Ampel geblitzt mit Punkt in Probezeit und kein Aufbauseminar?

4 Antworten

Von Experte JochenOWL bestätigt

Aufbauseminar und Probezeitverlängerung sind zwingende Rechtsfolgen, die Behörde hat hier kein Ermessen. Sofern also nicht zufällig der Bürohund deine Akte gefressen hat, kommt hier ziemlich sicher noch etwas nach. Das kann allerdings noch etwas dauern.

Der Brief zum Aufbauseminar und zur Probezeitverlängerung kommt separat von der Fahrerlaubnisbehörde. Diese kann jedoch erst tätig werden, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

De Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit sind auch nach Ablauf der Probezeit noch möglich.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.


DerEroberer842 
Beitragsersteller
 16.01.2025, 00:05

Ich danke dir erstmal für die Antwort, ist aber ein Fahrverbot auch von der Führerscheinstelle oder würde das auch nachträglich kommen?

Answer1234567  16.01.2025, 00:13
@DerEroberer842

Ein reguläres Fahrverbot wäre m. E. bereits im Bußgeldbescheid festgesetzt worden.

Wäre hier denn ein Fahrverbot zu erwarten? Welche BKat-Nr. wird im Bußgeldbescheid genannt?

Das kommt meines Wissens gesondert und später.

Man wird dich nicht vergessen...

Für das Bußgeld ist die Bußgeldstelle verantwortlich und für den Rest die Führerscheinstelle.

Die wartet erst einmal ab, ob du gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegst aber wird danach tätig...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Answer1234567  15.01.2025, 23:51
Die wartet erst einmal ab, ob du gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegst aber wird danach tätig...

Einspruch, nicht Widerspruch... Aber sonst natürlich richtig - die FEB kann hier nur auf der Basis eines rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheides agieren.

JochenOWL  16.01.2025, 00:01
@Answer1234567

Juristisch richtig, was du schreibst aber ich habe mir angewöhnt und bin noch dabei, hier die geläufigeren Begriffe zu wählen - acht von zehn sagen Wderspruch, auch wenn das sachlich falsch ist - Hauptsache ich werde verstanden.

LG

Answer1234567  16.01.2025, 00:04
@JochenOWL

Kann ich nachvollziehen. Aber es gibt halt Dinge, bei denen der umgangssprachliche oder ein ähnlicher Begriff eine deutlich andere juristische Bedeutung hat. Das macht teilweise sehr schwierig, den Sachverhalt korrekt zu erfassen, wenn die Fragesteller immer wieder die falschen Begriffe verwenden.

JochenOWL  16.01.2025, 00:08
@Answer1234567

Keine Frage, völlig richtig.

Ich beantworte ja auch viele Fragen im technischen Bereich und verwende da den Begriff, den der FS verwendet hat, auch wenn der falsch ist.

Würde ich da den technisch richtigen Begriff verwenden, der dem Fragesteller unbekannt ist, würde ich ihn mit meinem "Fachlatein" u. U. nur verwirren und ihm somit nicht helfen.

Noch einen schönen Abend und liebe Grü0e

Keine Sorge, das wird noch kommen. Das dürfte über eine andere Stelle laufen und die brauchen etwas länger.