Als Höchstbieter hast du von eBay eine Mitteilung erhalten, dass du die Auktion gewonnen hast.

Die Rechtsprechung ist unmissverständlich!

Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?

Ja!

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.

(Quelle: eBay)

Du solltest dich unverzüglich mit eBay in Verbindung setzen und das Problem schildern.

Wichtig zu wissen!

eBay ist nicht Vertragspartner beim Kaufvertrag!

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Informationen nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

(Quelle: eBay)

Gut zu wissen:

Nach dem Abstraktionsprinzip erwirbt der Käufer noch kein Eigentum, sondern lediglich den Anspruch auf Übereignung einer Sache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Was sich vielleicht ein wenig unverständlich anhört, ist eigentlich recht simpel und bedeutet:

Ist der verkaufte Artikel nicht mehr verfügbar, muss der Verkäufer für Ersatz sorgen.

Gut zu wissen:

Erfahrungsgemäß brechen die Verkäufer eine Auktion bereits vor Auktionsende ab, weil sie glauben, dass dann kein rechtsgültiger Kaufvertrag mehr zustande komme kann.

Einer von vielen Irrtümern, die sich über Jahre gehalten haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich bereits wiederholt mit dem Thema: Vorzeitiger Abruch einer eBay-Auktion beschäftigt.

Hier ein Urteil des BGH von 2014.

8.500 € Schadensersatz wegen vorzeitigem Abbruch einer eBay AuktionBGH: Bricht der Verkäufer seine eBay-Auktion vorzeitig ab, kommt ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietendem Zustande

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein eBay-Verkäufer, der eine Auktion vorzeitig beendet, dem Höchstbietenden Schadensersatz in Höhe von 8.500 EUR bezahlten muss (Urteil vom 10.12.14, VIII ZR 90/14). 

Der Beklagte Verkäufer hatte ein Stromaggregat im Wert von 8.500 EUR zu einem Startpreis von 1 Euro für die Dauer von 10 Tagen bei eBay eingestellt. Bereits nach Ablauf von 2 Tagen hat er die Auktion vorzeitig abgebrochen. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt mit einem Startgebot von 1,00 Euro Höchstbietender und verlangt vom Beklagten Schadensersatz, nachdem dieser das Stromaggregat anderweitig veräußert hatte.

Fazit: Wer eBay nutzt muss sich an die vorgegebenen Regeln halten – sonst kann es teuer werden!

https://www.rechtsanwalt-bartels.de/ratgeber/ratgeber-verschiedenes/bgh-schadensersatz-ebay-auktion-abbruch.html

Und natürlich gibt es zahlreiche Urteile, die durch die Gerichte ähnlich entschieden wurden.

Meine persönliche Meinung ist:

Anders als im Strafrecht gibt es im Zivilrecht keine Verhandlungsspielräume. Die Anspruchsvoraussetzungen stehen fest und lassen sich auch durch den besten Anwalt nicht verbiegen.

Es geht also nicht darum, ob der Verkäufer dir die Sache für 500,- EUR liefern musst, sondern darum, wie entschlossen du bist deine Rechtsansprüche auch durchsetzen zu wollen.

Das auf die Schnelle und in ein paar Sätzen nicht viel mehr eine allgemeine Orientierungshilfe zustande kommen kann dürfte auch klar sein.

Solltest du jedoch noch Fragen haben, melde dich gerne einfach noch mal.

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Guten Morgen,

statt sich gegenseitig anzuzeigen, sollte Ruhe bewart und der Sachverhalt professionell behandelt werden.

Zunächst sollten die unterschiedlichen Vertragsverhältnisse betrachtet werden.

Der Kaufvertrag wurde zwischen dir und dem Käufer geschlossen.

Der Liefervertrag ist zwischen dir und dem Hermes-Versand zustande gekommen.

Der Kaufvertrag:

Beim sog. Verbrauchsgüterkauf, trägt grundsätzlich der Unternehmer das Versandrisiko.

Beim Liefervertrag haftet Hermes bei Transportschäden oder Verlust der Ware bis 500,- EUR.

Unstrittig ist die Einlieferung der Sendung (Sendungsnummer) beim Paketdienst.

Unstrittig ist ebenfalls die Zustellung der Sendung an die Empfängeradresse.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du Hermes den Schadensfall bereits gemeldet.

Die gute Nachricht:

Um nicht haften zu müssen, wird der Hermes-Versand beweisen müssen, den Liefervertrag wie vereinbart erfüllt zu haben.

Von der Einlieferung der Sendung bis zur Zustellung wird das Paket immer wieder gescannt und sortiert.

Unter anderem auch die Maße der Umverpackung und das Gewicht.

Zum einen wird auf diese Weise sichergestellt, dass für die Sendung ausreichend Porto gezahlt wurde. Maße & Gewicht spielen jedoch auch eine wichtige Rolle für die Beladung der Transportfahrzeuge.

Optimal wäre es, wenn du dir bei deinem Großhändler oder Hersteller eine Produktbeschreibung besorgst, die das Gewicht inkl. Verpackung ausweist. In einem Rechtsstreit würde das wahrscheinlich sowieso verlangt werden.

Die Zustellung des leeren Paketes

Du schreibst:

Der Käufer behauptet Karton sei leer.

Nun stellt sich für mich folgende Frage:

"Muss ein erfahrener Paket-Zusteller" nicht bereits bei der Übergabe merken, dass an der Verpackung manipuliert wurde.

Oder wurde das Paket vielleicht gar nicht persönlich an den Empfänger abgegeben?

Bei uns im Haus stehen ständig Pakete von Hermes, DHL & Co im Treppenhaus.

Würde ich eines davon mit in meine Wohnung nehmen, den Inhalt entwenden und den leeren Karton zurück stellen, würde das niemandem auffallen.

Möglich wäre auch, dass die Sendung beim Nachbarn abgegeben wurde und der den Inhalt geklaut hat.

Ich kenne persönlichen einen Fall, wo genau das mit einem Handy für 1.000,- EUR passiert ist.

Damals wollte der Käufer das Geld vom Händler ersetzt bekommen.

Der Händler hat das Handy jedoch nachweislich verschickt und damit den Vertrag erfüllt.

Der Paketdienst wiederum war ebenfalls aus dem Schneider, weil die Übergabe an den Nachbarn in den AGB der Paketdienste als ordnungsgemäße Zustellung vereinbart wird. Leider liest aber fast niemand das Kleingedruckte.

Das Ende vom Lied. Der Käufer musste seine Ansprüche gegenüber dem Nachbarn geltend machen, der das Handy unterschlagen hat.

Übrigens: Dasselbe funktioniert auch anders herum.

Wie alle haben schon mal ein Paket für jemanden angenommen, oder?

Was nur wenige wissen ist Folgendes:

Mit seiner Unterschrift beim Paket-Boten quittiert der Nachbar nicht nur den Erhalt der Sendung, sondern auch, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe unbeschädigt gewesen ist.

Für Mängel haftet nun der Nachbar. Nicht der Paketdienst.

Nachgefragt:

Hast du die Original-Anzeige des Käufers?

Wessen wirst du beschuldigt?

Warum ich das Frage hat folgenden Hintergrund:

Ist die gelieferte Ware mangelhaft, hat der Händler einen gesetzlichen Rechtsanspruch auch Nacherfüllung des Kaufvertrags.

Wird ihm dieses Recht verwährt, besteht für den Käufer nicht nur kein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises - die Voraussetzung hierfür ist ein Rücktritt vom Vertrag - sondern er verliert auch seine Gewährleistungsansprüche.

Im Klartext: Keine Kohle und keine Ware.

So, dass war es glaube ich im Großen und Ganzen.

Noch Fragen? - Einfach fragen!
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Verbrauchssteuer, Einfuhrumsatzsteuer und Servicepauschalen: Was ist was?

Hast du dir die Sendung nach Hause bringen lassen?

Höhere Kosten bei Lieferung aus dem Ausland: Fünf Tipps

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/zoll-und-ecommerce-einfuhrabgaben-fuer-kaeufe-aus-nichteulaendern-62109#:~:text=Kaufen%20Sie%20Waren%20au%C3%9Ferhalb%20der,die%20Ware%20auch%20selbst%20verzollen.

Wirklich empfehlenswert ist auch die Seite vom Zoll.

Den Link findest du ebenfalls hier.

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Um welche Gegenstände geht es denn überhaupt?

Diese Frage spielt bei Geschäften von Minderjährigen eine maßgebliche Rolle.

Möchtest du ein paar gelesene Jugendbücher verkaufen oder die Möbel aus deinem Zimmer unter den Hammer bringen?

Soll heißen:

Der Besitzer einer Sache zu sein bedeutet nicht automatisch das man auch der Eigentümer ist.

Du schreibst:

da ich erst 15 jahre alt bin weiß ich nicht wie ich die Zahlung bekommen kann
Ist es auch möglich dass das Geld auf meine Visa karte überwiesen wird?

Ja, Die Visa-Guthaben-Karte lässt sich problemlos durch eine Überweisung auffüllen.

Was mich ein wenig irritiert ist Folgendes:

Nach eigener Aussage verfügst du über eine Visa-Kreditkarte und ein PayPal-Konto.

Beides ist bei Minderjährigen aber nicht möglich. Hast du überhaupt eine Bankkarte. Falls ja - welche?

ich habe meine Kreditkarte mit meinem Paypal Konto verbunden

https://www.gutefrage.net/frage/kann-ich-mit-meiner-kreditkarte-geld-aus-dem-automaten-abheben

Du schreibst:

ich würde die Gegenstände gerne verschicken und nicht immer persönlich abgeben

Ich würde mich sogar freuen, wenn immer jemand vorbei käme, mir Bargeld bringt und die Sachen gleich mitnimmt. Einfacher geht's doch nicht.

Oder willst du die Sachen lieber versenden, weil deine Eltern nichts von deinen Verkäufen erfahren sollen?

Das wäre keine gute Idee, weil die einem Verkauf zustimmen müssen. Anderenfalls könnten sie den Kaufvertrag für nichtig erklären.

Warum so kompliziert, wenn es auch ganz einfach geht?

Frag deine Eltern doch einfach mal ob sie mit den Sachen die du verkaufen willst einverstanden sind.

Wenn das geklärt ist, kümmerst du dich um den Rest wie z.B. Produktfotos, Artikelbeschreibung und den Versand selber. Dem Käufer ist egal, ob er den Kaufpreis an das Konto deiner Eltern überweist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die etwas dagegen hätten.

Etwas hinter dem Rücken deiner Eltern abziehen zu wollen, weil du weißt, sie würden einem Verkauf nicht zustimmen, solltest du aber wirklich lieber lassen. Erfahrungsgemäß bringt sowas immer mehr Ärger als Freude.

Noch Fragen? - Einfach fragen!
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Deine Geschichte ist nicht nachvollziehbar!

Ich gehe einfach mal davon aus, dass du nicht eBay, sondern Kleinanzeigen meinst. Richtig?

Der Sachverhalt:

Du bist Käufer und gibst deine Adresse an, damit die die Sendung zugestellt werden kann. Das habe ich verstanden.

  • Name
  • Straße
  • PLZ/Ort

Wie kommst du dazu statt Deutschland, Frankreich zu schreiben? Abgesehen von der Tatsache, dass die Sendung auch ohne Landesangabe ankommt.

Auf jeden Fall hat der Verkäufer den Fehler bemerkt und die Sache mit korrekter Empfängeradresse verschickt.

Welche Versandart wurde vereinbart. Als Paket/Päckchen oder im Briefumschlag?

Wie hast du den Kauf bezahlt?

Daraufhin hat der Verkäufer sehr sehr pampig reagiert........

Kannst du mal konkret sagen, was du als pampig empfunden hast?

worauf ich ihm sagte, ich wollte den Kauf stornieren und ich lasse mir offen eine negativ Bewertung aufgrund seiner pampigen Reaktion offen.

Mir wäre viel wichtiger, dass ich meine Kohle zurück bekomme, wenn ich schon keine Ware erhalte. Dir offensichtlich nicht.

Kennst du das Bewertungssystem von Kleinanzeigen? Ein Witz!

Daraufhin droht er mir bei einer negativ Bewertung er würde mir einen Anwalt auf den Hals schicken wegen Betrug der Versandkosten und der Falschangabe.....
Ist das rechtlich korrekt?

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hasst du die Sache überhaupt noch nicht bezahlt.

Der Verkäufer hat die Ware auf seine Kosten verschickt und bezahlst erst nach Erhalt der Ware. Richtig?

Um den Fall bestmöglich bewerten zu können, fasse ich den Sachverhalt noch einmal zu zusammen:

  • Du bist Käufer
  • Der Verkäufer schickt die Ware auf seine Kosten an dich
  • Die Ware kommt nicht - du drohst dem Verkäufer mit einer negativen Bewertung
  • Der Verkäufer fühlt sich von dir betrogen und will nun einen Rechtsanwalt beauftragen die voraus gelegten Versandkosten einzuklagen.

Damit sollte ein Problem bereits gelöst sein. Es handelt sich um eine Versandart mit Sendungsverfolgung.

Allerdings frage ich mich, warum es dem Verkäufer um die Versandkosten - nicht aber um sein verschicktes Eigentum geht.

Für mich ist die ganze Geschichte irgendwie nicht rund.

Haste dir das Ganze einfach nur mal ausgedacht?

Oder warst du zu aufgeregt, weil es deine 1. Frage hier ist?

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Die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht ist klar und unmissverständlich!

Wenn Reserved dir trotz einer ordnungsgemäßen Rücksendung der Ware den Kaufpreis nicht erstattet, solltest du dem Unternehmen jetzt eine Zahlungsfrist setzen.

Du schreibst:

Auf Emails antwortet Reserved auch nicht oder ich kriege immer nur ein Email in dem drin steht dass ich noch 14 Tage warten muss. 

Demnach hast du bereits wiederholt Antworten erhalten, in denen lediglich zu lesen war: "Sie müssen noch 14 Tage warten".

Das kann ich mir nicht vorstellen. Kannst du bitte mal die genannten Gründe nennen, mit denen Reserved die verzögerte Rückzahlung rechtfertigt?

Ich habe mit einmal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angesehen.

Die Widerrufsbelehrung entspricht der deutschen Gesetzgebung und ist nicht zu beanstanden.

Ein häufiger Grund, weshalb die Rückzahlung nicht wie vorgeschrieben innerhalb von 14 Tagen erfolgt ist, dass der Kunde die Ware nicht an die vereinbarte Adresse zurückschickt.

Der Trick: Käufer lesen selten das Kleingedruckte und verstößt nicht selten gegen die Vertragsbedingungen, wenn die Sendung zwar an das Unternehmen, aber eben nicht an die Rücksende-Adresse geschickt wird. Das Unternehmen argumentiert dann gerne, dass die Retoure nur dort bearbeitet werden kann. Eigentlich dürfte das nach dieser langen Zeit aber auch keine Rolle mehr spielen.

Deshalb wäre meine nächste Frage, ob du diese Möglichkeit ebenfalls ausschließen kannst, z.B. weil du für den Rückversand ein Rücksende-Etikett genutzt hast.

Im Folgenden siehst du einen Auszug der Reserved-AGB

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

11.2. Folgen des Widerrufs

Wenn du diesen Vertrag widerrufst, werden wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hast), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sende die Ware dann bitte an:

LPP S.A. Reserved

Panattoni Park Tricity South II

Będzieszyn 103

83-000 Będzieszyn

https://www.reserved.com/de/de/terms

Du möchtest wissen, was du tun kannst.

Wie du siehst funktioniert die Masche Kunden hin zu halten recht erfolgreich.

Durch eine Zahlungsfrist setzt du das Unternehmen praktisch unter Druck. Verläuft die Zahlungsfrist nämlich fruchtlos, hat der Käufer ab diesem Zeitpunkt auch das Recht einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und die Kosten dem Schuldner als Verzugskosten in Rechnung zu stellen.

Dazu kommt es in der Regel aber nicht, weil der Händler sich verständlicherweise, diese Ausgaben sparen will.

Mein Vorschlag:

Nenne bitte mal die Gründe in den E-Mail, weshalb die Rückzahlung bis heute nicht erfolgen konnte.

Danach helfe ich dir gerne dabei die Zahlungsfrist zu formulieren. Ich bin sicher, dass du in wenigen Tagen dein Geld auf dem Konto hast.

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Deine Beschreibung ist völlig unrealistisch!

Zeig mir mal ein Taxi, dass ununterbrochen den ganzen Tag unterwegs ist.

Und nur mal angenommen, es gäbe ein so hohes Fahrgastaufkommen und nur 1 Taxi. Dann wäre es wohl sehr unwahrscheinlich, dass dieses Taxi am nächsten Tag 8 Stunden auf Kunden warten muss.

Es gibt ja Pflicht Pausen die abgezogen werden.

  • 6 Std. Arbeit = 30 Min. Pause (Pro Stunde = 5 Min. Pause)

Eine durchschnitte Taxifahrt dauert ist kürzer als 1 Stunde.

Gut zu wissen:

Taxifahrten werden durch die Taxizentrale vermittelt. Nicht durch deinen Arbeitgeber. Zudem musst du einen Taxistand anfahren, um auf Fahrgäste zu warten. Kaum vorstellbar, dass deine Kollegen solche Plätze nicht kennen.

Aber man hält sich ja arbeitsbereit falls ein Auftrag kommt .

Dafür wirst du schließlich bezahlt, oder? Und zwar auch, wenn du keine Fahrgäste hast.

Du willst also mögliche Umsätze für deinen Arbeitgeber verhindern, indem du zahlende Fahrgäste ablehnst um in Ruhe deinen Kaffee trinken zu können und gleichzeitig dass dir auch die Umsatz freien Wartezeiten vergütet werden.

Das das nicht funktioniert sollte dir eigentlich klar sein.

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Aus welchen Gründen deine Kollegin arbeitsunfähig ist kann ich dir leider nicht sagen.

Allerdings ist nicht akzeptabel, dass du deinen Arzt belügst, um auf Kosten anderer Blaumachen zu können.

vorhin war ich dann beim Arzt hab auf dir tränendrüse gedrückt und gesagt ich hätte viel Stress, usw... da sagt der Arzt er könne mich bis Sonntag rausnehmen das ich was ruhe habe. Länger will er erstmal nicht...

Ein Arzt wäre nicht Arzt, wenn er nicht in der Lage ist deine Schauspielerei zu durchschauen.

Ebenso wenig schreib ein Arzt einen Patienten für 4 Wochen krank, wenn dieser nicht auch tatsächlich krank ist.

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Klima-Kleber verkleben sich ihre Zukunft!

Im Bezug auf die rechtlichen Konsequenzen muss zwischen Straf- und Zivilrecht unterschieden werden.

Im Strafrecht steht die Tat im Vordergrund. Zum Beispiel der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr.

§ 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1.Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,2.Hindernisse bereitet oder3.einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Wer sich also auf der Straße festklebt beeinträchtigt zwar den Straßenverkehr, doch viel mehr kann ihm der Staatsanwalt auch nicht vorwerfen.

  • Geldstrafen werden in Tagessätzen berechnet und richten sich nach dem Einkommen des Täters.

Die Formel: Nettoeinkommen : 30 = 1 Tagessatz

  • Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden.

Bei der aktuellen Aktionen in Köln und Frankfurt könnte die Sache für Aktivisten der letzte Generation allerdings noch richtig "klebrig" werden.

Nämlich dann, wenn es neben der strafrechtlichen Verfolgung auch um Schadenersatzforderungen der der Geschädigten geht. Davon gehe ich auch aus.

Schadenersatz war bisher kein Thema, weil jeder Autofahrer seinen erlittenen Schaden hätte nachweisen müssen und somit das Prozessrisiko unverhältnismäßig hoch war.

Das sieht dieses Mal ganz anders aus. Die Flughafenbetreibe haben erhebliche Ausfälle gehabt. Diese Kosten lassen sich jedoch nicht einfach als Verluste abschreiben, ohne versucht zu haben sich den Schaden vom Verursacher erstatten zu lassen, was natürlich utopisch ist.

Hinzu kommt, dass die Geschädigten natürlich auch ein Zeichen für Nachahmer setzen wollen.

Und anders als beim genervten Autofahrer und juristischen Laien ist dieses Mal, dass Flughäfen über ganze Rechtsabteilungen verfügen.

Alles in allem dürften die Konsequenzen sehr viel unangenehmer sein.

§ 823 BGB Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) 1Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. 2Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

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Ein gemeinschaftlicher Mietvertrag kann nur gemeinschaftlich gekündigt werden

Möchte ein Mieter die Wohnung weiterhin bewohnen, muss dieser mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag schließen.

Hierbei handelt es sich um eine vertragsrechtliche Bestimmung. Das es sich dabei um eine Sozialwohnung handelt ändert daran leider nichts.

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Was du dir da zusammen bastelst stimmt leider hinten und vorne nicht

Und das ist noch nicht alles. Wenn das, was du schreibst, tatsächlich eine Sichtweise ist, halte ich Zweifel an deiner persönlichen Eignung zum Führen von KFZ für durchaus begründet.

zum Beispiel : ich wurde am Montag mit 10 km/h zu viel geblitzt und gestern oder zum Beispiel morgen auch noch mal mit 5 km/h zu viel. Vom ersten habe ich aber noch nichts gewusst.

Ist das wirklich dein Ernst?

Geahndet wird der begangene Verstoß nicht deine Unkenntnis.

In deinem fiktiven Beispiel ist von 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen die Rede.

Richtig ist: Das du innerhalb von 3 Tagen 2 x erwischt wurdest. Macht eine Quote von 67 %. Auf einen Monat hochgerecht hieße das Innerhalb von 30 Tagen = 20 Mal geblitzt. Das sind 67 %

Die Wahrscheinlichkeit, dass du immer nur zu schnell gefahren bist, wenn geblitzt wurdest , kann wohl ausgeschlossen werden.

Vom ersten habe ich aber noch nichts gewusst.

Was hast du nicht gewusst, dass du geblitzt wurdest, oder das du zu schnell unterwegs warst?

Relevant ist übrigens beides nicht.

Auch ein defekter Tacho ändert daran gar nichts.

Auch wenn der Sachverhalt fiktiv ist, musst du fragen lassen, wie du dazu kommst anzunehmen, dass so was möglich wäre?

wenn ich jetzt ( unwahrscheinlich aber möglich ) 3 A - Verstöße in einer Woche begehe,...

Warum redest du immer von A-Verstößen? Offensichtlich was du gar nicht was der Unterschied zwischen A & B-Verstößen ist.

Hast du überhaupt einen Führerschein?

Im Übrigen gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 21km/h weder als A noch als B-Verstoß.

Dafür das du mal in einer Fahrschule gewesen bist, weißt du erschreckend wenig. Ehrlich gesagt gar nichts. Wie kommt das?

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Du musst mal versuchen konkret zu beschreiben was Sache ist

Warum schreibst du eBay, wenn du deine Klamotten nicht auf eBay verkaufst?

Du findest bei Kleinanzeigen auf dem gesamten Marktplatz nicht ein einziges Mal den Begriff eBay-Kleinanzeigen.

Ich habe gerade meine Playstation reingestellt und nun hat sich jemand gemeldet, der mir aber irgendwie den Eindruck macht, dass er minderjährig ist.

Warum hast du den Eindruck, dass der Käufer minderjährig ist?

Warum vereinbarst du nicht einfach Barzahlung bei Abholung und lässt dir den Ausweis vor Ort zeigen?

darf ich Sachen auf Ebay an Minderjährige verkaufen?

Wenn die Abgabe an Jugendliche nicht ausdrücklich verboten ist, wie etwa Alkohol, Tabak und Pornos ab 18 Jahre, verstößt ein Verkauf nicht gegen rechtliche Bestimmungen.

Allerdings sind Minderjährige nicht voll geschäftsfähig.

Kurz erklärt: Minderjährige und VerträgeDAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
  • Ab sieben Jahren können Minderjährige „rechtlich vorteilhafte“ Geschäfte abschließen.

Rechtlich vorteilhaft ist ein Geschäft, wenn der Minderjährige keine rechtlichen Verpflichtungen eingeht. 

  • Für alle anderen Verträge ist grundsätzlich das Einverständnis der Eltern erforderlich.

Anders sieht es hingegen bei einem Kaufvertrag aus. Die Pflicht, den Kaufpreis zahlen zu müssen, stellt einen rechtlichen Nachteil dar. 

  • Gehen Kinder oder Jugendliche einen rechtlich nachteiligen Vertrag ein, müssen Erziehungsberechtigte zustimmen.

Bis zum Zeitpunkt der Genehmigung ist das Geschäft „schwebend unwirksam“. 

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/kurz-erklaert-minderjaehrige-vertraege

Was das für deinen Deal bedeuten kann zeigt folgendes Beispiel:

Du verkaufst deine Playstation z.B. an einen 16-jährigen.

Der Käufer hat ein eigenes Konto und bezahlt den Kaufpreis per Überweisung.

Nach ein paar Wochen erfahren die Eltern von dem Kauf. Sie haben kein Verständnis und sind dagegen, dass sich der Sohn schon wieder ein Playstation gekauft hat, obwohl er schon einige Exemplare besitzt.

Die Eltern verweigern dieses Mal ihre Zustimmung. Sie erklären den Kaufvertrag für nicht und verlangen von dir die Erstattung des Kaufpreises zzgl. der Versandkosten für den Rückversand.

Als du die Retoure öffnest siehst du sofort, dass sich das Teil in einem erbärmlichen Zustand befindet. Klebrige Cola-Reste, Gekritzel mit einem Edding und einen kleinen Riss im Gehäuse stellst du ebenfalls fest.

Fazit: Du kannst die Playstation gar nicht mehr oder nur deutlich unter Preis verkaufen.

Das Problem: Die Voraussetzung für Schadenersatz ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag. Den gibt es jedoch nicht und somit fehlt dir jegliche Anspruchsgrundlage.

Soll heißen: Du bleibst auf deinem Schaden sitzen.

Meine persönliche Meinung ist:

Nicht jeder der befugt ist - ist auch befähigt.

Im Gegensatz zu einem Minderjährigen bist du voll geschäftsfähig und musst für dein Handeln gerade stehen.

Die Annahme, dass private Verkäufer Welpenschutz genießen ist zwar weit verbreitet, aber völlig falsch.

Der einzige Unterschied zwischen einem privaten und einem gewerblichen Verkäufer besteht darin, dass der private Verkäufer die gesetzliche Sachmängelhaftung ausschließen kann.

Tut er das nicht, beträgt die Sachmängelhaftung, auch für den privaten Verkäufer 2 Jahre. Und zwar auch für gebrauchte Ware.

Wurde die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen ändert das überhaupt nichts an der Tatsache, dass die Kaufsache die zugesicherte Beschaffenheit aufweisen muss.

Verkaufst du ein hochwertiges Markenprodukt, das aber tatsächlich ein Plagiat ist, kann du dich nicht darauf beziehen, dass du als Privatperson nicht über entsprechende Fach-Kenntnisse verfügst und davon ausgegangen bist, dass es sich um Originalware handelt.

Diesbezüglich ist sich die Rechtsprechung einig. Und natürlich gibt es auch hinreichend Beispiele, die das bestätigen.

Kleinanzeigen ist ein Paradies für Abzocker. Das ist kein Geheimnis. Geschichten von Betrugsopfern findest du massenweise hier auf GF.

Nachgefragt:

Kannst du mir nachvollziehbare Gründe nennen, warum du deine Sachen, die du auch versenden willst, nicht einfach über eBay verkaufst?

eBay ist inzwischen für private Verkäufer kostenlos.

Nimm dir mal die Zeit und vergleiche die Marktplätze eBay und Kleinanzeigen. Es lohnt sich.

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Wenn PayPal eine Lastschrift bei deiner Bank eingereicht hat, wurde dein Girokonto mit dem Betrag belastet.

Zahlungse- und -ausgänge sind in deinen Kontoauszügen zu sehen.

Also da, wo auch zu sehen ist, wann du dein Gehalt erhalten oder die Miete überweisen wurde.

Tipp: PayPal belastet dein Konto aber auch durchaus nicht sofort, sondern etwas später.

Grund hierfür ist das Widerrufsrecht.

Mach doch einfach mal folgenden Selbstversuch:

Melde dich auf PayPal an.

Wähle die Option "Geld vom Bankkonto aufs PayPal-Konto überweisen".

Überweise dir z.B. 1,- EUR an dein PayPal-Konto.

Dann müsste Folgendes passieren:

1,- EUR Zahlungseingang per E-Mail von PayPal.

1,- EUR Zahlungsausgang in deinen Kontoauszügen (Volksbank)

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Zunächst sollten die Fakten sortiert und Irrtümer richtig gestellt werden!

Du schreibst:

Ich habe über Vinted ein Paket gekauft

Möchtest du die Verpackung oder die Ware ersetzt haben ?

Du schreibst:

aber das Paket ist durch Hermes verlorengegangen (sind jetzt schon drei Wochen und der Verkäufer hat nichts weiter dazu gesagt außer "Pech gehabt").

Woher weißt du, dass der Hermes-Versand den Verlust der Sendung zu verantworten hat. Liegt dir diesbezüglich eine eines Bestätigung durch den Hermes-Versand vor, oder behaupt das lediglich der Verkäufer?

Hat der Verkäufer als Vertragspartner von Hermes einen Nachforschungsantrag gestellt?

Du schreibst:

Ich kann mich bei Vinted für den Käuferschutz melden und mein Geld zurück bekommen,

Tipp: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Vinted können die die gesetzlichen Bestimmungen zum deutschen Kaufrecht selbstverständlich weder ersetzen, noch umgehen.

Das heißt:

Vinted erstattet dir zwar den Kaufpreis, doch das heißt nicht, dass du auch einen Rechtsanspruch auf das Geld hast.

aber der Verkäufer sagte dann plötzlich er wird mich anzeigen wenn ich das mache, weil ich das Versandrisiko trage.

Die gesetzlichen Bestimmungen bei Geschäften unter Privatleuten im Internet hält das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bereit.

§ 447 BGBGefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Im Gegensatz zum Verbrauchsgüterkauf (Unternehmer + Verbraucher), wo immer der Händler das Versandrisiko trägt, trägt beim Versendungkauf (Verbraucher + Verbraucher, der Käufer das Risiko beim Versand.

Für mich sich jedoch eine ganz andere Frage

Nach deiner Aussage müsste Folgendes feststehen.

  1. Der Verkäufer hat die Ware dem Hermes-Shop zur Versendung übergeben (Sendungsnummer dient als Nachweis).
  2. Du hast die Sendung nicht erhalten.

Also bis jetzt wars z.b. bei PayPal mit Käuferschutz auch immer so, das man bei Paketverlust das Geld dort einfach zurück verlangt hat.....

Als du dich auf PayPal registriert hast, hast du bestätigt die Nutzungsbestimmungen gelesen und verstanden zu haben.

Dem ist offensichtlich nicht so.

PayPal weist sogar ziemlich deutlich darauf hin, dass Entscheidungen ausschließlich aufgrund der PayPal Bestimmungen getroffen werden und dass die gesetzlichen Gewährleistungsrecht der Nutzer hiervon nicht berührt werden.

PayPal ist nicht Vertragspartner beim Kaufvertrag und will es auch gar nicht sein, bzw. werden. Mit Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer lässt sich nämlich kein Geld verdienen.

Tipp: Durch die Sendungsverfolgung lässt sich feststellen, ab wann die Sendung nicht mehr weiter transportiert wurde.

Beschreib' bitte mal detailliert was Fakt ist und sich ist und einwandfrei belegt werden kann:

Insbesondere die Bestätigung, in der Hermes als Verursacher die Haftung übernimmt.

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In der praktischen Prüfung wird geprüft, was du in der Theorie gelernt hast

Vor diesem Hintergrund kann es auch nicht schaden, wenn du dich sogar noch mit der Theorie beschäftigst, nachdem du die theoretische Prüfung bestanden hast.

Sicher machst du zwischendurch auch Prüfungsbögen. Wie viel Fehler machst du durchschnittlich, wenn du die letzten 10 Prüfungsbögen vergleichst?

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Der Ganz zum Mieterverein war die richtige Entscheidung!

Hier gibt es einfach zu viele Widersprüche um eine seriöse Bewertung des Falls abgeben zu können.

aber der neue Hausbesitzer hat die Dusche ja im Jahr 2009 wegen auslaufender Wasser aus der Wand durch ihren Handwerker komplett ausbauen und neue duschwanne einbauen und ein paar neue Fliesen verlegt,,,, deshalb kann er ja uns nicht ungenegmigte Einbau von Dusche unterstellen was sagt ihr dazu ?

Du schreibst:

aber hallo der Vermieter hat das Haus vor 20 Jahren gekauft ,

Das wäre also um 2004 gewesen.

Dann hat der Vermieter den Handwerker auch beauftragt und bezahlt.

Der Einbau einer Dusche ist kein Hexenwerk und durch einen geübten Handwerker auch sicher fachgerecht zu erledigen.

aber der neue Hausbesitzer hat die Dusche ja im Jahr 2009 wegen auslaufender Wasser aus der Wand durch ihren Handwerker komplett ausbauen und neue duschwanne einbauen und ein paar neue Fliesen verlegt,,,,

Kompliment. Sich so genau an Daten zu erinnern, die bereits 20 Jahre zurück liegen finde ich toll. Es gibt doch auch sicher weitere Famililenmitglieder, die sich ebenfalls erinnern können.

Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt 10 Jahre. Das spielt aber auch keine große Rolle.

Der Vermieter muss beweisen, dass die Dusche widerrechtlich und ohne Genehmigung durch den Mieter verbaut wurde - nicht umgekehrt.

Das sehe ich also ganz entspannt.

Mein Tipp:

Mach dir mal ein sog. Gedächnisprotokoll.

Hierfür schreibst du einfach mal alles was dir zur Sache einfällt auf ein Blatt Papier.

Alles an was du dich später noch erinnerst trägst du einfach nach.

Bei Wasserschäden weiß man vielleicht noch welche Ursache es damals gab. Eventuell gibt es auch andere Nachbar, die ähnliche Probleme hatten wie du.

Der Vorteil eines Gedächnisprotokolls ist Folgender:

Wenn du deine Erinnerungen aufschreibst, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass du später beim Mieterverein etwas vergisst.

welche Rechte haben wir ? Den er fordert die Dusche von uns auszubauen bis zum 31.07 wird sind im urlaub

Da dir der Vermieter eine Frist gesetzt hast, solltest du der Forderung auf jeden Fall widersprechen.

Wie wehre ich mich gegen Forderungen des Vermieters
  1. Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache

Durch den Mieter schuldhaft verursachte Schäden an dem Mietobjekt sind vor Ende des Mietverhältnisses durch den Mieter zu beseitigen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen.

a) Wann ist ein Schaden durch vertragsgemäße Nutzung entstanden, wann schuldhaft verursacht?

Weitere Infos zum Thema findest du hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-wehre-ich-mich-gegen-forderungen-des-vermieters-am-ende-des-mietvertrags_065564.html

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Hallo Lucas,

die vertragstypischen Pflichten beim Mietvertrag sind klar und unmissverständlich.

Das Wichtigste in Kürze
Ich habe 2 Mieter die zusammen gelebt haben jetzt ausgezogen sind weil sie sich verstritten haben

Wurde die Wohnung fristgerecht gekündigt oder sind deine Mieter bei Nach & Nebel abgehauen?

Beide haben den Mietvertrag unterschrieben

In diesem Fall handelt es sich um 2 Hauptmieter, die wechselseitig für einander haften.

Der eine Mieter hat seine hälfte der Schulden gezahlt,der andere Mieter zahlt die andere hälfte aber nicht

Tipp:

Es ist zwar klar was gemeint ist - doch du die Sichtweise ist nicht gut.

Beim Mietvertrag ist der Geschäftszweck die Überlassung von Wohnraum gegen Geld.

Angenommen die Vereinbarte Miete beträgt 650,- EUR (500,- EUR + 150,- EUR Nebenkosten.)

Dann hast du einen Rechtsanspruch auf 650,- EUR. Wie dieser Betrag zustande kommt oder ob ein Mieter gar nichts zahlt, spielt überhaupt keine Rolle.

Kann ich alle auf den ersten Mieter abwälzen und er soll es sich dann von ihr besorgen ?

Hier gilt dasselbe. Du kannst weder etwas abwälzen, noch bestimmen wer sich was von wem besorgen soll.

Du kannst deine Rechtsansprüche aus dem Mietvertrag gegenüber deinen Vertragspartnern (Mietern) geltend machen und ggf. auch einklagen.

Denn die Bank juckt es ja auch nicht wo ich das Geld herbekomme

Das siehst du was ich meine. Dir sollte es auch egal sein, woher deine Mieter das Geld für die Miete haben.

Sie hat eine Ratenzahlung Angeboten aber es würde 5 Jahre dauern,falls überhaupt regelmäßig Geld ankommt

Dann handelt es sich um sage und schreibe 60 Monatsraten. Über welche Höhe an Mietschulden reden wir denn hier. Und wären nach 5 Jahren alle Schulden getilgt oder nur ihr vermeidlicher Mietanteil?

Der andere will natürlich nicht die komplette Summe zahlen und droht mit einem Anwalt,was kann ich machen?

Das der Mieter zum Anwalt geht, wäre eigentlich das beste, was dir passieren könnte.

Die gesetzlichen Bestimmungen beim Mietvertrag:§ 21 Mehrere Mieter

1. Mehrere Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner

4 Haben auf Mieterseite mehrere Personen den Vertrag geschlossen, so erklären sich hiermit alle Vertragsparteien damit einverstanden, dass bei dauerhaftem Auszug eines oder mehrerer Mitmieter der oder die verbleibenden Mieter den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten übernehmen. Die Mieter sind zur schriftlichen Mitteilung der Vertragsanpassung an den Vermieter verpflichtet.

Hier finden Sie neben aktuellen Informationen rund ums Mietverhältnis auch unseren DMB-Mietvertrag, unsere Muster-Hausordnung und ein Wohnungsübergabeprotokoll zum Download.

https://mieterbund.de/service/checks-formulare/mietvertrag/

Wenn du einen Standard Mietvertrag gewählt hast, wirst du die genannten Bestimmungen auch in deinem Vertrag finden.

Soweit die Allgemeinen Informationen zur gemeinschaftlichen Haftung.

Welches Vorgehen in deinem Fall am meisten Sinn macht, müsste individuell bewertet werden.

Grundsätzlich gilt Folgendes:

Die Voraussetzung für etwaige Ansprüche ist ein rechtskräftig geschlossener Mietvertrag.

Tipp: Wurde die gesetzliche Kündigungsfrist (3 Monate) nicht eingehalten , endet deshalb das Mietverhältnis nicht früher.

Hast du die ausstehende Miete angemahnt, bzw. den Mietern eine Zahlungsfrist gesetzt?

Hast du die neuen Adressen der Mieter, um ggf. auch einen Mahnbescheid zustellen zu können?

Es ist kein Problem, die Meldeadressen der Schuldner in Erfahrung zu bringen. Solche Fragen sollen jedoch gleich am Anfang beantwortet werden.

Haben die Mieter eine Mietkaution gestellt?

Waren die Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen (Renovierung) verpflichtet?

Falls ja, würden die Renovierungskosten deinen Anspruch auf Schadenersatz natürlich auch erhöhen.

Meine persönliche Meinung ist:

Noch wichtiger als deine Ansprüche zu kennen ist, zu wissen, wie du deine Ansprüche am besten durchsetzen kannst.

Lebensumstände ändern sich. Deine Mieter haben heute vielleicht kein Geld, könnten aber in Zukunft eine Erbschaft machen können oder im Lotto gewinnen.

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Vor diesem Hintergrund wäre es ggf. wichtig sich seine Ansprüche langfristig zu sichern. Etwa durch einen Titel, der dich berechtigt 30 Jahre lang Forderungen einzutreiben.

Als hilfreich hat sich folgende 3-Schritt-Methode erwiesen:

  1. Schritt: Fakten zum Sachverhalt sortieren und die Forderung bestimmen.
  2. Schritt: Möglichkeiten zur Beitreibung von Forderungen aufzeigen und abwägen.
  3. Schritt: In Ruhe überlegen, ob man bereit ist entschlossen zu handeln.

Soll heißen: Ganz oder gar nicht. Dazwischen ist leider wenig Spielraum für Alternativen.

Falls du weitere Fragen hast, melde dich gerne noch Mal. Ich helfe dir gerne weiter.

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10 Fakten zur Badsanierung in der Mietwohnung auf einen Blick

Ob Sie die alten Fliesen Ihres Bads überstreichen, den Fliesenspiegel verändern oder direkt neue verlegen lassen möchten, sich nach einer neuen Dusche sehnen oder nur zu gern auf die raumeinnehmende Badewanne verzichten wollen: Nehmen Sie keine Veränderungen vor, bevor Sie sich mit Ihrem Vermieter verständigt und geeinigt haben. 

Schon aus diesem Grund sollten Sie sich diese zehn interessanten Fakten zur Badsanierung in der Mietwohnung nicht entgehen lassen.

https://www.schramm.de/das-ist-bei-der-badsanierung-in-der-mietwohnung-zu-beachten/

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Was ist eine Tür DIN LINKS und was ist eine Tür DIN RECHTS?

Die einfachste Methode zur Bestimmung der Öffnungsrichtung von Türen ist, wenn Sie sich in den Raum stellen in welchen die Tür öffnen soll, also die Seite wo sich das Türblatt befindet.

Tipp:

Der gerade Strich auf einem Grundriss stellt das Türblatt dar.

Die abgerundete Linie zeigt an, in welche Richtig sich die geschlossene Türe öffnet.

In deinem Fall handelt es sich um eine Tür DIN LINKS.

Bild zum Beitrag

Soll die Tür von dieser Position aus nach links aufgehen, so ist es eine Tür DIN LINKS.

Bild zum Beitrag

Soll sie nach rechts aufgehen, ist es eine Tür DIN RECHTS.

https://tuerenkalkulator.tueren-albrecht.de/faq/din-drehrichtung-tueren.php

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