Käuferschutz Verkäufer droht mit Anzeige wer im Recht?

4 Antworten

Wer droht, ist meistens der erste, der am Ende gar nichts macht. Vor allem wird da gar nichts passieren.

Wer mit PayPal verkauft, akzeptiert die AGBs und verpflichtet sich einen Versand und Zustellnachweis zu erbringen, ansonsten gibt es das Geld zurück, wenn der Käufer meldet nichts angekommen zu sein.

Päckchen = Unversichert ohne Sendungsnummer.

Paket = Versichert mit Sendungsnummer.

KusuTV 
Fragesteller
 02.01.2024, 00:27

Kann sie denn nicht mit dem Beleg nachweisen, dass sie es verschickt hat? Reicht dies nicht aus?

0
Moin012  02.01.2024, 00:28
@KusuTV

Eine Quittung ist kein Nachweis und kein Beweis.

1
PixelManuel  02.01.2024, 00:31
@KusuTV

Der Versender ist bis zur korrekten Zustellung der Ware für diese verantwortlich. Das heißt, dass er/sie auch einen Nachforschungsauftrag beim Zusteller anfordern muss, wenn das Päckchen verloren geht.

Der Zusteller wird dem Versender dann entweder die Zustellung bescheinigen oder mitteilen, dass das Päckchen verloren gegangen ist.

Ein Beleg über das reine Versenden des Päckchens wird Paypal nicht ausreichen.

0
Moin012  02.01.2024, 00:32
@PixelManuel
Das heißt, dass er/sie auch einen Nachforschungsauftrag beim Zusteller anfordern muss, wenn das Päckchen verloren geht.

Wenn man einen Brief oder Päckchen versendet, wird ein Nachforschungsantrag erst gar nicht weiter bearbeitet, steht auch in den AGBs der Deutsche Post / DHL.

1
PixelManuel  02.01.2024, 00:34
@Moin012

Dann hat der Versender Pech, dass er die korrekte Zustellung nicht nachweisen kann.

Bleibt also tatsächlich nur die Anzeige, bei der es aber vermutlich keine Beweise für einen Betrug gibt.

1
KusuTV 
Fragesteller
 02.01.2024, 00:35
@PixelManuel

Aber im BGB steht doch, dass der Käufer für eventuelle Verluste aufkommen muss, deshalb war ich verwirrt wer gerade im Recht ist.

Also muss ich jetzt rechtlich nichts zahlen oder?

0
Moin012  02.01.2024, 00:36
@KusuTV

Wieso diese Aufregung?
Wenn du nichts erhalten hast, ist doch alles gut.
Oder bist du hier der Betrüger, der Sachen erhält und einfach behauptet nichts sei angekommen um doppelt abzukassieren?

2
PixelManuel  02.01.2024, 00:42
@KusuTV

Schau mal §475 (2) BGB

(2) § 447 Absatz 1 gilt mit der Maßgabe, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Käufer übergeht, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.

Oder auf deutsch: solange der Käufer nicht den Transport beauftragt hat, liegt die Verantwortung beim Verkäufer.

0
KusuTV 
Fragesteller
 02.01.2024, 00:44
@Moin012

Bin zum ersten Mal in dieser Situation, und jeder sagt was anderes bin komplett irritiert was ich jetzt machen soll..

0
PixelManuel  02.01.2024, 00:48
@KusuTV

Kurzer Hinweis: ich bin von einem gewerblichen Verkauf ausgegangen.

War es ein Privatverkauf?

0

Nur zur Info: Auch Päckchen werden postintern von der Einlieferung bis zur Zustellung dokumentiert. Möglich das entsprechende Stellen diese Daten für eine Strafverfolgung anfordern können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
KusuTV 
Fragesteller
 02.01.2024, 00:32

Also könnte man es nachweisen ob es bei mir ankam oder nicht oder?

Dann brauche ich mir doch keine Sorgen zu machen, oder verstehe ich es falsch?

0
lilatrudi  02.01.2024, 00:33
@KusuTV
Also könnte man es nachweisen ob es bei mir ankam oder nicht oder?

Jupp.

0
PixelManuel  02.01.2024, 00:35
@KusuTV
Also könnte man es nachweisen ob es bei mir ankam oder nicht oder?

Das ist aber nicht deine Aufgabe sondern die des Versenders.

0
ByteNinja  02.01.2024, 00:44
@PixelManuel

Nicht beim Privatverkauf. Ab Paketabgabe geht das Versandrisiko auf den Käufer. Du verwechselst da was mit den gewerblichen.

0
PixelManuel  02.01.2024, 00:47
@ByteNinja

Aus der Frage geht nicht eindeutig hervor, dass es ein Privatverkauf ist. Oder habe ich was übersehen? Die Verkäuferin kann ja auch gewerblich agieren.

Tatsächlich müsste das dann zuerst rechtlich geklärt werden.

Danke, dass du mich darauf aufmerksam machst. Ich bin von gewerblich ausgegangen.

0
ByteNinja  02.01.2024, 00:54
@PixelManuel

Ich denke mal, dass es sich um einen Privatverkauf handelt.

Für Gewerbliche sieht es natürlich im BGB anders aus.

0
PixelManuel  02.01.2024, 01:00
@ByteNinja

Ich habe mal eine Nachfrage gestellt. Gibt vielleicht Klarheit.

Ich kaufe nur selten von privat und dann eher bar bei Abholung, daher bin ich von gewerblich ausgegangen.

0
Von Experte haikoko bestätigt
Nun hat mir die Verkäuferin mitgeteilt, dass sie rechtliche Schritte ergreifen und die Polizei einschalten möchte.

Das ist ihr gutes Recht. Und wenn sie davon überzeugt ist, dass du sie betrogen hast, dann ist das genau der richtige Schritt für sie.

Gibt es rechtliche Aspekte, die ich beachten sollte?

Wenn du nicht gelogen&betrogen hast und wirklich keine Ware bekommen hast, dann hast du ja nichts zu befürchten. Dann einfach abwarten, wie die Sache weiter geht.

================================
Ergänzung:

Deine Kommentare und Nachfragen lassen immer mehr darauf schließen, dass nicht die Verkäuferin die Betrügerin ist, sondern du.
Falls das so ist, dann rechne mit einer Strafanzeige; Betrug ist eine Straftat gemäß §263 StGB:
www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

KusuTV 
Fragesteller
 02.01.2024, 17:43

Deine Anschuldigung kannst du dir sparen, zudem stimmt es nicht was du sagst..

Selbst bei nicht erhaltener Ware muss ich ihr den Betrag zurückzahlen..

0

Was hast du denn genommen ein Päckchen oder ein Paket?

Wieso hast du dich nicht im Vorfeld informiert, wo eine Haftung bzw. Sendungsverfolgung mit inbegriffen ist?

Ich habe es damals selbst aus anderer Perspektive erlebt. Die Verkäuferin ist hier im Recht. Beim Privatverkauf geht ab Paketabgabe das Versandrisiko auf den Käufer über. Du hättest bei DHL/Hermes/UPS/DPD oder wer auch immer eine Verlustmeldung bzw. einen Nachforschungsauftrag stellen müssen.

PayPal sieht das vielleicht anders - wie so oft. Ändert aber nichts an den Rechtstexten im BGB. Die Verkäuferin kann rechtlich dagegen vorgehen und wird auch vor Gericht Recht bekommen, wenn Sie es wirklich verschickt hat. Aber das ist ja nicht schwer nachzuweisen, selbst wenn es keine Sendungsnummer gab.

Der damalige Käufer hat mich angezeigt, obwohl er nur ein Päckchen haben wollte ohne Haftung und Sendungsnummer. Infolgedessen kontaktierten die Strafverfolgungsbehörden DHL und bestätigten, dass das Paket in einem Paketzentrum erfasst und somit von mir verschickt wurde. Aus Prinzip habe ich dann noch den Käufer angezeigt :)

Hättest du bei einem gewerblichen gekauft, würde das anders aussehen.

KusuTV 
Fragesteller
 02.01.2024, 00:41

Woher kann ich denn wissen, ob sie wirklich was versendet hat?

Kann ich denn selbst DHL kontaktieren und nachfragen?

Falls sie es verschickt hat sehe ich natürlich auch ein, ihr den vollen Betrag zu zahlen.

0
ByteNinja  02.01.2024, 00:43
@KusuTV

Viele sind falsch informiert. Früher konnte nur der Versender einen Nachforschungsauftrag stellen. Das ist heute anders - auch du als Empfänger kannst das. Konkrete Daten können nur die Strafverfolgungsbehörden fordern.

0
KusuTV 
Fragesteller
 02.01.2024, 00:45
@ByteNinja

Hier steht aber, dass nur der Versender das machen kann.

0
KusuTV 
Fragesteller
 02.01.2024, 01:06
@ByteNinja

Könnte ich denn das Geld bis wir zu einem Ergebnis gekommen sind behalten?

Würde dann morgen der Verkäuferin vorschlagen die Nachforschung zu beantragen.

0