Mach einen Supportfall bei Klarna auf. Aber primär ist das ein Problem mit dem Verkäufer, Klarna ist nur Zahlungsdienstleister. Deshalb: Niemals einfach das Geld durch die Bank zurückbuchen lassen - so etwas findet Klarna nämlich gar nicht gut...
Ich habe vor dem Zaun ein Parkverbotsschild.
StVO-Halteverbotszeichen oder einfach nur ein privat aufgehängtes Schild "Grundstückseinfahrt - Parken verboten"? Im ersteren Falle darf dort niemand stehen, auch du nicht. Im letzteren Falle wird die Polizei von sich aus gar nicht aktiv; abgeschleppt wird hier nur auf deine Veranlassung und initial auf deine Kosten.
In der Regel wird das Diebesgut erst mal als Beweismittel sichergestellt. Wenn es nicht (mehr) als Beweismittel benötigt wird und dein Eigentum daran unzweifelhaft ist, kann dir die Polizei (ggf. nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft) dein Eigentum auch unmittelbar wieder aushändigen.
Frei Haus geliefert bekommst keine Anonymität. Es gibt diverse Stellen, an denen du Datenspuren hinterlässt, welche Rückschlüsse auf deine Person erlauben. Die musst du alle kennen und vermeiden / verschleiern. Dazu gehört auch dein Verhalten, bei textlichen Veröffentlichungen insbesondere auch der Schreibstil.
Die entscheidende Frage ist: Was willst du machen und vor wem willst du dich schützen? Ohne diese Informationen kann man dir keine konkreten Ratschläge geben.
Wenn du dich mit dem Thema Datenschutz und IT-Sicherheit beschäftigen willst (die Basis für Anonymität im Internet), schau mal beim Privacy-Handbuch (wird aber derzeit leider nicht mehr aktualisiert) und beim Kuketz IT-Security Blog rein. Beide Seiten werden von in der Datenschutz-Szene relativ bekannten IT-Experten betrieben.
Mein Rat: Arbeite nicht blind irgendwelche Anleitungen ab, die du nicht verstehst - das vermittelt nur ein falsches Gefühl von Sicherheit. Entweder du weißt ansatzweise, was du tust - oder du weißt es nicht.
Die gleiche Antwort wie bei den letzten 36 Fragen zu diesem Thema...
"Zusammen sein" ist gesetzlich nicht geregelt, ein "Beziehungsgesetz" gibt es nicht. Gesetzlich normiert sind sexuelle Handlungen.
Sofern kein Abhängigkeitsverhältnis (§ 174 StGB) besteht, keine Zwangslage (§ 182 Abs. 1 StGB) vorliegt und dem Minderjährigen keine finanziellen Anreize angeboten werden (§ 182 Abs. 2 StGB), ist einvernehmlicher Sex in den von dir genannten Fällen grundsätzlich erst mal legal.
Strafbar wären sexuelle Handlungen außerdem, wenn der Täter älter als 21 Jahre und die andere Person jünger als 16 Jahre ist und der Täter "die [ihm] gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt" (§ 182 Abs. 3 StGB). Das ist aber im Einzelfall explizit nachzuweisen, eine Regelvermutung gegen den Beschuldigten gibt es nicht, sodass es im Zweifel auf "In dubio pro reo" hinausläuft.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Ich setze als normale Backpacking-Tagesetappe (10-12 Stunden) in der Regel ca. 30 km an. Wenn man früh anfängt und spät ankommt oder mit wenig Gewicht läuft, ist natürlich auch noch ein gutes Stück mehr drin.
Wende dich an die örtlich zuständige Polizeiwache - Kontaktdaten findest du im Internet. Oder du nutzt die Onlinewache deines Bundeslandes.
Auch in 15 Jahren wird es m. E. keine hinreichend flächendeckende Infrastruktur für E-Autos geben. Und in 15 Jahren ist der Staat dermaßen pleite, dass es auch keine Subventionen mehr geben wird.
E-Autos sind ganz nett, wenn man sie sich leisten kann, man die Infrastruktur dafür hat (eigene Ladesäule) und die (derzeitige) begrenzte Reichweite zu den eigenen Anforderungen passt. Aber ich gehe nicht davon aus, dass sie sich in den nächsten 15 Jahren flächendeckend durchsetzen werden. Realistischer ist da eher noch, dass einfach Verbrenner so teuer werden, dass der Unterschied in Anschaffung und Verbrauchskosten nicht mehr ins Gewicht fällt.
Vorsätzliches Schwarzfahren ist eine Straftat, die wird jetzt entsprechend verfolgt. Faktisch wird es auf eine Geldstrafe, oder eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen (Geldauflage oder Sozialstunden) hinauslaufen.
Auf das Schreiben der Polizei musst du theoretisch nicht reagieren, allerdings wird der Staatsanwalt dann nach Aktenlage entscheiden und vermutlich einen Strafbefehl erlassen. Falls du dich äußerst, halte dich kurz, bring glaubhaft Reue rüber, und mache ggf. schon Angaben zu deinen Einkommensverhältnissen, falls anzunehmen ist, dass eine Schätzung zu deinen Ungunsten ausfällt.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Schriftlich wurde ich nie über die Probezeitverlängerung informiert und dazu wurde auch nie ein aufbauseminar angeordnet (war in der Probezeit).
Das war auch nicht erforderlich, weil du ja wohl kurz danach auf die Fahrerlaubnis verzichtet hast. Das ganze wird jetzt erst mit der Neuerteilung relevant.
§ 2a Abs. 2a Satz 2 StVG besagt:
Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre, wenn die Anordnung [zur Teilnahme an einem Aufbauseminar] nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet hat.
Auch darf eine neue Fahrerlaubnis nur erteilt werden, wenn du vorher an einem Aufbauseminar teilnimmst (§ 2a Abs. 5 Satz 1 und 2 StVG).
Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (egal ob nach § 69 StGB oder § 46 FeV) sowie mit dem Verzicht auf die Fahrerlaubnis endet deine Probezeit. Bei einer Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit, und zwar mit der Dauer der verbleibenden Restzeit der ursprünglichen Probezeit + Verlängerung um 2 Jahre (§ 2a Abs. 1 Satz 6 bis 7 i.V.m. Abs. 2a StVG) (soweit nicht schon in der Rest-Probezeit enthalten). Für diese Probezeit gilt das bisherige dreistufige System des Abs. 2 nicht mehr. Wenn du erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst, wird direkt eine MPU angeordnet (§ 2a Abs. 5 Satz 4 bis 5 StVG).
Im schreiben der Führerscheinstelle bezüglich der mpu stützen sie sich darauf das zwei Vergehen ausreichend sind um eine mpu anzuordnen was aber selbst laut Bußgeldkatalog so nicht vorgesehen ist.
Der Bußgeldkatalog lässt sich gar nicht zum Thema MPU aus. Eine MPU kann nach § 2a Abs. 4 Satz 1 StVG oder nach § 14 Abs. 2 FeV angeordnet werden.
Im Übrigen steht dir der Verwaltungsrechtsweg offen. Eine vorherige fachanwaltliche Beratung wäre aber anzuraten.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Ohne Videoaufnahmen und ohne externe, objektive Zeugen? Vergiss die Sache und ärgere dich nicht über Idioten.
und hab dann aber im Eifer des Gefächts ausversehen aufs Bremspedal getippt
Könnte auch unschön interpretiert werden, falls es zu einem Prozess kommt.
Ich würde von einer Anzeige eher absehen. Bringt nur Stress und wenig Nutzen.
Filme sind selten ein guter Maßstab. In Filmen werden Dinge dargestellt, die in Wirklichkeit gar nicht möglich sind, weil es der Handlungsstrang erfordert. Auf der anderen Seite werden real existierende Möglichkeiten und Ermittlungsansätze nicht genutzt, um die Spannung zu erhöhen - ansonsten wäre der Krimi u.U. nach 10 Minuten zu Ende.
Wesentliche Unterschiede sind:
- Reale Ermittlungen dauern in der Regel Monate oder Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte - Filme stellen in 90 Minuten meistens nur wenige Tage dar.
- In Filmen werden alle wichtigen Ermittlungen durch die Hauptprotagonisten persönlich durchgeführt, sie sind es, die die entscheidenden Aspekte erkennen und die richtigen Schlüsse ziehen. In Wirklichkeit sind an den Ermittlungen oft dutzende Personen beteiligt - von Ermittlern über Forensiker, Informatiker, Datenanalysten, Gerichtsmedizinern, Psychologen und vielen anderen Fachexperten. Jeder trägt einen kleinen Teil dazu bei, dass die Ermittlungen am Ende zum Ziel führen.
- tbc...
aber die Polizei meinte, sie stellt bei solchen Bagatellen keinen Bericht aus und das sei auch rechtlich nicht ihre Pflicht.
Dann teile das Enterprise schriftlich so mit und fordere unter Fristsetzung die Auszahlung der Kaution. Danach steht dir der ordentliche Rechtsweg offen.
"Das Internet hacken" klingt kreativ ;)
Fakt ist: Wenn das "Sicherheitssystem" auf dem gleichen System läuft, das gerade gehackt wurde, ist dieses "Sicherheitssystem" nicht mehr vertrauenswürdig.
Kommt wesentlich den persönlichen und fachlichen Gesamteindruck von der Person und das Nachtatverhalten an.
Wir hatten ganz aktuell einen Fall, bei dem ein MA bei uns Werkzeug geklaut und auf eBay eingestellt hat - nach intensiver interner Diskussion haben wir ihn trotzdem behalten. Wir hatten aber auch schon Fälle, in denen wir über das (u.u. strafrechtlich relevante) Vermögensdelikt zu unserem Nachteil hinweggeschaut und es bei einer Abmahnung und einer internen Versetzung belassen hätten, uns dann aber aufgrund des Nachtatverhaltens dazu veranlasst gesehen haben, den MA doch zu kündigen.
Jetzt der nächste Schock: Die Syrer sind sofort wieder frei.
Das war zu erwarten. Wenn es keine Haftgründe gibt, werden Täter Abschluss der Erstmaßnahmen wieder freigelassen - so will es das Gesetz.
Die Aussagen des Bürgermeisters sind natürlich trotzdem daneben.
Die Videoaufnahmen könnten ggf. Fragen aufwerfen. Ansonsten ist diese Abmahnung aber hinreichend stichhaltig begründet und auch formal nicht zu beanstanden. Wenn du dein Verhalten fortsetzt, wird das wohl auf eine Kündigung hinauslaufen.
Beim Arbeitsamt anrufen und nachfragen, ob du trotzdem kommen sollst.
Einvernehmlich ist alles möglich, es ist aber sinnvoll, das schriftlich zu fixieren. Eine einseitige Kündigungsrücknahme hingegen ist nicht möglich.
Ihm wäre dies Recht, jedoch weiß er nicht ob dies im Allgemeinen funktioniert,
Dann soll er ein entsprechendes Dokument aufsetzen, dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich bis zum 31.08.2025 fortgesetzt wird. Beide Unterschriften drunter, fertig.
dadurch das schon für meinen Platz eine Stellenausschreibung geschrieben wurde.
Das ist das Problem deines Arbeitgebers. Der muss sich überlegen, zu wann er einen möglichen Nachfolger einstellt.
Dürfen die das?
Sofern das Diensthandys waren, dürfen die das.
Warum haben sie das gemacht?
Um nicht vor Ort alle Daten abschreiben zu müssen.
Wie lange wird das gespeichert?
Üblicherweise so lange, wie die Daten benötigt werden.
Es kann übrigens sein, dass keine Fotos gemacht wurden, sondern die Ausweise einfach nur mit der Kamera gescannt wurden. Manche Landespolizeibehörden haben wohl inzwischen entsprechende Apps auf dem Diensthandy. In diesem Fall werden überhaupt keine Fotos gespeichert, sondern nur die Personalien in die polizeilichen Informationssysteme übernommen.
Ich habe auch Angst um meine Daten. Nicht dass die Bilder nachher im Darknet verkauft werden.
Wenn du das der Polizei zutraust, solltest du dir Sorgen um ganz andere Dinge machen...