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Als Höchstbieter hast du von eBay eine Mitteilung erhalten, dass du die Auktion gewonnen hast.
Die Rechtsprechung ist unmissverständlich!
Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?
Ja!
Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.
Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.
(Quelle: eBay)
Du solltest dich unverzüglich mit eBay in Verbindung setzen und das Problem schildern.
Wichtig zu wissen!eBay ist nicht Vertragspartner beim Kaufvertrag!
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Informationen nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
(Quelle: eBay)
Gut zu wissen:
Nach dem Abstraktionsprinzip erwirbt der Käufer noch kein Eigentum, sondern lediglich den Anspruch auf Übereignung einer Sache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
Was sich vielleicht ein wenig unverständlich anhört, ist eigentlich recht simpel und bedeutet:
Ist der verkaufte Artikel nicht mehr verfügbar, muss der Verkäufer für Ersatz sorgen.
Gut zu wissen:
Erfahrungsgemäß brechen die Verkäufer eine Auktion bereits vor Auktionsende ab, weil sie glauben, dass dann kein rechtsgültiger Kaufvertrag mehr zustande komme kann.
Einer von vielen Irrtümern, die sich über Jahre gehalten haben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich bereits wiederholt mit dem Thema: Vorzeitiger Abruch einer eBay-Auktion beschäftigt.
Hier ein Urteil des BGH von 2014.
8.500 € Schadensersatz wegen vorzeitigem Abbruch einer eBay AuktionBGH: Bricht der Verkäufer seine eBay-Auktion vorzeitig ab, kommt ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietendem ZustandeDer Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein eBay-Verkäufer, der eine Auktion vorzeitig beendet, dem Höchstbietenden Schadensersatz in Höhe von 8.500 EUR bezahlten muss (Urteil vom 10.12.14, VIII ZR 90/14).
Der Beklagte Verkäufer hatte ein Stromaggregat im Wert von 8.500 EUR zu einem Startpreis von 1 Euro für die Dauer von 10 Tagen bei eBay eingestellt. Bereits nach Ablauf von 2 Tagen hat er die Auktion vorzeitig abgebrochen. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt mit einem Startgebot von 1,00 Euro Höchstbietender und verlangt vom Beklagten Schadensersatz, nachdem dieser das Stromaggregat anderweitig veräußert hatte.
Fazit: Wer eBay nutzt muss sich an die vorgegebenen Regeln halten – sonst kann es teuer werden!
https://www.rechtsanwalt-bartels.de/ratgeber/ratgeber-verschiedenes/bgh-schadensersatz-ebay-auktion-abbruch.html
Und natürlich gibt es zahlreiche Urteile, die durch die Gerichte ähnlich entschieden wurden.
Meine persönliche Meinung ist:
Anders als im Strafrecht gibt es im Zivilrecht keine Verhandlungsspielräume. Die Anspruchsvoraussetzungen stehen fest und lassen sich auch durch den besten Anwalt nicht verbiegen.
Es geht also nicht darum, ob der Verkäufer dir die Sache für 500,- EUR liefern musst, sondern darum, wie entschlossen du bist deine Rechtsansprüche auch durchsetzen zu wollen.
Das auf die Schnelle und in ein paar Sätzen nicht viel mehr eine allgemeine Orientierungshilfe zustande kommen kann dürfte auch klar sein.
Solltest du jedoch noch Fragen haben, melde dich gerne einfach noch mal.