Führerschein wiedererteilung?


07.05.2025, 18:40

Jetzt habe ich was intersantes rausgefunden. Angeblich ist es werde ein A noch ein B Verstoß da es außerorts geschlossener ortschaften war gut hat ich nicht vohrer gesagt mein fehler :-)

Ja, das ist korrekt. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung um weniger als 21 km/h außerorts ist weder ein A- noch ein B-Verstoß und hat keine direkten Folgen für die Probezeit. Es droht lediglich ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße, je nach dem jeweiligen Verstoß. 

Die Quelle ist: https://www.bussgeldkatalog.org/2-mal-geblitzt-probezeit/#:~:text=Liegt%20die%20Geschwindigkeits%C3%BCberschreitung%20unter%2021,die%20Probezeit%20wird%20nicht%20verl%C3%A4ngert.

Somit habe ich ja noch mal mehr glück als verstand gehabe und ich werde es jetzt so machen wie Nachtmensch0711 gesagt ich mache mir einfach keine gedanke denn Füherschein wieder zu verlieren ich geniese es einfach wieder Mobil zu sein. Ausser er hat noch einer was andere dazu zu sagen ob die aussage doch falsch ist

4 Antworten

Wenn die Probezeit zum Zeitpunkt des Entzugs bereits abgelaufen war, wird bei der Neuerteilung keine erneute Probezeit angeordnet, nur wenn ein Restprobezeit übrig war, läuft diese weiter.

Ansonsten hast Du ab Neuerteilung eine komplett neue Fahrerlaubnis ohne einen gegen dich verwertbaren früheren Eintrag.


Modub25 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 18:45

Also werde ich wie ein Fahranfänger der eine ersterteilung hat begandel mit denn A und B Verstössen oder helfen doch andere Regeln

Antitroll1234  06.05.2025, 18:52
@Modub25

Nein, außer Du warst damals noch in der Probezeit, dann läuft der Rest jetzt weiter.

Modub25 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 19:01
@Antitroll1234

Ja ich war noch in der Probezeit das wär ja jetzt nicht so schlimm das die weiter läuft. Aber was passiert wenn ich zb jetzt geblitzt werde oder auch mehrmal in der restprobezeit müsste man dann direkt wieder mit einer mpu rechnen? Oder gilt auch die 3 Stufen Reglung (aufbauseminar, Verwarnung, Entzug) weil aktuell hat man ja Angst ins Auto zu steigen und was falsch zu machen mit dem Hintergedanken das der Führerschein direkt wieder weg ist oder man zur mpu muss

Antitroll1234  06.05.2025, 19:08
@Modub25

Wenn Du in der restlichen Probezeit erneut eine schwerwiegende (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (2x B-Verstoß) begehst, hat die zuständige Behörde in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen.

Siehe StVG §2a Abs. 5 letzte Abschnitt https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html

Nachtmensch0711  06.05.2025, 19:09
@Modub25

Wie fährst du denn bitte Auto, dass du dir darüber solche Sorgen machst? 😅

Halte dich doch einfach an die Regeln.

Modub25 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 19:37
@Nachtmensch0711

Naja über 15 Jahre nicht mehr am Steuer gesehen das kann in gewissen Situation schon mal zur Überforderung kommen und dann passieren Fehler und so viel Glück wie ich habe werde ich dann geblitzt oder es passiert was anderes 😅. Es wird ja besser je länger man fährt aber jeder fängt mal klein an

Nachtmensch0711  06.05.2025, 19:41
@Modub25

Ich war ja auch in der Situation bei mir waren es durch die Corona Zeit im Endeeffekt sogar 16 Jahre und ich hab ein recht schnelles Auto und fahre auch gerne flott, aber den Führerschein gleich wieder zu verlieren, war nie ein Punkt, über den ich mir Sorgen gemacht hab. 😅

Nach 15 Jahren ist deine Führerscheinakte sauber.
Ich hätte auch eine MPU machen müssen und habe aber die 15 Jahre abgewartet und danach eine Neuerteilung beantragt.
Das lief alles völlig problemlos, es wurde da ich so lange nicht gefahren bin jedoch angeordnet die Prüfungen zu wiederholen.
Ich musste nicht den Führerschein komplett neu machen, brauchte also keine Theoriestunden oder Fahrstunden zu nehmen, sondern musste einfach nur die theoretische und die praktische Prüfung bestehen. Und Probezeit habe ich auch keine bekommen.

Neuausstellung, somit ein Führerschein auf Probe


Nachtmensch0711  06.05.2025, 18:31

Bei mir war der neue Führerschein nicht auf Probe. Mir wurde auf der Führerscheinstelle gesagt, dass es nur bei der ersten Erteilung eine Probezeit gibt.

Antitroll1234  06.05.2025, 18:43
@Nachtmensch0711
dass es nur bei der ersten Erteilung eine Probezeit gibt.

So ist es auch im StVG §2a geregelt.

Ausnahme wäre wenn bei Entzug die Probezeit noch nicht rum war, dann würde der Rest der damaligen Probezeit ab Neuerteilung weiter laufen.

peterobm  06.05.2025, 19:05
@Nachtmensch0711

steht nix, ich gehe mal davon aus dass der Führerschein noch in der Probezeit einkassiert wurde

"Antitroll" hat dir ja schon die richtigen Antworten gegeben.

Ich möchte nur noch anmerken, dass hierdurch

wegen mehren Verstößen

deine Probezeit vermutlich schon von 2 auf 4 Jahre verlängert wurde, das solltest du im Hinterkopf behalten...