Wahrscheinlich ist das Zündschloss stark verschlissen oder von innen "knochentrocken"

Schlösser sind oft "Stiefkinder" um die sich keiner kümmert, dabei müssen alle Arten von Schließzylinder regelmäßig gepflegt werden - egal ob am Auto oder an der Haustür.

Zu diesem Zweck gibt es spezielles "Schlossöl" - bitte kein normales Öl verwenden - wie z. B. das im Link.

Dieses Öl gibt es häufig auch im Baumarkt.

LG

https://www.idealo.de/preisvergleich/OffersOfProduct/6046044_-ps88-50-ml-abus.html?gclid=EAIaIQobChMI4fjF_siRjwMV2peDBx2FsxaLEAQYAiABEgKPSPD_BwE&utm_campaign=SEM-DE-WEB-CVR-SHOPPING-22718333674&utm_medium=cpc&utm_source=google

...zur Antwort

Kleinere Fehler sind auch in der praktischen Prüfung ohne Folgen und verschiedene Fahraufgaben dürfen wiederholt werden.

In der praktischen Prüfung geht es nicht darum festzustellen, ob der Prüfling ein guter Autofahrer ist, sondern darum, ob der Prüfer es verantworten kann, ihn am Öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu lassen.

Das ist bei schwerwiegenden Fehlern, u. a. wenn der Fahrlehrer eingreifen muss, nicht möglich.

...zur Antwort

Der große Unterschied zwischen einem PKW und einem Motorrad ist nicht nur die Anzahl der Räder ;-)

Bezogen auf die eigene Körpergröße kann man sich bei einem PKW den Sitz und oft auch das Lenkrad perfekt einstellen aber genau das kann man bei einem Motorrad nicht - da kann man, in Grenzen, die Sitzbank auf- oder abpolstern, von Schraubereien am Fahrwerk bin ich persönlich kein Freund.

Ein Motorrad muss "passen" denn die Fahrsicherheit hängt erheblich davon ab - so ist es z. B. alles andere, als sicher, wenn man so gerade mit den Fußspitzen den Boden berühren kann oder, wenn einem schon nach kurzer Zeit Arme und Beine einschlafen...

Vor dem Hintergrund macht es wenig Sinn, wenn man sich z. B. im Internet Bikes anschaut oder hier fragt, welches geeignet ist - logischerweise passt beispielsweise jmd. mit 1,55 Körpergröße ein Bike nicht, was für jmd. mit 1,90 ideal ist...

Es geht für dich also kein Weg daran vorbei, mal zu verschiedenen Händlern zu fahren und dort auf den diversen Bikes probezusitzen.

Wenn du eine Fahrerlaubnis hast, gehört auch eine lange Probefahrt bei der Auswahl des passenden Bikes dazu - also nicht nur eine Runde beim Händler auf dem Hof.

Das Bike, was dir nach Probesitzen und Probefahrt am besten liegt/passt, das nimmst du dann.

Schönes Wochenende und liebe Grüße.

...zur Antwort

Leider hast du nicht angegeben, um welches Fahrzeug es sich handelt und somit können wir dir nicht zu einem bestimmten Frostschutzmittel raten...

Grundsätzlich gilt, dass die Kühlflüssigkeit regelmäßig gewechselt werden muss, denn der enthaltene Frostschutz ist gleichzeitig auch ein Korrosionsschutz - deshalb darf man auch im Sommer nicht mit reinem Wasser oder zu stark verdünntem Frostschutz fahren... teure Korrosionsschäden könnten die Folge sein.

Silikatfreier und silikathaltiger Frostschutz vertragen sich nicht - entweder entsteht eine Art Säure, die das Kühlsystem angreift oder eine Art "Pudding", der die feinen Kanäle des Kühlsystems verstopft.

Wenn der letzte Wechsel der Kühlflüssigkeit länger als drei Jahre zurückliegt, solltest du die Kühlflüssigkeit komplett wechseln, weil dann der Korrosionsschutz nicht mehr gegeben ist - die Korrosionsschutz-Addidive verbrauchen sich mit der Zeit...

Du kannst entweder einen zugelassenen Frostschutz mit Wasser vormischen und einfüllen oder du verwendest fertig vorgemischte Kühlflüssigkeit.

LG

...zur Antwort
Aus meiner Sicht hätte der Fahrer einfach leicht vom Gas gehen können.

Deine "Sicht" interessiert keinen, denn die StVO regelt, wie man sich im Öffentlichen Straßenverkehr zu verhalten hat und nicht deine "Sicht".

Wenn du dich mit der Einhaltung der StVO überfordert siehst, solltest du, zu deiner Sicherheit und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, nicht selber fahren oder vorher nochmal ein paar Fahrstunden nehmen.

aber der andere muss den Sicherheitsabstand ja wieder aufbauen?

Klar, das muss er aber er muss es leider nur wegen deiner rücksichtslosen, egoistischen Fahrweise:

wollte jedoch vermeiden, wegen des LKW abbremsen zu müssen.

Hast du schonmal den §1 StVO gelesen und inhaltlich verstanden?

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Vielleicht gerätst du ja mal an Kollegen in einem Zivilfahrzeug...

Habe ich oft gemacht, nur einer hat sich Aufgeregt

Die regen sich dann zwar nicht auf aber finden geeignete Mittel dir die StVO näherzubringen.....

...zur Antwort

Wenn ich mir die Gewinde der Schrauben so ansehe, vermute ich nicht, dass dort ein Fachmann mit entsprechender Ausbildung und Berechtigung (der Zähler ist plombiert...) gearbeitet hat....

Nicht nur das Gewinde der Schrauben ist hin, sondern auch das Gewinde, in das die Schrauben eingedreht waren/wieder eingedreht werden sollen.

Vielleicht solltest du einen Fachmann beauftragen, wenn dir etwas an deiner Gesundheit und deinem Leben liegt...

Rein vorsorglich solltest du wissen, dass es bei einem Stromunfall zu einer Rhabdomyolyse kommen kann und das evtl. freigesetzte Myoglobin zu einem Nierenversagen führt aber das wirst du ja vermutlich im Rahmen deiner Ausbildung gelernt haben...

LG

...zur Antwort

Ja, der Grüne Knollenblätterpilz ist gefährlich und kann zu tödlichen Vergiftungen führen.

Der Grund dafür ist das enthaltene Amanitin, was auch durch Kochen nicht unschädlich gemacht werden kann.

Bevor du dir aber jetzt Gedanken machst, denke bitte an den Spruch: "Die Menge macht das Gift" - Gefährlich wird es, wenn man mehr als 0,1 Milligramm/pro Kilogramm eigenem Körpergewicht zu sich nimmt.

Du kannst also leicht ausrechnen, wieviel Milligramm Amanitin für dich gefährlich würden.

Ohne einen ganzen Fruchtkörper des Pilzes zu essen und nur, weil du den Pilz angefasst hast, kommst du bei Weitem noch nicht einmal in die Nähe einer Vergiftung - außerdem hast du dir die Hände gewaschen.

Mach dir also bitte keinen Kopf.

LG

...zur Antwort

Verbale Auseinandersetzungen anderer Personen interessieren mich nicht - nur bei Handgreiflichkeiten würde ich einschreiten.

Es interessiert mich also nicht weiter und ich denke mir nichts dabei...

Bitte belaste dich doch nicht mit solchen Fragen...

LG

...zur Antwort

Dein Roller müsste einen Unterdruckbenzinhahn haben, auf dem sich - im Tank - ein Steigrohrsieb befindet.

Es kommt vor, dass das Steigrohrsieb verstopft ist und zu wenig Benzin durchlässt.

Dann läuft der Motor solange, bis am Vergaser die Schwimmerkammer leer ist und es dauert dann einige Zeit, bis die Schwimmerkammer wieder so weit mit Benzin gefüllt ist, um starten zu können.

Es kommt aber auch vor, dass die Membrane des Unterdruckbenzinhahnes defekt ist - dann öffnet der Benzinhahn nicht mehr richtig.

Benzinhahn und Steigrohrsieb siehst du unten im Foto.

LG

Bild zum Beitrag

...zur Antwort

Das große Problem ist, dass inzwischen umgangssprachlich allgemein von "Pfefferspray" geredet wird, ohne jede Rücksicht darauf, welche Inhaltsstoffe tatsächlich verwendet werden...

"Echtes Pfefferspray", was als Wirkstoff OC = Capsicum frutescens, enthält - das ist der Inhaltsstoff, der Chilli so scharf macht, ist in Deutschland für Zivilpersonen verboten, darf deshalb nicht eingeführt, besessen und mitgeführt werden - die Polizei hat eine Sondergenehmigung.

OC darf jedoch in sogenannten "Tierabwehrgeräten" verwendet werden, die dann jedoch zwingend durch Einprägung oder Aufdruck gekennzeichnet sein müssen - ohne diese Kennzeichnung sind sie verboten - deshalb unbedingt auf den Aufdruck "Zur Tierabwehr" oder sinngemäß achten.

Diese Tierabwehrgeräte unterliegen in Deutschland nicht dem WaffG und auch keiner offiziellen Altersbeschränkung, was jedoch das Recht eines Händlers, sie erst ab 18 Jahren zu verkaufen, nicht beschränkt.

Auch wenn diese Tierabwehrgeräte zweckgebunden sind - nämlich zur Tierabwehr - dürfen sie im Falle berechtigter Notwehr auch gegen Menschen eingesetzt werden, sind sehr wirkungsvoll (siehe Film im Link) aber dieser Einsatz ist in jedem Fall eine gefährliche Körperverletzung, die jedoch, im Falle berechtigter Notwehr, ohne Rechtsfolgen bleibt.

Wer sich so ein Tierabwehrgerät anschafft, sollte keins mit der Strahlform "Nebel" (Fog) wählen, denn dieser feine Nebel wird schon vom leisesten Wind abgetrieben und erreicht dadurch evtl. völlig unbeteiligte Personen, denen gegenüber man sich dann selbstverständlich nicht auf Notwehr berufen kann - dann bleibt die gefährliche Körperverletzung, im Falle einer Anzeige, nicht mehr straffrei...

Besser geeignet sind vor diesem Hintergrund Strahl, Gel oder ein Piexon z. B. Guardian Angel.

Außer den oben beschriebenen Tierabwehrgeräten gibt es sogenannte RSG = Reizstoff-Sprüh-Geräte.

Die enthalten kein OC, sondern als Wirkstoff CN oder CS.

Diese RSG dürfen ab 14 Jahren erworben, besessen und geführt werden, sind zum Einsatz gegen Menschen zugelassen, müssen jedoch vom BKA geprüft und freigegeben sein, was man am Prüfzeichen "BKA-Raute" (BKA 1r2) erkennt.

LG

https://www.youtube.com/watch?v=MCGqMAV-w3o

...zur Antwort

Danke für deine interessante Frage, die jedoch sehr leicht zu beantworten ist:

Polizeibeamte sind zivilisierte Menschen und verhalten sich demnach, was ihre "Menschlichen Bedürfnisse" betrifft, auch nicht anders, als andere zivilisierte Menschen...

In der Dienststelle gibt es Toiletten, unterwegs fährt man einfach eine Tankstelle oder ein Restaurant oder eine Filiale einer Schnellrestaurantkette an, wo es ebenfalls Toiletten gibt...

LG

...zur Antwort

Mehrere Motorradfreunde von mir haben den Boden mit "Klickfliesen" ausgelegt aber bei denen gibt es deutliche Qualitätsunterschiede.

Beliebt und qualitativ sehr gut sind die im Link.

Sie lassen sich schnell, einfach verlegen und sind sofort belastbar.

Schönes Wochenende und liebe Grüße

https://shop.schaubundsohn.de/Motorsport-Klick-Fliese-Race-Grau-Braun/720110.15

...zur Antwort

Danke für deine Antwort.

Es ist schon einmal gut, dass du kein teil- oder vollsynthetisches Öl verwendest, denn die Oldtimer-Motoren vertragen das nicht, unabhängig davon, ob es Zwei- oder Viertakter sind...

Für die DKW-Modelle gibt es ein spezielles Öl, was man aber auch für andere Zweitakt-Oldtimer verwenden kann.

Es wird 1 : 25 gemischt - das oft noch angegebene Mischungsverhältnis von 1 : 20 stammt noch aus der Zeit, als man einfach ein Einbereichsmotoröl - meistens SAE 30 - verwendet hat.

Auf der Seite im Link findest du nicht nur das richtige Öl, sondern bei Bedarf auch Reparaturanleitungen.

Schönes Wochenende und liebe Grüße

https://dkw.oel-shop.com/5-Liter-Zweitakt%C3%B6l-DKW-Oldtimer-p252511348

...zur Antwort

Durch die von dir geplanten Tuningmaßnahmen verliert deine Vespa ihre Betriebserlaubnis - das ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit.

Schlimmer ist es, dass du dann ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährst, also eine Straftat begehst.

Bitte habe Verständnis dafür, wenn sich hier keiner beratend an Straftaten beteiligt...

LG

...zur Antwort

Das Symbol im Foto unten bedeutet, dass zum angegebenen Zeitpunkt die Bremsflüssigkeit gewechselt sein muss. - an deinem Auto also bis 12/2026.

LG

Bild zum Beitrag

...zur Antwort

Gegrüßt nicht aber zurückgegrüßt.

Wenn ich im Rückspiegel sehe, dass ein oder mehrere Biker hinter mir fahren und gerne überholen würden oder wenn mich bereits mehrere Biker einer Gruppe überholt haben aber die anderen sich hier auf den kurvenreichen Strecken im Weserbergland nicht trauen zu überholen aber auch nicht den Anschluss verlieren möchten, dann lasse ich sie da überholen, wo es gefahrlos für sie möglich ist - notfalls fahre ich rechts ran und stelle den Blinker auf rechts.

Man grüßt dann mit ausgestrecktem rechten Bein (die Hand würde ich nicht sehen) und ich grüße mit Lichthupe zurück.

...zur Antwort

Ja, so ist das nun einmal...

Hätte dir deine Schwester das Geld geliehen und du würdest es ihr zurückzahlen, wenn du eine Arbeitsstelle gefunden hast und Geld verdienst, dann würde keine sogenannte Veränderung der Verhältnisse stattfinden - eben weil das Geld geliehen ist und zurückgezahlt wird.

So wird das Geld jetzt als Zuwendung betrachtet, die man dir selbstverständlich anrechnet...

Und um den EU-Führerschein zu machen, musst du mindestens 185 Tage im Ausland deinen festen Wohnsitz haben, also dort gemeldet sein.

Den "Deutschen Mist" (Deine Wortwahl) gibt es nicht in jedem Land und demnach auch kein Bürgergeld...

...zur Antwort