Probezeit geblitzt, aber kein Fahrverbot?

4 Antworten

Was das Fahrverbot betrifft ist dieses erst bei einer Überschreitung (Außerorts) von 41km/h garantiert, zwischen 26 und 30 bzw. 31 und 40 wird ein Fahrverbot (Außerorts) nur fällig, wenn da binnen der letzten 12 Monate bereits ein solcher Verstoß vorgelegen hat.

Du kommst also ums Fahrverbot herum, nicht aber um den A-Verstoß. Der Punkt ist dir sicher, dazu das Bußgeld.

Da es sich um einen A-Verstoß während der Probezeit handelt kommt da noch die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre sowie die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar oben drauf.

Darüber wirst du dann aber noch gesondert informiert.

und einen Aufbauseminar? In dem bescheid steht jedoch nichts davon.

Das ist auch keine Wunder, diese Entscheidung trifft die Führerscheinstelle da es sich nicht um Strafe handelt. Dies Massnahme ordnet die Führerscheinstelle an. Es handelt sich dabei um eine Entscheidung der Verwaltungsbehörde, weshalb eventuelle Widersprüche vor einem Verwaltungsgericht verhandelt werden.

Das kommt später.

Andere Zuständigkeit.