Das große Problem ist, dass inzwischen umgangssprachlich allgemein von "Pfefferspray" geredet wird, ohne jede Rücksicht darauf, welche Inhaltsstoffe tatsächlich verwendet werden...
"Echtes Pfefferspray", was als Wirkstoff OC = Capsicum frutescens, enthält - das ist der Inhaltsstoff, der Chilli so scharf macht, ist in Deutschland für Zivilpersonen verboten, darf deshalb nicht eingeführt, besessen und mitgeführt werden - die Polizei hat eine Sondergenehmigung.
OC darf jedoch in sogenannten "Tierabwehrgeräten" verwendet werden, die dann jedoch zwingend durch Einprägung oder Aufdruck gekennzeichnet sein müssen - ohne diese Kennzeichnung sind sie verboten - deshalb unbedingt auf den Aufdruck "Zur Tierabwehr" oder sinngemäß achten.
Diese Tierabwehrgeräte unterliegen in Deutschland nicht dem WaffG und auch keiner offiziellen Altersbeschränkung, was jedoch das Recht eines Händlers, sie erst ab 18 Jahren zu verkaufen, nicht beschränkt.
Auch wenn diese Tierabwehrgeräte zweckgebunden sind - nämlich zur Tierabwehr - dürfen sie im Falle berechtigter Notwehr auch gegen Menschen eingesetzt werden, sind sehr wirkungsvoll (siehe Film im Link) aber dieser Einsatz ist in jedem Fall eine gefährliche Körperverletzung, die jedoch, im Falle berechtigter Notwehr, ohne Rechtsfolgen bleibt.
Wer sich so ein Tierabwehrgerät anschafft, sollte keins mit der Strahlform "Nebel" (Fog) wählen, denn dieser feine Nebel wird schon vom leisesten Wind abgetrieben und erreicht dadurch evtl. völlig unbeteiligte Personen, denen gegenüber man sich dann selbstverständlich nicht auf Notwehr berufen kann - dann bleibt die gefährliche Körperverletzung, im Falle einer Anzeige, nicht mehr straffrei...
Besser geeignet sind vor diesem Hintergrund Strahl, Gel oder ein Piexon z. B. Guardian Angel.
Außer den oben beschriebenen Tierabwehrgeräten gibt es sogenannte RSG = Reizstoff-Sprüh-Geräte.
Die enthalten kein OC, sondern als Wirkstoff CN oder CS.
Diese RSG dürfen ab 14 Jahren erworben, besessen und geführt werden, sind zum Einsatz gegen Menschen zugelassen, müssen jedoch vom BKA geprüft und freigegeben sein, was man am Prüfzeichen "BKA-Raute" (BKA 1r2) erkennt.
LG
https://www.youtube.com/watch?v=MCGqMAV-w3o