Wenn die Person als "inaktiv" markiert ist, dann hat sie entweder ihr Konto löschen lassen oder wurde gesperrt, s. FAQ.

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Große Unterschiede sind nicht sichtbar, besonders zw. Bild 3 und Bild 4/5.

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Aus der Entfernung kann man nicht helfen. Am besten zunächst mit einer Person, der man vertraut, sprechen.

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Bis zu einem bestimmten Maße ist Selbstvertrauen gut, irgendwann wird es aber zu viel.

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Aus den 15 € können auch schnell 70 € (+ Gebühren) wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis draus werden („Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.“ [TBNR 319500]).

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Laut Bundespolizei:

Die Verordnung spricht von "Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen". Hierunter sind alle Substanzen zu verstehen, welche bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind (zum Beispiel Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen, Suppen sowie Streichkäse/-wurst, Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm und Rasierschaum). In Zweifelsfällen entscheidet das Kontrollpersonal am Flughafen über die Zulässigkeit der Mitnahme.
Webseite der Bundespolizei (Abschnitt „Was ist unter "Flüssigkeit", was unter "flüssig" zu verstehen?“)

Da Wasser bei Raumtemperatur flüssig ist: Das wird wohl nichts.

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