M. E. ist zu erwarten, dass ein großer Teil der AfD-Wähler dann eine der rechten Kleinparteien kapert. Damit hat man eine Partei, der man nur schwer eine Nachfolgeschaft der AfD vorwerfen kann, die aber im Kern faktisch die gleichen Ziele vertritt.

Davon mal abgesehen wird ein Verbot der AfD Neuwahlen auf so ziemlich allen Ebenen erforderlich machen - von Bundestag über Landes- und Kommunalebene bis hin zu der Sozialwahlen der Kammern... Das wird ein gigantischer bürokratischer Aufwand, der vermutlich angesichts des immensen Zeitdrucks zu diversen Fehlern und rechtsstaatlichen Problemen führen wird - jahrzehntelange Klageverfahren sind alleine in diesem Bereich schon vorprogrammiert. Das wird das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen und unser demokratisches System nochmal nachhaltig beschädigen. Das könnte Nachfolgeparteien der AfD nochmal deutlichen Zulauf bringen und die Anhänger erheblich radikalisieren. Besonders in Ostdeutschland wäre mit erheblichen Krawallen zu rechnen (die AfD ist nach aktuellen Umfragen in Thüringen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg stärkste Kraft - und das mit einigem Abstand!).

Lesestoff zum Thema:

https://www.ipg-journal.de/rubriken/demokratie-und-gesellschaft/artikel/zweischneidiges-schwert-1-7972/

https://www.deutschlandfunkkultur.de/afd-verbot-kommentar-100.html

https://verwaltungslehre.uni-koeln.de/aktuell/artikel/weshalb-ein-afd-verbotsverfahren-heikel-ist-und-was-ein-scheitern-bedeuten-koennte

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Eine Verurteilung kann nur stattfinden, wenn man weiß wer du bist - damit ist logischerweise auch dein Alter bekannt, jedenfalls das amtlich dokumentierte.

Dein Einkommen kann geschätzt werden, wenn keine anderen Informationen darüber vorliegen (§ 40 Abs. 3 StGB); besonders bei kleineren Geldstrafen ist die Schätzung der Regelfall.

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Stimmt es, dass Supermärkte/Discounter im Hausrecht eingeschränkt sind?

Es ist ja gemeinhin bekannt, dass jeder selbst bestimmen kann wer seine Wohnung oder Räumlichkeiten betreten kann.

Ich kann auch bei öffentlichen Einrichtungen, beispielsweise als Clubbesitzer, sagen "Du kommst nur rein wenn Du ein rotes T-Shirt trägst", "Bäcker haben keinen Zutritt" oder einfach völlig willkürlich entscheiden, solange ich eben nicht Geschlecht, Religion, Weltanschauungen, etc. als Grund nenne.

Jetzt lese ich aber immer wieder mal, dass das bei Läden wie Aldi, Rewe, Kaufland, Edeka, usw. eingeschränkt sei. Also eben bei Supermärkten, Discountern, etc., die für den täglichen Bedarf da sind. Dass diese eben nicht einfach so sagen können "nö, deine Nase passt mir nicht, du kommst nicht rein".

Auf der einen Seite klingt das irgendwie logisch: Die sind für die tägliche Versorgung wichtig, das Recht des Kunden diese Versorgung zu bekommen überwiegt einfach (anders als beim Club, der eben reine Unterhaltung ist). Auf der anderen Seite finde ich aber eben nichts, was diese Behauptung belegen würde und die Eigentümer haben natürlich auch ein Interesse ihr Recht durchsetzen zu können.

Stimmt das also wirklich? Gibt es da bestimmte Paragraphen oder Gerichtsurteile, die sagen "Diese Einrichtungen dürfen dir nur aus gutem Grund den Zugang verwehren (Randalieren, Diebstahl, etc)"?

Oder ist es Einzelfallsabhängig? Z.B. nur wenn es sich um den einen einzigen Laden im ganzen Dorf handelt und ein Kunde ansonsten völlig abgeschnitten wäre?

Oder gibt es da gar keine Einschränkungen?

Es wäre sehr schön, wenn entsprechende Paragraphen oder Urteile als Quelle verlinkt werden, sofern es diese gibt (also eben ein Urteil/Paragraphen das sagt "Hausrecht ist eingeschränkt (wenn)" oder ein Urteil das eben sagt "Es gibt kein Anrecht reingelassen zu werden, selbst wenn es zu Unannehmlichkeiten führt")

Vielen Dank schon einmal an jede ernst gemeinte, hilfreiche Antwort.

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Ein Hausverbot bedarf im Regelfall keines sachlichen Grundes, das gilt auch dann, wenn die die Örtlichkeit für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet ist (BGH, Urteil vom 29. Mai 2020, V ZR 275/18, Rn. 17, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 19. April 2021, 4 W 243/21; abweichend zur früheren Rechtsprechung).

Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Verweigerung des Zutritts für die Betroffenen in erheblichem Umfang über die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben entscheidet (im Anschluss an BVerfGE 148, 267). Welche Bedeutung der Zugang zu einer Einrichtung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hat, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Dabei ist wesentlich auf die Art der Einrichtung und die typisierte Bedeutung diese für die Gesellschaft abzustellen (vgl. auch hierzu BGH, Urteil vom 29. Mai 2020, V ZR 275/18, juris, Leitsatz a und b).

Bevor hier wieder unsubstanziierter Widerspruch kommt, bitte ich zu beachten, dass alle Rechtsquellen, die älter sind als 2018 höchstwahrscheinlich, und Rechtsquellen, die älter sind als 2020 möglicherweise nicht mehr die aktuelle Rechtsprechung widerspiegeln.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

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Hier habe ich schon ein paar schöne Wege gefunden:

https://www.wanderbares-deutschland.de/wege/wege-nach-bundeslaender/wandern-in-nordrhein-westfalen

Es gibt aber noch eine Menge andere geeignete Seiten.

Für eine konkrete Empfehlung bräuchte man zumindest mal eine ungefähr Gegend. NRW ist groß ;)

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Halteverbotszeichen müssen mindestens drei volle Tage (!) vor Beginn des Halte- bzw. Parkverbots aufgestellt werden.

Die Sache mit dem Verein klingt ohnehin ausgesprochen dubios. Möchtest du uns das Schreiben mal vorlegen?

/Nachtrag:

Beim nochmaligen Lesen des Sachverhalts tendiere ich inzwischen ebenfalls dazu, das relativ klar als Betrugsversuch einzuordnen. Ich würde den Sachverhalt an die Polizei weitergeben.

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Wenn ihr ein vernünftiges IT-Sicherheits-Konzept habt, untersagt das ziemlich sicher die Weitergabe persönlicher Passwörter. Am Ende ist es aber die Entscheidung des Unternehmens, wie man das handhabt. Du kannst dich an die nächsthöhere Ebene geben und ggf. mit der IT-Abteilung Rücksprache halten - aber am Ende des Tages musst du Anweisungen deines Vorgesetzten umsetzen. Ich würde mir diese Anweisung allerdings unbedingt schriftlich geben lassen, schon um eine Haftung deinerseits auszuschließen.

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Schon um einen sauberen Nachweis hinsichtlich der Fahrer- und damit Tätereigenschaft zu führen, wird man dich im Regelfall rausziehen. "Postfälle" sind eher Beifangdelikte, z. B. im Rahmen stationärer Geschwindigkeitsmessungen.

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Privat nicht. Aber mit der Firma sind wir vor einigen Monaten tatsächlich auf einen Betrug reingefallen:

Namenhafte Münchner Rechtsanwaltskanzlei bewirbt auf einer seriös wirkenden Webseite Gegenstände aus Konkursmasse, darunter auch einen Adblu-Tank, genau wie wir ihn gerade suchen. Tank ist vergleichsweise günstig, aber nicht so günstig, dass man Verdacht schöpfen würde. Kauf gegen Vorkasse - zwar eher ungewöhnlich im B2B-Bereich, aber bei einer namenhaften Rechtsanwaltskanzlei kann man sich im Einzelfall darauf einlassen. Vertrag und Kommunikation per Mail wirkten absolut sauber und seriös, Überweisung des mittleren vierstelligen Kaufpreises erfolgte auf ein deutsches Konto.

Tja, die Kanzlei gab es wirklich - den Tank leider nicht. Die Betrüger haben die Daten einer echten Münchner Kanzlei verwendet, nur Domain und Telefonnummer abgeändert und in deren Namen die Verkaufskommunikation geführt und Verträge erstellt. Das Konto, auf das die Kaufpreiszahlung erfolgte, gehörte einer Privatperson in Deutschland - vermutlich die übliche "Finanzagenten-Masche" oder missbrauchte Personalien. LKA Bayern ermittelt in der Betrugssache, Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Kontoinhaberin wegen Geldwäsche, Geld ist weg (vermutlich sofort ins Ausland transferiert).

Keinen Monat später bekamen wir eine Mail mit exakt der selben Masche, diesmal mit dem Namen einer anderen Kanzlei.

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Der Polizist war ein Mann mit weißem Bart und 2 Blaue Sterne. Der Anwalt meinte das eine Person in seinem Alter mindestens 3 Sterne haben müsste.

Das sagt jetzt mehr über diesen angeblichen Anwalt aus als über die Polizisten...

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Ich würde lieber nicht unterschreiben. Was denkt ihr?

Sehe ich genauso. Du kannst nicht beurteilen, welche rechtlichen Nachteile eine solche Erklärung für dich ggf. haben wird - und ich aus dem Stand auch nicht. Eine Pflicht deinerseits zur Unterschrift ist derzeit nicht erkennbar.

Ich würde da aktuell gar nichts unterschreiben, schon gar nicht mit unklarer Wirkung für die Vergangenheit.

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Zur Anrechnung der Berufsschulzeiten lohnt sich ein Blick in § 15 Abs. 2 BBiG:

  • Berufsschulzeit ist als Arbeitszeit anzurechnen, und zwar inklusive Pausen und Wegzeiten zwischen Schule und Ausbildungsort (!).
  • Tage, an denen du mehr als fünf Schulstunden hast, sind als voller Arbeitstag anzurechnen, selbst wenn du in Summe nicht auf acht Arbeitsstunden kommen würdest.
Mein Chef sagt, dass wir nur die Frühstückspause machen sollen, und kein Mittag. Also Pro Tag 15 Minuten Pause und 8,45h arbeiten.

Das ist bereits unzulässig nach § 4 ArbZG. Und deinen anderen Fragen zufolge bist du noch minderjährig, damit gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz. § 11 JArbSchG schreibt für dich hier eine Pause schon mindestens 60 Minuten vor.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

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Da wird nichts "gekauft", es werden maximal die Produzenten abgeworben. Das ist nichts anderes, als wenn der ÖR Beschädigte der privatrechtlichen Medien abwirbt.

Du solltest dir eher die Frage stellen, ob die Betreiber nicht vorher schon politische Schlagseite hatten und es dir vorher schlicht nicht aufgefallen ist.

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Korrekt. Solche Delikte werden Fahreignungsregister gespeichert (siehe dazu inbs. § 28 StVG). Auf diese Eintragungen stützt sich die Fahrerlaubnisbehörde bei Entscheidungen über Probezeitmaßnahmen (§ 2a Abs. 2 Satz 1 StVG).

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

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Und wenn dann das Gericht gegen einen entscheidet, bleibt man dann auf den Verfahrenskosten sitzen?

Korrekt. Beachte dabei, dass auch für Polizeibeamte Zeugenauslagen anfallen können, die ebenfalls von dir zu tragen sind (vgl. dazu nur bspw. OLG Celle, Beschluss vom 05.01.2021 - 3 Ws 258/20, Rn. 16, m.w.Nw.).

Solche Spielereien sollte man sich also leisten können.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

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Eine Meldung an die SCHUFA ist hier noch nicht zu erwarten und dürfte mutmaßlich auch unzulässig sein.

Es schadet aber trotzdem nicht, bei der SCHUFA einmal eine Selbstauskunft anzufordern.

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Nun möchte meine Nachbarin Schadensersatz weil es zwei Tage im Treppenhaus gerochen hat, und sie sagt sie hätte jetzt Ängste.

Das klingt kreativ und abwegig. Ich würde die Dame an deiner Stelle höflich auf den Rechtsweg verweisen. Vermutlich wirst du von der Sache nie wieder etwas hören.

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Bedenke, dass du dich im Wald auf privaten Grund und Boden befindest. Auch befinden sich Wildkameras in der Regel abseits von Wegen - und dort hast du normalerweise gar nichts zu suchen. Eine Wegnahme oder Zerstörung der Kamera kann als Straftat zu werten sein.

Grundsätzlich sind Bildaufnahmen zulässig, insbesondere wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Jedenfalls abseits der Wege sind herumlaufende Menschen lediglich Beiwerk und damit im Regelfall unbeachtlich. Allenfalls eine Veröffentlichung der Aufnahmen könnte im Einzelfall problematisch sein. Zu diskutieren wäre ggf. in der Tat eine Kennzeichnungspflicht inklusive einer Angabe des Verantwortlichen.

zum Beispiel bei der zuständigen Forstbehörde oder der Polizei.

Eine Zuständigkeit der Polizei sehe ich hier nicht. Aber es steht dir natürlich frei, dich an die zuständige Forstbehörde oder an den Landesdatenschutzbeauftragten zu wenden.

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