Wiedererteilung mit neuer Probezeit?

3 Antworten

Es ist doch ganz einfach. Anstatt lange herumzuraten, wie das hier bedauerlicherweise schon wieder gemacht wird, schaut man sich die entsprechenden Rechtsgrundlagen an.

§2a Abs 1 StVG:

(...) Die Probezeit endet vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit.

Deine Fahrerlaubnis wurde in der Probezeit entzogen. Die Probezeit endete damit vorzeitig. Mit Erteilung deiner neuen Fahrerlaubnis hast du nun eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer deiner vorherigen Probezeit. Alle davon abweichenden Aussagen sind geraten und somit zu ignorieren.

Für diese neue Probezeit gilt laut §2a Abs 5 StVG:

(...) Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden.(...)

Absatz 2 regelt die stufenweisen Maßnahmen (Aufbauseminar, Verwarnung, Entzug). Dieser komplette Absatz ist nicht anzuwenden, da es sich um eine Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung handelt.

Als Folge eines erneuten Verstoßes während der neuen Probezeit nennt Abs 5 stattdessen:

(...) Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

§2a (1) StVG: für dich beginnt eine komplett neue Probezeit, wie bei einem Fahranfänger.


Knochi1972  10.05.2025, 04:00

Hast du dir diese Vorschrift mal bis zum Ende des Absatzes 1 angesehen? Dann wirst du feststellen, dass deine Antwort leider nicht ganz richtig ist.

Knochi1972  10.05.2025, 18:09
@HfPol110, UserMod Light

Dass die Probezeit nur noch so lange dauert, wie sie ohne Entzug gedauert hätte. Also keine komplett neue Probezeit, wenn der Entzug nicht schon am Tag der Erteilung erfolgte.

Modub25 
Beitragsersteller
 09.05.2025, 15:44

sprich auch die 3 Phasen bei 1a und 2b Verstößen

Modub25 
Beitragsersteller
 09.05.2025, 15:51
@HfPol110, UserMod Light

muss ich aber wiederspächen laut gesetzt aber nicht habe mal etwas weiter Recherchiert in im StVG §2a Abs.5 steht folgendes.

Neue Probezeit – aber keine erneute Maßnahmenstufe

Nach der Wiedererteilung beginnt:

  • Eine neue Probezeit (2 Jahre).
  • Aber: Du beginnst nicht automatisch wieder bei Stufe 1 (Aufbauseminar).
  • Stattdessen beobachtet die Behörde dein Verhalten in der neuen Probezeit genau.
Was passiert bei neuen Verstößen in der neuen Probezeit?
Wenn du erneut:
  • 1 A-Verstoß (schwerwiegend) oder
  • 2 B-Verstöße (weniger schwerwiegend)

begehst, dann:

„hat die Behörde in der Regel“ eine MPU anzuordnen

Also ein Gutachten einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (MPU).

also nicht wie bei einen normal Fahranfänger

HfPol110, UserMod Light  09.05.2025, 15:54
@Modub25

Dass dich die Behörde aufgrund deines massiven Fehlverhaltens im Vorhinein noch besser auf dem Schirm hat, kann natürlich sein.

Es wird aber auf jeden Fall nicht einfacher als für einen Fahranfänger.

du hast einen niegelnagelneuen Führerschein.

nach den Entzügen hast du dich noch in der Probezeit befunden - ja, dann dürfte die noch laufen. während des Entzugs hat die Probezeit geruht.


Modub25 
Beitragsersteller
 09.05.2025, 15:35
In der StvG $2a steht folgendes

Die rechtliche Grundlage ist § 2a Abs. 1 StVG (Straßenverkehrsgesetz):

Die Probezeit dauert 2 Jahre ab dem ersten Erwerb der Fahrerlaubnis.

Wird der Führerschein entzogen, bevor die Probezeit abgeschlossen ist, wird die Probezeit unterbrochen und verfällt.

Bei einer späteren Wiedererteilung wird eine neue Probezeit von 2 Jahren angesetzt, nicht die "Restzeit" von damals.

  • Du hast mit 18 den Führerschein gemacht (Beginn der Probezeit).
  • Nach 6 Monaten begehst du einen A-Verstoß → Fahrerlaubnis wird entzogen.
  • Du verzichtest auf den Führerschein, wartest 15 Jahre.
  • Jetzt mit 33 beantragst du die Wiedererteilung – ohne MPU.
  • ➤ Du bekommst den Führerschein neu, aber mit voller 2-jähriger Probezeit, nicht nur 1,5 Jahre Rest.
Modub25 
Beitragsersteller
 09.05.2025, 15:23

Angeblich soll aber die Probezeit von neu beginnen sprich die Typischen 2 Jahre