Das Mietrecht lässt sich nach individuellen Wünschen des Mieters auslegen!

Du schreibst:

Ich habe angefragt ob ich das Ding tauschen (lassen) darf, wenn ich mich selber kümmere und bezahle.

Solche großzügigen Angebote sind in der Regel ein Indiz völlige Ahnungslosigkeit im Bezug auf den Kostenaufwand für dein Vorhaben.

Du hast dich selber offensichtlich nicht einmal um die Kosten gekümmert, über die du jedoch bereits die Kostenübernahme zugesichert hast.

Du möchtest wissen:

 Meine Frage wäre jetzt aber, denkt ihr es würde sich lohnen zu versuchen das der Vermieter zumindest einen teil der Renovierung übernimmt?

Wie könnten solche Versuche denn aussehen?

Erwartest du, dass dein Vermieter einer Beteiligung zustimmt, ohne dass du ihm sagst welche finanzielle Unterstützung du erwartest - und warum?

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Als Mieterin bist frei in der Raumgestaltung!

Dieses Mieter-Recht ist im Mietrecht so geregelt.

Wer Rechte in Anspruch nehmen will, muss auch Pflichten erfüllen wollen.

Zu den Pflichten des Mieters gehört der Rückbau nachträglicher Veränderungen sein.

Die Wohnung muss in dem Zustand zurück gegeben werden, in dem durch den Vermieter übergeben wurde.

Wenn der Teppichboden zur Mietsache gehört, solltest du die Entfernung des Teppichbodens unbedingt mit deinem Vermieter schriftlich vereinbaren.

Du schreibst:

Dann aber vor allem der Teppichboden: Ist nun hellbraun-grau, soll blau-grau werden.

Der persönliche Geschmack rechtfertigt das Entfernen des Teppichbodens ohne Zustimmung des Vermieters nicht.

Insbesondere, wenn der Teppichboden zur üblichen Nutzung geeignet ist und ggf. professionell verklebt wurde.

Weißt du zufällig wie lange der Teppichboden schon in der Wohnung liegt?

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Der Vermieter muss nicht die gesamte Wohnung renovieren!

Ob Anstriche oder Tapezierungen. Die Beschädigungen befinden sich ausschließlich im Fensterbereich und hier hauptsächlich im Bereich der Laibung.

Wenn der Vermieter die Fenster-Laibung weiß streichen lässt, muss der Mieter damit leben.

Dem Vermieter kann nicht zugemutet werden, dass er jedem Mieter nach dem Fenstertausch eine individuelle Wandgestaltung durch einen Malerbetrieb zugestehen muss.

In diesem Punkt ist sich die Rechtsprechung einig.

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Hallo Regina,

pauschal lässt sich deine Frage leider nicht beantworten.

Pflichten des Mieters:

Aus dem Mietvertrag ergeben sich für die Parteien wechselseitige Rechte und Pflichten. Als wichtigste Hauptleistungspflicht erhält der Mieter so ein Nutzungsrecht für die Wohnung und ist im Gegenzug verpflichtet, den vereinbarten Mietzins an den Vermieter zu bezahlen.

Pflichten des Vermieters:

Auch nach Übergabe der Wohnung ergeben sich aus dem Charakter des Mietvertrages als Dauerschuldverhältnis vielfältige Pflichten für den Vermieter. So ist er zur Instandhaltung der Mietsache verpflichtet, d.h. er muss die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand erhalten und etwaig auftretende Mängel beseitigen, soweit diese nicht vom Mieter durch eine Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung verursacht wurden.

Ausführliche Informationen zum Mietrecht findest du auch hier:

https://www.schumacherlaw.com/mietvertrag-rechte-und-pflichten/#:~:text=Aus%20dem%20Mietvertrag%20ergeben%20sich,an%20den%20Vermieter%20zu%20bezahlen.

Gut zu wissen:

Die grundsätzliche Voraussetzung für eine Instandsetzung/Austausch des Fußbodens ist, dass der Bodenbelag zur Mietsache gehört - sich also im Eigentum des Vermieters gehört.

Hat der Vormieter den Teppichboden verlegt und diesen beim Auszug ohne Einverständnis des Vermieters liegengelassen, liegt das Eigentum immer noch beim Vormieter.

Und es kann noch schlimmer kommen.

Gehört der Teppichboden nicht zur Mietsache, ist der Nachmieter bei Auszug ggf. auch für den Rückbau (Teppichboden-Entfernung) verantwortlich.

In diesem Fall kann der Vermieter den Teppichboden zuvor selbstverständlich nicht vermieten.

Die Abschreibung für Bodenbeläge beträgt glaube ich 11 Jahre. Die Abschreibung ist der Zeitraum, in dem der Vermieter die Ausgaben steuerlich geltend machen kann.

Als Orientierungshilfe kann also gesagt werden, dass etwa alle 11 Jahre ein neuer Bodenbelag aufgrund von Abnutzung gerechtfertigt ist.

Du möchtest wissen:

 Hat der Mieter das Recht, einen neuen Teppich zu verlegen?

Bisher bin ich von Teppichboden ausgegangen. Ist diese Annahme korrekt, oder geht es bei der Sache tatsächlich um einen beweglichen Teppich?

 Hat der Mieter das Recht, einen neuen Teppich zu verlegen?

Sagen wir mal so: Es gibt kein Recht, dass dem Mieter die Verlegung gesetzlich verbieten könnte.

Dir geht es wahrscheinlich aber auch eher um den Rechtsanspruch auf die Erneuerung des Teppichbelages durch den Vermieter.

Wie lange lebst du selbst bereits in der Wohnung?

In welchem Zustand befand sich der Teppichboden bei Einzug?

Hast du den Vermieter bereits vorher schon einmal auf die Abnutzung hingewiesen?

Du schreibst:

Speziell auch, weil er Kunden teils zuhause empfängt.

Speziell dann, solltest Folgendes wissen:

Grundsätzlich ist der Betrieb eines Gewerbes in einer Mietwohnung untersagt.

Kundenempfang spricht in der Regel gegen die gewerbliche Nutzung der Mietwohnung.

Angaben zur Betriebsstätte gehören bei der Gewerbeanmeldung zu den Pflichtangaben. Unabhängig von der Zulässigkeit, muss der Unternehmer erklären, wo das Gewerbe ausgeübt wird.

Ein weiteres Problem ist Folgendes:

Der Vermieter muss natürlich nicht für Mängel haften, die aufgrund der gewerblichen Nutzung der Wohnung durch seine Mieter entstanden sind.

Übrigens: Es gibt durchaus Nutzungsarten, die der Vermieter nicht ohne Weiteres untersagen darf.

Unberührt hiervon allerdings die Pflicht des Mieters, den Vermieter über die gewerbliche Nutzung zu informieren.

Ob eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Rechtsprechung zulässig ist, hängt auch davon ab, ob andere Mieter des Hauses durch den Gewerbebetrieb benachteiligt wird.

Und genau das ist in der Regel der Fall, bei Kundenbetrieb. Höhere Abnutzung = Verkürzte Lebensdauer.

Dabei spielt es weniger eine Rolle, dass der Kunde nur mal eben die Treppenhausbeleuchtung nutzt.

Kosten die der Gewerbebetrieb verursacht, sind Betriebskosten, die nicht auf die Hausgemeinschaft abgewälzt werden können.

Wenn die Tätigkeit teilweise auch die persönliche Anwesenheit des Kunden erfordert, könnte der Gewerbetreibende auch zum Kunden fahren.

Die Kosten für diesen zusätzlichen Aufwand müssten dann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

Das die tatsächliche Praxis natürlich ganz anders aussieht, dürfte jedem klar sein.

Hier geht es jedoch um die Rechtsansprüche des Mieters gegen den Vermieter aufgrund der Bestimmungen zum Mietvertrag.

Im Mietvertrag wurde die übliche Nutzung der Wohnung vereinbart.

Die Ausübung eines Gewerbes gehört sicher nicht zur üblichen Nutzung, im Sinne der Rechtsprechung.

Meine persönliche Meinung ist:

Den Kundenempfang als Anspruchsbegründung halte ich für ungeeignet. Solltes du besser drauf verzichten.

Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, spricht nichts gegen ein offenes Mieter-Vermieter-Gespräch.

Im Idealfall findet das Gespräch vor Ort und vor allem auf Augenhöhe statt.

Dem Vermieter sofort mit rechtlichen Ansprüchen zu konfrontieren, ist nicht sehr clever.

Im Gegensatz zu Mietern, verfügen die Vermieter in der Regel über Basiswissen zur Rechtslage.

Öfter, als man denkt stimmen Vermieter auch problemlos zu, sobald sie von der Abnutzung erfahren und den Zustand in Augenschein genommen haben.

Eine weitere Gruppe von Vermietern handelt kulant. Das heißt, sie müssten nichts machen, kommen den Wünschen des Mieters aber dennoch nach und tragen die Kosten.

Von den wirklich sturen und kampfbereiten Miet-Haien gibt es eigentlich nicht so viele. Im Allgemeinen sind Mieter-Vermieter-Verhältnisse einvernehmlich.

Für den Geschädigten kein Trost. Doch Fakt ist, dass sich die meisten Anliegen zwischen Mieter und Vermieter friedlich regeln lassen.

Wer Druck ausübt, muss Gegendruck aushalten.

Dazu hat der Mieter noch reichlich Gelegenheit, falls eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden wurde.

In dem Fall muss sich der Mieter für eine von zwei Möglichkeiten entscheiden.

  1. Die Sache auf sich beruhen lassen und nichts weiter unternehmen.
  2. Gewährleistungsansprüche unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen notfalls auch zivilrechtlich gegen den Vermieter einzuklagen.

Wer sich für den Rechtsweg entscheidet, sollte von Anfang an auf professionelle Unterstützung setzen.

Wenn der Vermieter nicht bezahlen will, wird er das Prozessrisiko durch einen Anwalt prüfen lassen.

Der Rechtsanwalt prüft die Forderung, bzw. die Mietminderung des Mieters auf mögliche Verstöße gegen die Rechtsansprüche des Vermieters.

So schreibt der Gesetzgeber als Anspruchsvoraussetzung vor, dem Schuldner eine angemessene Frist zu gewähren, damit dieser den Vertrag doch noch erfüllen kann.

Erst nachdem die Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verlief, befindet sich der Schuldner (Vermieter) in Verzug.

Wer dem Schuldner das Recht auf Nacherfüllung des Vertrags verwehrt, kann sich nicht auf die Pflicht zur Vertragserfüllung berufen.

Zu den Rechten des Mieters gehört auch das Recht auf Minderung der Miete.

Der Minderungsbetrag kann selbstverständlich nicht willkürlich durch den verärgerten Mieter bestimmt werden.

Doch welche Minderung ist bei Mängeln zulässig?

Der Ausfall der Heizung im Winter kann eine Minderung der Miete bis zu 100 % rechtfertigen.

Eine defekte Glühbirne im Treppenhaus bietet hingegen kaum Spielraum für Sanktionen.

Rechtlich handelt es sich bei der Miet-Minderung um Mietschulden. Das die einbehaltene Minderung bei einem Rechtsanwalt hinterlegt wurde, war sicher richtig.

Häufig weicht der einbehaltene Miet-Anteil deutlich von der gesetzlichen Zulässigkeit ab.

Im schlechtesten Fall kann eine unzulässige Minderung der Miete zu einer fristlosen Kündigung der Wohnung, wegen Mietschulden führen.

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Eine Autowerkstatt hat gesagt, dass er billig meine Autobatterie tauschen kann.

Du musst der Werkstatt einen Auftrag erteilen, bevor sie anfängt zu arbeiten.

Ich glaube auch kaum, dass eine seriöse Werkstatt "Billige Arbeiten" anbietet.

Du schreibst:

Auf der Varta Seite kostet genau dieselbe Batterie 160 inkl. Steuer.

Warum kostet in der Gastronomie ein 0,2 l Glas Cola mehr, als 2 Liter-Flaschen im Supermarkt?

Du behauptest:

Das ist eine reine Werkstatt-Abzockerei! Was kann ich dagegen machen?

Was du auf jeden Fall machen solltest ist, ist unbedingt deine Sichtweise zu ändern und nicht von Dingen reden, wenn du nicht bewerten kannst, um was es geht.

Einer Werkstatt Abzocke der Kunden zu unterstellen, weil du Arbeiten in Auftrag gibst, ohne dich zu informieren, ob du die Bezahlung leisten kannst, ist zu nächst alleine dein Problem.

Wenn du die Werkstatt fragst, mit welchen Kosten du rechnen musst, erzählt die dir nichts von "Billig-Angeboten".

Natürlich gibt es auch "Schwarze Schafe" wie überall. Wenn du die Rechnung beanstanden willst, ist das dein gutes Recht.

Dann gehe damit zur IHK, oder einem Fachmann, der über die nötige Kompetenz verfügt.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Kunden abgezockt werden und der Handwerksbetrieb sich die Taschen voll macht.

Tatsächlich ist aber genau das Gegenteil der Fall.

Du hast eine Rechnung erhalten, auf der Lohn- und Materialkosten detailliert aufgelistet sind.

Das Wichtigste in Kürze:

Im Folgenden geht es um die Kalkulation einer Handwerkerstunde.

Kosten für Handwerkerstunde (Preisuntergrenze)

57,74 Euro

Das ist der Stundensatz, der vom Kunden bezahlt werden muss. 

Die Kalkulation berücksichtigt 1,00 EUR/Std. als tatsächlichen Gewinn für den Handwerker!

  • Zuschlag für Unternehmerrisiko und -gewinn 

1,00 Euro

Im oben genannten Rechenbeispiel bleibt dem Betrieb unterm Strich gerade einmal ein Euro.

Wenn ich diesen Zuschlag auf 2,- EUR verdoppele und einfach von 5 Gesellen ausgehe, die der Betrieb beschäftigt, ergibt sich für den Unternehmer folgende Rechnung.

5 Angestellte arbeiten 8 Stunden/Tag. Ergibt 40 Arbeitsstunden am Tag.

Bei einem Risiko/Gewinnzuschlag von 2,- EUR/Std. hat der Arbeitgeber 80,- EUR Gewinn gemacht.

Dem gegenüber steht die Verantwortung für 5 Angestellte genug Arbeit zu beschaffen. Und zwar Tag für Tag und nicht gelegentlich, wenn sich etwas passendes ergibt.

Möchtest du diesen Job für 80,- EUR am Tage machen? Ich glaube nicht.

Wie Handwerkerpreise kalkuliert werden, wird dir hier erklärt.

https://www.1und1-raumausstatter.de/handwerker-preise

Werkstatt-Preise und Leistungen zu vergleichen ist ebenfalls Sache des Kunden.

Wenn du deinen Wagen abgibst und die Werkstatt beauftragst "Reparieren" wird eben repariert.

Mein Vorschlag:

Jetzt, wo du weißt, dass mache Dinge im Leben teurer sein können, nimmst du die einen Hunderter und ein Anwalt prüft die Rechnung.

Ist die Forderung unzulässig, zahlt die Werkstatt auch deine Rechtsberatung.

Stelen sich deine Vorwürfe allerdings als Verleumdung und/oder Üble Nachrede im Sinne der Rechtsprechung heraus, hast du Pech gehabt. Dann ist der Hunderte leider auch weg.

Niemand muss Rechnungen akzeptieren, die er nicht nachvollziehen kann.

Da du ohne Bezahlung wahrscheinlich den Wagen nicht bekommst, kannst du die Rechnung auch "Unter Vorbehalt" zahlen.

Der Vorteil: Kommt es tatsächlich zu einem Rechtsstreit, musst nicht du beweisen, dass du zu viel bezahlt hast, sondern der Auftragnehmer muss nachvollziehbar belegen können, dass seine Forderung gerechtfertigt ist.

Das ist ein großer Unterschied. Wichtig ist, dass dieser Hinweis auf der Überweisung oder der Quittung steht. Die Kenntnisnahme lässt du dir natürlich bestätigen, bevor du die Kohle abdrückst.

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Die Sache hättest du längst regeln können und auch müssen!

Du fragst:

Ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich tun soll.

Offensichtlich hast du in der Angelegenheit überhaupt noch nichts getan.

Du schreibst:

Vor etwas 2-3 Monaten wurde mir die Zeitschrift Brigitte zu geschickt was ich merkwürdig fand!

Warum hast du dich nicht umgehend mit dem Absender in Verbindung gesetzt um die den Sachverhalt zu klären?

Du schreibst:

Darauf hin folgte ein Brief indem eine Rechnung versehen war und drinnen stand ich hätte ein 12 monatiges Abo abgeschlossen woran ich mich absolut nicht erinnern kann.

Wenn du dich nicht erinnern kannst, kannst du natürlich auch nicht völlig ausschließen, doch ein Abo abgeschlossen zu haben, oder?

Bei Fernabsatzverträgen, dazu zählen auch Zeitschriften-Abos, hat der Abonnent ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ob der Vertrag online, an der Haustür oder in der Fußgängerzone zustande gekommen ist, spielt dabei keine Rolle.

Ohne die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung des Verbrauchers, ist die Widerrufsfrist überhaupt noch nicht angelaufen.

Der Verlag ist hier in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass diese Informationspflichten erfüllt wurden.

Möglich, dass jemand deine persönliche Daten missbraucht und diesen Vertrag geschlossen hat.

Von dieser Möglichkeit kann jedoch niemand ausgehen, wenn du nichts unternimmst, Rechnungen und Mahnungen ignorierst, aber die Zeitschrift trotzdem beziehst.

Warum bist du nicht auf die Idee gekommen, dem Verlag Lieferungen zu untersagen, die du nicht beauftragt hast?

Wenn du dich auf Minderjährigkeit beziehst, wundere ich mich, warum deine Eltern/Erziehungsberechtigte diesbezüglich anscheinend noch nicht unternommen haben.

Du schreibst:

Ich bin 17 & ich bin der Meinung wenige 17 Jährige lesen diese Zeitschrift und zahlen unmengen Geld dafür. 

Für mich ergibt sich daraus, dass du deine Entscheidung später bereut und Widerrufsfristen ignoriert hast.

Deine persönliche Meinung über das Leseverhalten von 17-jährigen, ist leider ebenso haltlos wie das, was du als Unmengen an Geld wahrnimmst.

Mahn gebühr in der höhe von 58,00€ die ich innerhalb 14 Tagen bezahlen soll. Das habe ich nicht getan weil es keinen Grund gibt!

Selbstverständlich gibt es einen Grund. Der Verlag begründet seinen Anspruch auf Bezahlung mit einem rechtsverbindlichen Vertrag.

Du schreibst:

Denn niemand wird mir glauben wenn ich sage ich habe nie ein Abo abgeschlossen

Entweder du hast hellseherische Fähigkeiten und weißt bereits heute, was andere in der Zukunft glauben und was nicht.

Oder es handelt sich um eine Schutzbehauptung, mit der die eigene Untätigkeit gerechtfertigt werden soll.

"Ich muss mich um nichts kümmern, weil mir sowieso niemand glaubt"

Das funktioniert allerdings nicht.

Du schreibst:

Jetzt bin ich natürlich wieder überfällig und es könnte sein das ich bald wieder ein Brief bekomme mit einer erweiterten Summe an Geld.

Trotz allem für dich alles kein Beweggrund, etwas dagegen zu unternehmen.

Solange du minderjährig bist, stehen die Chancen nicht schlecht, aus der Sache auch wieder heraus zu kommen. Ohne deine Eltern klappt das aber leider auch nicht.

Vielleicht solltest du einfach über deinen Schatten springen und deine Fehler akzeptieren.

Nutzt du die Chance nicht für dich summieren sich die Nebenkosten auf Beträge, die mit dem Zeitschriftenpreis nichts mehr zu tun haben.

Ein Anschiss der Eltern ist vielleicht unangenehm, allerdings nicht von Dauer. Das solltest du von einem Mahn- und Vollstreckungsverfahren lieber nicht erwarten.

Der Verlag weiß, wann, wie und wo das Abo geschlossen wurde. Das sollte man wissen, wenn man sich seine Strategie zusammen bastelt.

Rede mit deinen Eltern. Alles andere ist mit weiterem Ärger, Stress und Geld verbunden.

Viel Erfolg!

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Solche Fragen solltest du dir problemlos selbst beantworten können!

Du behauptest:

Nun, kommt Notwehr ins Spiel. Man schlägt mit der Faust in das Gesicht des Spuckers

Auf Notwehr könnten sich der Spucker beziehen, wenn er sich gegen den Angriff des Schlägers erwehrt.

Schmerzensgeld für eine dicke Lippe und ein blaues Auge gibts in diesem Fall für den Schläger natürlich auch keins.

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Hallo Jonas,

Trinkgeld auf der Rechnung würde keinen Sinn machen.

Eine Rechnung - auch Faktura genannt - ist ein Dokument, in dem ein Unternehmer seinen Kunden über das aufgrund des Kaufvertrags fällige Entgelt informiert.

Rechnung schreiben: Wichtige Bestandteile einer Rechnung

Die Mindestbestandteile einer Rechnung sind im Umsatzsteuergesetz definiert. Wer eine Rechnung schreiben möchte, muss diese Bestandteile in seiner Rechnung unbedingt anführen. Dazu zählen laut §14 UStG:

https://www.sumup.com/de-de/rechnungen/lexikon/rechnung/

Beim Trinkgeld handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Kunden. Das heißt, einen Rechtsanspruch auf Trinkgeld gibt es nicht.

Ein Beispiel:

Du kaufst dir online einen neuen Kühlschrank für 500,- EUR. Die Lieferung ist kostenlos.

Dann würde die Rechnung in u.a. folgende Angaben enthalten:

  • "Coole Kiste" 405,00 EUR (Nettopreis)
  • + 19 % MwSt: 95,00 EUR

Zahlungsbetrag 500,00 EUR (Bruttopreis)

Die 95,- EUR führt der Händler als Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.

Angenommen du gibt nun den Zustellern für die Schlepperei in den dritten Stock eine Trinkgeld von 10,- EUR und dieser Betrag würde in der Rechnung auftauchen, würde würde der Kaufpreis 510,- EUR betragen. Auf das Trinkgeld würden zudem nochmals 1,90 EUR (19 %) Umsatzsteuer anfallen.

Die Auslieferungsfahrer sind weder Unternehmer noch Vertragspartner beim Kaufvertrag.

Da es sich bei dem Trinkgeld um eine persönliche Zuwendung handelt, werden sie den 10er natürlich und zu Recht behalten.

Fazit: Das Trinkgeld würde auf der Rechnung stehen, aber der Betrag in der Kasse fehlen.

Rechnung vs. Quittung: Wann ist eine Rechnung nötig?

Während eine Rechnung einer Zahlungsforderung gleichkommt, belegt eine Quittung das Erlöschen einer Forderung – beispielsweise durch Zahlung. Besonders bei Barzahlung ist die Ausstellung einer Quittung nötig, um eine Zahlung zu dokumentieren und zu belegen. Bei Überweisungen gilt der Kontoauszug als Zahlungsbeleg.

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FÄLLIGKEIT DES ARBEITSLOHNES

Der letzte Lohn ist mit der gleichen Fälligkeit zu zahlen wie ein ganz normaler Arbeitslohn im Arbeitsverhältnis.

https://www.anwalt-martin.de/lohn-nach-kuendigung/#:~:text=Der%20letzte%20Lohn%20ist%20mit,zum%20ersten%20Tag%20des%20Folgemonats.

Ich denke, dass du deine Geld nach dem 1. Juni und vor dem 15. Juni auf deinem Konto hast.

Auskunft zur Frage erhältst du aber auch über das Lohnbüro des Betriebst

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Mustertapete richtig zuschneiden und anbringen - Tapete mit versetzten Ansatz tapezieren

https://www.youtube.com/watch?v=Zcz5zWDBrK4

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Dachpappe streichen – lohnt das?

Auch wenn man günstig Dachpappe streichen lassen möchte, sollte in jedem Fall ein spezieller Dachlack verwendet werden, da die Farbe sonst nicht dauerhaft hält; dies gilt besonders, wenn die Dachpappe besandet ist. Ebenso wichtig ist, dass vor dem Anstrich der Dachpappe eine gründliche Reinigung vorgenommen wird.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.dachdecker.com/magazin/dachpappe-streichen-201118290#:~:text=Auch%20wenn%20man%20g%C3%BCnstig%20Dachpappe,eine%20gr%C3%BCndliche%20Reinigung%20vorgenommen%20wird.

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Kaufberatung zum Akku-Bohrschrauber-Test bzw. -Vergleich: Finden Sie mit unserer Hilfe Ihren persönlichen Akku-Bohrschrauber-Testsieger!

Eine gute Orientierungshilfe und hilfreiche Tipps findest du hier:

https://www.computerbild.de/test-vergleich/akku-bohrschrauber-test/?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_content=search&utm_term=c-1445784472-a67398631605-kwd-304366926417&gclid=EAIaIQobChMI1LGE4dWS_wIVmweLCh1_xQWCEAAYASAAEgKzCvD_BwE&split=hdr-tsr

Ein gutes Preis-Leistung-Verhältnis erhältst du so:

Wähle aus allen Schraubern 3 aus, die deinen Anforderungen am ehesten gerecht werden.

Aus den drei Preisen, wählst du den niedrigsten Preis. Nun kannst du leichter entscheiden, ob ein höherer Preis durch mehr Leistung gerechtfertigt ist. Berücksichtigt sollte natürlich auch die Nutzung.

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Nach dem Kauf des Dachbodens bildest du gemeinsam mit den Eigentümern der 3 Wohnungen eine Eigentümergemeinschaft.

Den Dachausbau wirst du selbst finanzieren müssen.

ob die Eigentümer der anderen 3 Wohnungen mit zahlen müssen wenn ich den Dachboden dämme da sie ja auch von der Dämmung profitieren?

Du dämmst den Dachboden ja nicht, damit andere davon profitieren. Maßnahmen am Haus werden in der Eigentümerversammlung besprochen und entschieden.

Natürlich kannst du die restlichen Eigentümer nicht zwingen, sich an der Finanzierung deiner Bauabsichten beteiligen zu müssen.

Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung

Wird das Dachgeschoss später als das übrige Haus zum Wohnraum umgebaut, wird das von den Bauämtern als genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bezeichnet. Dabei müssen verschiedene baurechtliche Bestimmungen beachtet werden.

Ist eine Baugenehmigung für einen Dachausbau in NRW erforderlich? 

Ein Dachausbau in NRW erfordert eine Baugenehmigung, die vor Baubeginn einzuholen ist und in der Regel nicht nachträglich erteilt werden kann. Bei der Planung sollten Wohnfläche, Brandschutz, Fluchtwege und die Energiesparverordnung beachtet werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen werden in anderen Bundesländern ähnlich sein.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.hausjournal.net/dachausbau-baugenehmigung-nrw#:~:text=Ist%20eine%20Baugenehmigung%20f%C3%BCr%20einen,und%20die%20Energiesparverordnung%20beachtet%20werden.

Ob sich die Eigentümer beteiligen, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Bezug die Kosten zum Nutzen stehen.

Als Investor wirst du an einem Architekten, der im Idealfall auch die einzelnen Gewerke koordiniert, wirst du wahrscheinlich nicht herum kommen.

Kompetentes Basiswissen, sowie seriöse Auskünfte hält auch Haus & Grund bereit. Haus & Grund kann dich auch bei der Suche nach geeigneten Vertragspartnern beraten. Bei Immobiliengeschäften kann man leider auch viel Pech haben.

https://www.haus-und-grund.com/index.html?gclid=EAIaIQobChMI2cGpq9OS_wIV2ep3Ch33awmmEAAYASAAEgI09vD_BwE

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Wer eine nicht renovierte Wohnung anmietet, muss diese auch nicht renoviert zurückgeben!

Verträge kommen durch mind. zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Nicht erst durch die Unterschriften der Vertragspartner.

Du schreibst:

Der Makler hat mir jetzt eine Mail geschrieben, dass ich die Wohnung putzen soll und auch noch weiß zu streichen habe.

Der Makler ist nicht dein Vertragspartner beim Mietvertrag.

Du möchtest wissen:

Wie ist die Sachlage wenn es keinen Mietvertrag gibt? Muss die Wohnung dann gestrichen werden?

Zu Frage 1: Es gibt ja einen Mietvertrag. Und zwar einen mündlichen.

Zu Frage 2: Die Mietsache ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie durch den Vermieter übergeben wurde.

Du schreibst:

..ich selbst habe keine Farbveränderung etc. vorgenommen.

Das du die Wohnung 8 Jahre nicht renoviert hast, berührt die Pflicht zur Übernahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter nicht.

Maßgeblich ist, ob sich die Wohnung vor der Vermietung im renovierten Zustand befand oder nicht.

Bei einer nicht renovierten Wohnung wird erfahrungsgemäß auch keine Mietkaution von 3 Kaltmieten verlangt.

Ansprüche müssen begründet werden.

Das heißt, dein Vermieter muss im Zweifel beweisen können, dass der Vermieter seine grundsätzliche Pflicht zur Renovierung, zulässig auf den Mieter übertragen hat. Ohne einen schriftlichen Mietvertrag lassen sich Vereinbarungen kaum nachweisen.

Ohne einen Nachweis, fehlt jedoch die Anspruchsgrundlage für die Forderung.

Meine persönliche Meinung ist:

Wenn sich die Sache nicht schnell und einfach klären lässt, solltest du nicht zögern von Anfang an in die Offensive zu gehen.

Der Deutsche Mieterbund bietet eine schnelle und kompetente Bewertung der Sachlage unter juristischen Gesichtspunkten an.

Die Kosten von rund 40,- EUR sind sicher gut investiert. Wenn der Vermieter hinterlegte Gelder oder Guthaben bei der Nebenkostenabrechnung nicht herausgeben will, müsstest du spätestens jetzt reagieren und dich ggf. an einen Anwalt richten.

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Du hast sicher eine Abrechnung für den Zeitraum bis zur Aufhebung des Ausbildungsvertrags erhalten, oder?

Handelt es sich um eine irrtümliche Überzahlung, hast du keinen Anspruch auf das Geld und musst den Betrag selbstverständlich zurückzahlen.

Der Gesetzgeber spricht hier von einer ungerechtfertigten Bereicherung.

Was bedeutet ungerechtfertigte Bereicherung? Ungerechtfertigte Bereicherung bedeutet laut Definition, dass jemand einen Vermögenszuwachs erzielt, ohne dass es dafür einen rechtlichen Grund gibt. Die §§ 812 ff. BGB dienen dazu, diesen nicht gerechtfertigten Vermögensvorteil wieder auszugleichen.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.schuldnerberatung.de/ungerechtfertigte-bereicherung/#:~:text=Was%20bedeutet%20ungerechtfertigte%20Bereicherung%3F,nicht%20gerechtfertigten%20Verm%C3%B6gensvorteil%20wieder%20auszugleichen.

Du schreibst:

das habe ich dem betrieb gemeldet jetzt fordern sie das geld zurück ich habe das geld aber nicht mehr.....

Dann hättest du den Betrag auch zurück überweisen müssen. Der Betrien kann überwiesene Beträge nicht zurück buchen.

Wenn du den Arbeitgeber über die Überzahlung informiert, doch das Geld nicht mehr hast, hast du vorsätzlich gehandelt.

Du schreibst:

ich habe bis jetzt zwei Erinnerungen bekommen aber keine Mahnung.

Das ist eher unwahrscheinlich. Forderungsmanagement ist für den Betrieb zeit- und kostenaufwendig.

Wenn dein Arbeitgeber das Geld nicht zufordern wollte, wäre es günstiger, auch auf wiederholte Erinnungsschreiben zu verzichten.

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Für Beschwerden wegen Ruhestörung ist dein Vermieter der zuständige Ansprechpartner!

Ob deine Beschwerde begründet ist weiß ich nicht.

Welche Leistungen deine Nachbarn beziehen, ist für die Sache allerdings nicht relevant.

Du schreibst:

Beide sind ungefähr 50 Jahre alt

Vielleicht solltest du einfach mal deine Nachbarn persönlich ansprechen und sie über das was dich stört, informieren.

Damit sie ihr Verhalten ggf. ändern können, müssen sie natürlich zunächst einmal wissen, dass sie jemanden stören.

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Der fehlende Punkt ist nicht geeignet ein positives Arbeitszeugnis abzuwerten.

Du kannst das Zeugnis auch scannen und den Punkt nachträglich hinzufügen.

Einer Bewerbung wird das Arbeitszeugnis sowieso in Kopie beigefügt.

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Muss eine Vorsorgevollmacht beglaubigt werden?

In der Regel bedarf eine Vorsorgevollmacht keiner Beglaubigung.

Im Zuge der Unter­schrifts­beglaubigung wird bestätigt, dass die Unter­schrift auf einer Vorsorgevollmacht wirk­lich von der Person stammt, die die Unterschrift in Gegen­wart des Notars (oder der Amtsperson) geleistet hat. Eine solche Beglaubigung Ihrer Vorsorgevollmacht ist nur dann erforderlich, wenn Sie bestimmte Befugnisse (z.B. Grundstücksgeschäfte oder gesellschaftliche Beteiligungen) in Ihre Vorsorgevollmacht einschließen möchten. 

Doch selbst in diesen Fällen müssen Sie nicht unbedingt zum Notar: Sie können Ihre Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht bei Ihrer Betreuungsbehörde oder Betreuungsstelle für 10 € öffentlich beglaubigen lassen. (Stand: Mai 2023)

Ausführliche Informationen zum Thema, sowie eine kostenlose Muster-Vorsorgevollmacht als PDF findest du hier:

https://www.rechtsdokumente.de/vertraege/vorsorgevollmacht/?loc=DE&pid=googleppc-131236556131-652094790669_sl-ggkey_vorsorgevollmacht&gad=1&gclid=EAIaIQobChMIhqSrwYuS_wIVfYCDBx0V9wYLEAAYAiAAEgIdJ_D_BwE

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Du solltest der fristlosen Kündigung widersprechen und dich umgehend mit dem Wohnungsamt in Verbindung setzen!

Womit wurde die fristlose Kündigung begründet? Sachbeschädigung ist ein dehnbarer Begriff. Schäden musst du zwar beheben, aber das rechtfertigt nicht automatisch eine fristlose Kündigung.

Du schreibst:

Weiß nicht mal, ob die meine Wohnung dann noch am 31. räumen lassen. Falls ja, was tun?

Die Voraussetzung für die gesetzlich angeordnete Wohnungsräumung, ist eine erfolgreiche Räumungsklage durch den Eigentümer/Vermieter.

Die Rechte des Mieters sind sehr umfangreich. Der Spielraum des Vermieters, einen Mieter auf die Straße zu setzen, ist hingegen sehr klein.

Wenn du die Wohnung behalten willst, musst du auf jeden Fall der Kündigung widersprechen. Und zwar schriftlich, unterschrieben und mit Sendungsnachweis (z.B. als Einschreiben/Einwurf).

Viel Erfolg!

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Wenn deine Schicht von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr dauert, hast du insgesamt 8 Stunden gearbeitet!

Abgerechnet wird der 8 Stunden Arbeitstag (Schicht).

Du schreibst:

 Am Freitag war ich dann beim Arzt und habe mich krankschreiben lassen (Do + Fr

Wenn du Freitag morgens zum Arzt gehst, schreibt der dich rückwirkend für den Donnerstag krank. Das ist kein Problem, weil du vorher, abends keinen Arzt aufsuchen kannst.

Die Krankmeldung entbindet dich jedoch nicht von deiner Pflicht, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, wenn du nicht zur Arbeit kommst.

Wenn du also am Freitag zum Arzt gehst, musst du dich trotzdem am Donnerstag vor Schichtbeginn bei deinem Arbeitgeber krankmelden, damit dieser ggf. für Ersatz sorgen kann.

Die geleisteten Arbeitsstunden werden selbstverständlich auch gezahlt. Einen Anspruch auf eine Schichtzulage während der Krankschreibung wirst du wahrscheinlich nicht haben. Gut möglich, das der Arbeitgeber diese trotzdem zahlt, weil die Anpassung der Abrechnung in der Regel auch Geld kostet.

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