Ist eine Probezeitverlängerung nach Ablauf noch möglich?
Hallo ich bin mit 30 km/h zu schnell außerorts geblitzt worden. Meine Probezeit läuft in wenigen Wochen ab. Da ich die Sache nun zu einem Rechtsamwalt übergeben habe denke ich das wird sich noch 2-3 Monate strecken. Allerdings mache ich mir da keine grosse Hoffnung. Frage: Der Verstoß war in der Probezeit die amtliche Strafe also die rechtskräftige kommt erst nach Ablauf der Probezeit. Kann die trotzdem verlängert werden (Aufbauseminar etc. Mit eingeschlossen)? Also zählt das zum Zeitpunkt der Tat oder der Zustellung der Strafe?
6 Antworten
Schlicht und ergreifend - es zählt das Datum des Geschehens - sprich auch die Hinzuziehung eines Anwalts kann die Verlängerung der Probezeit nicht verhindern, soweit der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.
Es spielt keine Rolle, wann es entschieden wird. Wichtig ist, wann es passiert ist. Also ja, stelle dich darauf ein, dass die Probezeit verlängert wird.
Dich einfach an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu halten war für dich keine Option? Mit 30 km/h zu viel gefährdest du andere.
Passiert schonmal, macht Spaß und es war keine gefährliche stelle... Großzügige Strasse, ausserorts, keine Häuser oder Einfahrten keine Schule kein Kindergarten keine Fusgänger... Das war einfach nur ne tolle Stelle um mal wieder so richtig ab zu kassieren
Tja isso, Leidenschaft frisst Hirn, wenigstens hab ich sie
Du schreibst:
ich bin mit 30 km/h zu schnell außerorts geblitzt worden.
Mit PKW außerorts geschlossener Ortschaften mit 30 km/hzu schnell gefahren.
Abzüglich 3% Toleranz sind das: 26 km/h
Konsequenzen, mit denen Sie zu rechnen haben:- 1 Punkt
- 150,- EUR Bußgeld
- Kein Fahrverbot
Welche Konsequenzen haben A- und B-Verstöße?
Ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B ziehen eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich.
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Welche Konsequenzen haben A- und B-Verstöße?
Ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B ziehen eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich.
Umfangreiche Informationen und eine gute Orientierungshilfe findest du hier:
Meine persönliche Meinung ist:
Falls keine anderen Verstöße vorliegen kannst du dir den Anwalt eigentlich sparen.
es zählt der Tatzeitpunkt meines Wissens nach
Es zählt immer der Zeitpunkt der Tat.
Hierzulande vergehen doch je nachdem Jahre bis Jahrzehnte bis mal ein rechtskräftiges Urteil zugestellt wird.
Ney so schnell geb ich nicht auf war ja mitm Motorrad