Probezeitverlängerung ohne Aufbauseminar?

2 Antworten

Aufbauseminar ist bis auf besonders schwerwiegende Erstvergehen immer die erste Stufe der Probezeit-Sanktionarien bei Fahranfängern.

Du müsstest sonst schon eine echt schwerwiegende Verkehrsstraftat innerhalb Deiner PZ begehen, um "Stufe I" dort gleich mit FE-Entzug und Sperrzeit samt (mglw.) direkter MPU-Auflage zu konterkarieren.

Die Probezeitverlängerung muss begründet werden!

Wenn der Regelverstoß geeignet ist, die Probezeit um 2 Jahre zu verlängern, sind die Voraussetzungen für ein Aufbauseminar sicher auch erfüllt. Wenn dem so ist, wirst du aber auch noch schriftlich von der Führerscheinstelle informiert.