Probezeit geblitzt?

5 Antworten

Es wird nochwas extra kommen das dauert immer seine Zeit, die Bußgeldbescheide kommen da immer sehr schnell. Bis 20 km/h hat man noch Glück und ausser dem Bußgeld passiert nichts aber ab 21 km/h bekommt man neben dem Bußgeld und den Punkten in Flensburg noch zusätzlich Probezeitverlängerung um zwei Jahre und ein Aufbauseminar.

Hatten das erst vor kurzem selber da ist der Nachbar mit 18 km/h zuviel geblitzt worden und da hatter er noch Glück. Und daher hatten wir auch nachgeschaut ab wieviel es konsequenzen geben kann und das ist hier ab 21 km/h.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Brief, der heute kam, ist erstmal nur dass dir etwas vorgeworfen wird.

Dagegen kannst du Einspruch einlegen - sowas wie dass du diese Person nicht warst, dass die Messung fehlerhaft war, dass du als Polizist im Einsatz warst und Sonderrechte in Anspruch genommen hast... Was auch immer dein Argument ist, dass der Vorwurf unzutreffend oder ungerechtfertigt ist.

Oder du kannst es einfach zugeben, dass der Vorwurf so korrekt ist, indem du das Bußgeld zahlst.

Bis hierher kommunizierst du mit der Gemeinde oder dem Landkreis; wer auch immer dich geblitzt hat und dir den Geschwindigkeitsverstoß vorwirft.

Erst wenn dann klar ist, dass du tatsächlich diesen Geschwindigkeitsverstoß begangen hast wie vorgeworfen, meldet die Gemeinde oder der Landkreis das Ganze an die Fahrerlaubnisbehörde. Und wenn der Fall dann dort in deine Akte eingetragen wird, fällt auch jemandem auf dass du zum fraglichen Zeitpunkt noch in der Probezeit warst und dass dementsprechend Probezeitmaßnahmen fällig werden.

Abwarten. Der Brief kommt von der Bußgeldstelle und geht parallel an die Führerscheinstelle. Die wird danach deinen Fall bearbeiten und die Probezeitmaßnahmen verhängen. Das kann aber noch dauern.

Solange da nichts formelles dazu kommt, würde ich mich an deiner Stelle einfach nur still freuen und hoffen, dass das schon seine Richtigkeit hat.

das kommt erst dann wenn du gezahlt hast, da wird die OWI rechtswirksam. und somit kommen die weiteren Konsequenzen zum Zuge.

Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit.