Führerschein abgeben Staatsanwalt?
Ich muss meinen Führerschein ein Monat abgeben. Wenn ich ihn mit der Post schicke, weiß jemand, ab wann genau das dann berechnet wird? Es könnte ja auch erst mal ein paar Tage dauern, bis es ankommt, dann vielleicht noch fünf Tage bis es geöffnet und verarbeitet wurde?
Oder meint ihr, die nehmen einfach das Datum, wann ich es versendet habe?
4 Antworten
Erst mit dem Eingang des Führerscheins in die amtliche Verwahrung wird das Fahrverbot wirksam angetreten.
Dies bedeutet: Das Fahrverbot beginnt mit dem Tag, an dem der Eingang des Führerscheins durch den entsprechenden Sachbearbeiter bestätigt wird (Eingangsstempel).
Wie lang ist ein Monat Fahrverbot?Ein Fahrverbot von einem Monat dauert einen Kalendermonat. Die Frist wird taggenau berechnet. Beispiel: Wer am 6.12. seinen Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben hat, darf am 6.1. wieder fahren, also nach 31 Tagen (so viele hat der Dezember). Der Februar als kürzester Monat eignet sich daher besonders gut, um ein Fahrverbot anzutreten.
Wie erhält man den Führerschein zurück?Weitere hilfreiche Tipps findest du hier:
https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/fahrverbot/
Nach Ablauf der Fahrverbotsfrist wird der Führerschein entweder automatisch an den Betroffenen zurückgeschickt oder man holt ihn selbst bei der Stelle ab, bei der man ihn abgegeben hat. Das sollte man am besten bereits bei der Abgabe klären.
Wenn du das per Post regeln willst solltest du das unbedingt per Einschreiben schicken, einerseits weil du damit eine Sendungsverfolgung hast, andererseits aber auch wegen der priorisierten Zustellung.
Seit 01.01.25 gilt bei der Post für den regulären Brief kein E+1 mehr, sondern E+3 bzw. kann sogar auf E+4 ausgeweitet werden. Dies bedeutet, dass die Sendung nicht mehr am nächsten Tag (E+1) zugestellt werden muss, sondern erst nach 3 Tagen (E+3).
Ein Einschreiben wird E+1, also als Prio-Brief behandelt. Obendrauf gibt es eine Dokumentenhaftung.
Ob du das nun per Einschreibung- Einwurf, Übergabe oder Rückschein verschickst ist nicht ganz so wichtig.
- Einwurf = Zusteller bestätigt die Zustellung
- Übergabe = Empfang wird vom Empfänger per Unterschrift bestätigt
- Rückschein ist das selbe wie Übergabe, zusätzlich dazu gibt es aber noch ein amtlich anerkanntes Dokument welches die Zustellung bestätigt.
Willst du auf Nummer sicher gehen schickst du es per Rückschein. Das kostet natürlich mehr, bietet dir im im Bedarfsfall ein amtlich zugelassenes Dokument womit du Fristen etc. belegen kannst.
Was den Beginn der Zeitrechnung für deine Abgabe betrifft gilt das Eingangsdatum in der Poststelle. Hier wird dann im Bedarfsfall der Rückschein interessant da du damit einen zusätzlichen Beleg hast wann deine Zeit läuft. Es muss also nicht erst geöffnet und bearbeitet werden, dies kann dann auch mit ein paar Tagen Verzögerung geschehen und trotzdem läuft deine Frist bereits.
Kurz zusammengefasst:
Versand über den Postweg als Einschreiben benötigt 1 Tag. Bedeutet also, am nächsten Werktag kommt die Sendung beim Empfänger an.
Beginn deines Monats ab dem Tag des Zugangs bei der Poststelle. Kann deinerseits beim Versand mit Einschreiben-Rückschein mit einem amtlich anerkannten Dokument belegt werden.
Es heißt: wenn der Führerschein "in amtliche Verwahrung" genommen wird, also erst mit dem Tag, an dem der dort ankommt.
Wer das nicht selbst kann und die Post braucht =
es gilt der Eingangsstempel der Behörde !