Lohnt es sich Paypal anzuzeigen oder geht das eher mies aus?
Ich habe leider (wieder) mal schlechte Erfahrungen mit Paypal gemacht und frage mich, wie ich weiter vorgehen soll. Ich habe bei Ebay mit Paypal Käuferschutz eingekauft, doch die Ware kam nie bei mir an. Selbstverständlich habe ich sowohl bei Ebay als auch bei Paypal einen Antrag auf Käuferschutz gestellt, aber beide wurden mir verwehrt. Anschließend habe ich mit einem Paypal Mitarbeiter geschrieben, und dieser hat mir schriftlich mitgeteilt, dass sie einen Nachweis vom Versanddienst benötigen ( in diesem Fall UPS) ,welches nachweist, dass die Ware nie an mich andressiert war, obwohl meine Adresse bei Paypal angegeben wurde. So lautete die Nachricht vom Paypal Mitarbeiter, die Sendungsnummer habe ich hier verschleiert.
„"Wir benötigen eine Bestätigung des Postdienstleisters, aus der hervorgeht, dass kein Artikel an die Adresse geliefert wurde. Wir müssen nicht wissen, wohin der Artikel geliefert wurde oder an wen ihn erhalten hat. Nur eine einfache Bestätigung, dass unter der Sendungsnummer von XXXXXXXXXXXX nichts an Ihre Adresse geliefert wurde.“
Und genau diesen Nachweis habe ich von UPS erhalten. In der Mail von der UPS Mitarbeiterin steht Folgendes:
„Wir haben Ihnen von Anfang an mitgeteilt, dass Sie nicht der Empfänger des Pakets sind und dass dieses nie an Ihre Adresse gesendet wurde. Ihre Adresse ist auf dem Etikett nicht angegeben. Das Paket wurde an die vom Absender angegebene Adresse geliefert, nicht an Ihre. Aufgrund von Datenschutzbestimmungen können wir Ihnen leider nicht die Adresse mitteilen, an die das Paket geliefert wurde. Bitte klären Sie diese Angelegenheit direkt mit dem Absender, da Sie nicht der Empfänger des Pakets sind.“
Selbstverständlich habe ich bei meinem Einspruch genau diese Mail vorgezeigt und der Antrag wurde erneut abgelehnt. Aber es kommt noch besser:
Kurz nachdem mein Antrag ein zweites Mal abgelehnt wurde, trotz der eindeutigen Beweise, wurde meine Anfrage in der Paypal Website entfernt. Bei „Konfliktlösungen“ ist sie nicht mehr vorhanden, weder bei „Anfragen“, noch bei „abgeschlossenen Fällen“.
Die anderen Anfragen sind alle da, nur dieser wurde einfach entfernt.
Aber genau deswegen kann ich jetzt wahrscheinlich nicht mehr gegen Paypal vorgehen. Übrigens, bevor die Frage auftaucht: ja, ich habe selbstverständlich mit dem Verkäufer versucht Kontakt aufzunehmen, ohne Erfolg. Und ja, ich habe den Verkäufer auch angezeigt, ebenfalls ohne Erfolg, da es nicht „ausreichende Hinweise“ auf den Verkäufer gibt. Um ehrlich zu sein, habe ich mich schon von meinem Geld verabschiedet. Ich ärgere mich gerade viel mehr über Paypal als den betrügerischen Verkäufer. Ich habe erstmal die Schnauze voll von Ebay und Paypal, durch den Käuferschutz habe ich mich sicher gefühlt, aber das ging ordentlich in die Hose.
3 Antworten
Wieso verschwendest du deine Zeit mit irgendwelchen Möchtegernrichtern von Privatunternehmen? Die haben doch gar nichts zu melden.
Geh zum Anwalt. Wenns keine hinreichenden Hinweise auf den Verkäufer gibt muss man eben ermitteln. Muss man nicht bei Ebay auch seine Identität bestätigen?
Und wenn du über PP mit Lastschrift gezahlt hast (früher wars bei mir zumindest so), dann geh zur Bank und storniere.
Ich habe bei Ebay mit Paypal Käuferschutz eingekauft, doch die Ware kam nie bei mir an.
eBay-Käuferschutz
Geld zurück, wenn mal etwas nicht stimmtMit dem Käuferschutz von eBay shoppst du sicher, denn 99% aller Artikel¹ sind kostenlos und automatisch abgesichert.
Welche Fälle sind abgedeckt- Wenn dein Artikel beschädigt ist oder nicht der Beschreibung entspricht
- Wenn du Probleme bei der Rückgabe hast oder dich mit dem Verkäufer nicht auf eine Lösung verständigen kannst
- Wenn dein Artikel nicht angekommen ist
(Quelle:eBay.de)
Wenn der Verkäufer seine Ware durch UPS versendet, darf angenommen werden, dass es sich um einen gewerblichen Händler (Unternehmer) handelt.
Beim sog. Verbrauchsgüterkauf (Unternehmer & Verbraucher) haften grundsätzlich immer für Transportschäden oder den Verlust der Ware.
Beim sog. Versendungskauf - (Onlinegeschäfte zwischen Privatleuten) trägt der Käufer das Versandrisiko.
eBay trifft seine Entscheidungen aufgrund seiner Nutzungsbestimmungen - unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag nach § 433 BGB.
Du schreibst:
„"Wir benötigen eine Bestätigung des Postdienstleisters, aus der hervorgeht, dass kein Artikel an die Adresse geliefert wurde. Wir müssen nicht wissen, wohin der Artikel geliefert wurde oder an wen ihn erhalten hat. Nur eine einfache Bestätigung, dass unter der Sendungsnummer von XXXXXXXXXXXX nichts an Ihre Adresse geliefert wurde.“
UPS ist nicht dein Vertragspartner.
Der Liefervertrag (Paket-Transport gegen Geld) kommt zwischen Absender und Paketdienst zustande.
Kommt die Sendung nicht beim Empfänger an, muss der Absender einen Nachforschungsauftrag gegenüber dem Paketdienst machen.
In der Regel reicht aber auch schon die Sendungsnummer für die Sendungsverfolgung auf der Seite des Paketdienstes.
Bei der Zustellung der Sendung wird das Paket zum letzten Mal gescannt.
Geht die Ware auf dem Transportweg verloren, steht im Vordergrund wie weit der Transportweg nachvollziehbar ist. Der Liefervertrag ist erfüllt, wenn die Ware vertragsgemäß zugestellt wurde.
Maßgeblich ist also die Zustellung der Sache - nicht die Dokumentation über Sachen, die man nicht gemacht hat.
Meine persönliche Meinung ist:
Deine Beschreibung weicht erheblich von den Bestimmungen zum eBay-Käuferschutz ab.
Wenn du das Paket nicht zugestellt bekommst und die hinterlegte Lieferadresse korrekt ist hast du die Umstände nicht zu verantworten.
Die Tatsache, dass du das Paket nicht erhalten hast, erfüllt die Voraussetzung für den eBay-Käuferschutz. Der Verkäufer erhält Gelegenheit das Problem zu lösen.
Liegt der Fehler beim Paketdienst ist das eine Sache zwischen Paketdienst und Verkäufer. Erfahrungsgemäß beträgt die Haftung bei Paketen bis 500,- EUR. Schadenersatz kann nur der Absender (Verkäufer) geltend machen.
Hast du tatsächlich auf eBay eingekauft oder eventuell auf Kleinanzeigen und mit PayPal bezahlt?
Selbstverständlich hast Du sowohl bei ebay als auch bei Paypal Käuferschutz beantragt. Du möchtest also zwei mal Geld zurück.
Finde den Fehler.
Du hast bei eBay eingekauft, also hätte nur dort der Käuferschutz beantragt werden dürfen.
Jetzt, wo sich wegen Deinem Fehler beide quer stellen, bleibt wohl nur noch der Anwalt.
Good luck
naja, ich habe das nicht parallel gemacht. Erst nachdem Ebay mir den Käuferschutz verwehrt hat, bin ich zu Paypal. Weiß nicht, ob ich das als Fehler bezeichnen würde. Aber ja, ich werde den Weg über den Anwalt gehen.