schätzen weiß.

Renn nächstes Mal halt nicht weg. Sei kooperativ. Zeige ihnen, dass du deine 7 Sinne und Sachen beisammen hast und mit Erlaubnis der Eltern draußen bist.

Gruß S.

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Das ist alles nicht so einfach.

Berlin muss ihrer Bitte um Freistellung nachkommen. Da fehlt ja dann auch Nachwuchs. Allerdings sind sie auch nicht daran interessiert, unmotivierte, unglückliche Leute zu haben und werden sie nach einigen Gesprächen wohl ziehen lassen.

Sie muss damit rechnen, dass Berlin einen Teil ihrer Anwärterbezüge zurück fordert. Meiner Meinung nach berechtigt, denn sie hat dafür nichts geleistet.

Bei einer Bewerbung in Brandenburg muss sie angeben, dass sie in Berlin studiert oder studiert hat. In beiden Fällen wird sich Brandenburg fragen, ob sie vielleicht in einem Jahr nach Hessen oder was ganz anderes machen will. Das macht einfach keinen so guten Eindruck.

Besser wäre: Durchhalten und schon jetzt in der Tauschbörse registrieren lassen.

Gruß S.

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Es kommt vor und es macht auch vielen zu schaffen. Das darf man dann sagen und man bekommt intern und völlig nachteilslos Hilfe.

In schweren Situationen, z.b. bei großen Unfällen oder Tötungsdelikten hat der DAL sogar die Pflicht, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Manche wachsen daran. Es verhindert aber nicht immer, dass die Traumata was da lassen ....

Auch aus diesem Grund sucht man Menschen mit stabiler Psyche, gesundem Selbstbildnis und dosiertem Selbstbewusstsein.

Es ist übrigens einer der Gründe, warum ich dafür plädiere, Menschen mit psychischer Vorgeschichte nicht persé vom Vollzugsdienst auszuschließen. Sie haben Krisen erfahren und überwunden, womit sie manch anderen voraus sind.

Gruß S.

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Bei der Polizei geht es jedenfalls nicht.

Gruß S.

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Und diese rein subjektiven Antworten bringen dir jetzt genau ... was?

Ich finde die täglichen Versuche, die Polizei zu diskreditieren, auch völlig unangenessen. Juckt die, die es tun wollen, herzlich wenig.

Gruß S.

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Du hast die wahl, jährlich, halb- oder vierteljährlich zu bezahlen.

automatisch per Lastschrift von Zoll oder ich muß bezahlen?

DU musst bezahlen! Per Einzugsermächtigung. Die unterschreibt man bei der Zulassung.

Gruß S.

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Puh .... wieder viel Fachwissen unterwegs...

Grundsätzlich ja. Aber in den Bundesländern, wo man sich bereits mit Mittlerer Reife für die Polizei bewerben kann, nicht zwingend.

Diese Bewerber sind durchaus mal erst 16. Sie können also nicht im legalen Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW sein. Der Anwärter ist eben solange Beifahrer. Der Streifenwagen muss also nicht allein fahren....

In diesen Fällen muss der Führerschein zum 18. Geburtstag vorliegen und NEIN - den bezahlt nicht der Dienstherr.

Alle Bewerber ab 18 müssen ihn haben.

Gruß S.

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Im Garten aufbauen und üben.

Gruß S.

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Man kann eine Anzeige nicht zurück ziehen. Die Polizei hat ja nun Kenntnis von dieser Straftat. Das kann man nicht rückgängig machen.

Du kannst nur den Schaden begrenzen, indem du angibst, dass es sich geklärt hat und von deiner Seite kein Strafantrag gestellt werden soll.

Je nachdem, was du angezeigt hast, wird dann alles eingestellt oder das Ganze wird zum Vortäuschen einer Straftat.

Dein Freund könnte dich wegen Verleumdung anzeigen und hätte dann zusätzlich Möglichkeiten zur Forderung von Schadensersatz.

Mein Freund wärst du nicht mehr ....

Gruß S.

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Viel zu kurz. Nützt auch nichts. Denn nach der OP gilt mindestens ein halbes Jahr Wartezeit. Das ist auch mit der Formulierung der Widerspruchsmöglickleit nicht gemeint. Dss steht bei allen drauf, weil es eine Pflichtbelehrung ist.

Gruß S.

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Dazu hast du bereits Fragen gestellt und auch Antworten erhalten. Es nützt nichts, es zu wiederholen.

Gruß S.

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