Bitte Deine KK Dir schon jetzt die nötigen (Blanko-)Formulare zu übersenden. Und sorge dafür, dass Du vor Ort Briefumschläge und ausreichend Porto zur Hand hast.

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Stellt sich vorab die Frage nach Deinem Auszubildendenentgelt.

Und folgend nach dem elterlichen Einkommen. Denn letztendlich sind Dir diese im Rahmen einer Erstausbildung vorrangig zum Unterhalt verpflichtet.

https://www.smart-rechner.de/unterhalt/ratgeber/volljaehrige_kinder.php

Dein Nettoauszubildendenentgelt würde bis auf einen Freibetrag von 90 Euro auf einen Unterhaltsanspruch angerechnet werden.

https://www.bafoeg-aktuell.de/berufsausbildungsbeihilfe/

hier kannst Du mal mit Deinen Eltern rechnen.

https://babrechner.arbeitsagentur.de/index.php

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https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/ehrenamt/

3 Satz 1 SGB II). Ansonsten gilt, wie bei einem anderweitigen Zuverdienst auch, ein gewisser Freibetrag. Für Bürgergeld-Empfänger beträgt der Freibetrag bei einem Ehrenamt monatlich pauschal 250 Euro (Stand: 2023). Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, kommt es zu einer Anrechnung auf Bürgergeld.

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Für die Zukunft - trenne die Fleischstücke vor dem Einfrieren - verpacke sie einzeln in Frischhaltefolie und packe folgend am besten dann noch jeweils ein Stück Papier dazwischen.

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I.d.R. wird der Anus nur an der Oberfläche gereinigt und man dringt nicht mit Toilettenpapier in den Anus ein.

Deine Säuberungsprozedur ist krankhaft.

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Kann die Oma mit 80 Jahren da schon 50€ Trinkgeld da lassen oder ist das zu viel Geld ?

Das entscheidet Oma nach eigenem Gutdünken und ihren persönlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen ganz alleine. Darüber musst Du Dir sicherlich keine Gedanken machen.

Vielleicht sollte man sich hinsichtlich der Trinkgeldhöhe eher am Finderlohn orientieren.

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https://www.scheibenwischer.com/so-finden-sie-ihr-baujahr

Sie finden das Baujahr in neueren Fahrzeugscheinen (sog. Zulassungsbescheinigung Teil I) die seit dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, unter der Ziffer 6 (oder falls nicht ausgefüllt: Ziffer B)

https://www.mobile.de/magazin/artikel/baujahr-im-fahrzeugschein-54256

Steht das Baujahr im Fahrzeugschein?

Die Antwort auf diese Frage lautet: Der Fahrzeugschein weist das Modelljahr aus, aber nicht zwangsweise das Baujahr. Oft decken sich die Angaben – aber nicht immer. Der Fahrzeugschein kann nur Hinweise auf das Baujahr liefern, doch eindeutige Angaben findet man weder in der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem ehemaligen Fahrzeugschein, noch in der Zulassungsbescheinigung Teil II, dem ehemaligen Fahrzeugbrief. Hinweise auf das Baujahr liefert allerdings die Fahrzeugidentifikationsnummer, kurz: FIN. Diese findet sich an verschiedenen Stellen, zum Beispiel in den Fahrzeugpapieren, auf der Windschutzscheibe, im Motorraum oder auch an der Sitzkonsole.

Die FIN ist ein Zahlencode, der sich aus mehreren Punkten und einer Zahl zusammensetzt. Aus der Fahrzeugidentifikationsnummer lässt sich an der zehnten Stelle das Modelljahr ableiten. Dieses liefert einen Hinweis auf das Baujahr und grenzt damit den Bauzeitraum ein. In vielen Fällen deckt sich das Baujahr mit dem Modelljahr, die Daten können sich aber auch um ein Jahr unterschieden. Der Grund: Der Hersteller hat das Auto möglicherweise schon im Vorjahr produziert.

Möchte man anhand der Windschutzscheibe das Baujahr ermitteln, ist es wichtig, dass es sich um die Original-Windschutzscheibe des Autos handelt. Denn: Wurde diese zum Beispiel nach einem Unfall durch eine neue Scheibe mit jüngerem Produktionsdatum ersetzt, ist das Bau- beziehungsweise Modelljahr nicht mehr korrekt. Bei einer Original-Windschutzscheibe kann man mit Hilfe des Stempels das Baujahr ablesen. Wurde die Scheibe ersetzt, findet man die FIN möglicherweise auch im Motor-, Innen- oder Kofferraum.

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https://www.concertteam.de/event.php?i=3081

https://www.concertteam.de/infos-jugendschutz.php

Wir freuen uns, dass auch Jugendliche unsere Veranstaltung besuchen und stellen uns daher - wie es vom Gesetzgeber gefordert wird - darauf ein.

Bitte habt daher grundsätzlich eure Ausweise (Schüler- oder Personalausweis) mit dabei, damit wir am Einlass eine Alterskontrolle durchführen können. Dokumente ohne Geburtsdatum können wir nicht berücksichigen.

Solltet ihr unter 16 sein, braucht ihr einen "Muttizettel", den könnt ihr z.B. hier runterladen, ausfüllen und mitbringen: >> Download Muttizettel PDF << - dazu gehört IMMER ein Kopie/ Foto des Ausweises des Erziehungsberechtigten (EGAL, was auf der Seite steht!), damit die Unterschrift abgeglichen werden kann.

Handschriftliche Zettel werden nur mit Ausweiskopie eines Elternteils berücksichtigt, auch hier, damit die Unterschift abgeglichen werden kann.

Jugendlichen UNTER 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten über 18 Jahre das Konzert besuchen, dieser braucht ebenfalls ein Ticket. Nimmt euer Erziehungsberechtigter auch euren Freund/ Freundin mit rein, braucht er dafür den Muttizettel mit der Ausweiskopie der Eltern des Freundes/ der Freundin.

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Du hast gemäß § 1631 BGB Anspruch auf eine gewaltfreie Erziehung - bzw. auf ein entsprechendes Zusammenleben - also solltest Du Dich ratsuchend ans örtliche Jugendamt wenden. Das kannst Du auch als 18-jährige/r noch - das JA ist auch noch für junge Erwachsene ( 18-21 ) zuständig.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html

(2) Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.

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Einen Ausbildungsvertrag kannst Du vorvertraglich und während der i.d.R. 6-monatigen Probezeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.

https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/__20.html

https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/__22.html

Bewerben kannst Du Dich jederzeit - meist sogar auch noch sehr kurzfristig, da für diesen Bereich letztendlich Fachkräfte fehlen.

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ab vollendetem 15. Lebensjahr stehen Dir nach Jugendschutz einige Möglichkeiten offen.

Arbeitgeber dürfen Dich dann für bis zu 4 Wochen im Jahr für bis zu 40 Stunden pro Woche beschäftigen.

https://www.stepstone.de/magazin/artikel/ferienjobs-fuer-schueler

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Ich .... möchte .... zum 31.8.24 kündigen.

Ergo muss die Kündigung dem AG spätestens per 17.August zugehen / vorliegen, um die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB - während laufender Probezeit - (welche vermutlich auch Deinem Arbeitsvertrag zugrunde liegt ) einzuhalten.

Thema Arbeitsschuhe .....

https://www.suva.ch/de-ch/praevention/lebenswichtige-regeln-und-bestimmungen/gut-geschuetzt-mit-persoenlicher-schutzausruestung/fussschutz/arbeitsschuhe-haeufig-gestellte-fragen

Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin erforderliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen hat. Wenn Sicherheitsschuhe aufgrund der vorkommenden Gefahren erforderlich sind, gehen die Kosten deshalb immer ganz zu Lasten des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin.

Nur letztendlich wird Dir das nicht wirklich helfen, wenn Dir der AG diese Kosten vom Lohn abzieht. Denn ein Rechtsstreit wird sich kaum lohnen.

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Als ich dann auf der Höhe mit dem Transporter war erschien ein roter Blitz.

Ein Blitzer erfasst i.d.R. nicht nur eine - sprich die äußere - Fahrspur. Und da gemäß Deiner Beschreibung der Transporter langsamer war als Du, halte ich es für sehr gut möglich, dass Du geblitzt wurdest.

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Wenn man deren Parteiprogramm genau "studiert" und versteht, auch die Aussagen zwischen den Zeilen richtig einordnen kann, dann weiß man wofür diese Partei steht. Sicherlich engagiert sie sich nicht für die "Armen".

Wenn auch ein alter Beitrag - so sind deren Inhalte nicht vom Tisch.... hat sich die AfD nicht von distanziert.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/afd-wirtschaftsprogramm-streichen-kuerzen-abschaffen-a-1082252.html

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Die Versicherung würde zwar entsprechend dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz ) auch gegnerische Fälle regulieren, allerdings dann auch die Versicherungsprämie nachbelasten.

https://www.verivox.de/kfz-versicherung/ratgeber/unfall-durch-nicht-eingetragenen-fahrer-das-sind-die-folgen-1000919/

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