Wiedererteilung mit neuer Probezeit?
Guten Tag zusammen,
Ich habe schon al eine Frage bezüglich einer Wiedererteilung gestellet allerdings sind neu Fragen auf gekommen. Kurz zum alten Thema.
Mit wurde der Führerschein vor über 15 Jahren entzogen wegen Trunkenheit musste eine Aufbausiminar machen weil ich unter 1,6 lage habe denn Führerschein dann nach 12 Monaten wieder bekommen und ca 6 Monate später hatte ich 1 Geschwindigkeitsvergehen über 21kmh. Dann wurde direkt eine MPU angehordnet dieses habe ich ausgessen. Un Letzt jahr waren die 15 Jahre Tilgunsfrist rum und konnte die Wiedererteilung der Fahrlaubnis ohne Problem stellen und es wurde auch genehmigt ich habe jetzt seit november 2024 wieder einen Führerschein. Aber jetzt zur meiner Eigendlichen frage.
Wie werde ich als Wiedererteile behandelt sprich bei A und B Verstößen wie ein Person die eine Ersterteilung des Führerscheins hat mit denn 3 Phasen (Aufbauseminar / Verwarnung / Entzug)
Oder gelten andere Regeln?
Bei der letzten Frage sagen alle man bekommt direkt eine MPU beim 1a oder 2b Verstößen.
Und die Restprobezeit läuft weiter.
Wenn man aber jetzt mal etwas im Interent Recherchiert kommt man auf folgende aussage:
Nach einer Wiedererteilung beginnt eine neue Probezeit (§ 2a StVG). Du stehst also wieder unter „Beobachtung“. Trotzdem gelten die normalen Regeln:
- Erst bei einem A-Verstoß (z. B. über 21 km/h, Rotlicht, Handy, Drogen) oder
- zwei B-Verstößen (z. B. Parken auf Autobahn, abgefahrene Reifen)
wird die Führerscheinstelle aktiv: Sie kann ein Aufbauseminar anordnen und die Probezeit auf 4 Jahre verlängern.
Es ist alles etwas verwirrend daher hoffe ich das jemand die Richtige antwort kennt
Danke für die Hilfe
3 Antworten
Es ist doch ganz einfach. Anstatt lange herumzuraten, wie das hier bedauerlicherweise schon wieder gemacht wird, schaut man sich die entsprechenden Rechtsgrundlagen an.
§2a Abs 1 StVG:
(...) Die Probezeit endet vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit.
Deine Fahrerlaubnis wurde in der Probezeit entzogen. Die Probezeit endete damit vorzeitig. Mit Erteilung deiner neuen Fahrerlaubnis hast du nun eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer deiner vorherigen Probezeit. Alle davon abweichenden Aussagen sind geraten und somit zu ignorieren.
Für diese neue Probezeit gilt laut §2a Abs 5 StVG:
(...) Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden.(...)
Absatz 2 regelt die stufenweisen Maßnahmen (Aufbauseminar, Verwarnung, Entzug). Dieser komplette Absatz ist nicht anzuwenden, da es sich um eine Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung handelt.
Als Folge eines erneuten Verstoßes während der neuen Probezeit nennt Abs 5 stattdessen:
(...) Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
§2a (1) StVG: für dich beginnt eine komplett neue Probezeit, wie bei einem Fahranfänger.
Dass die Probezeit nur noch so lange dauert, wie sie ohne Entzug gedauert hätte. Also keine komplett neue Probezeit, wenn der Entzug nicht schon am Tag der Erteilung erfolgte.
Stimmt, du hast Recht. Hatte nicht ganz bis zum Ende gelesen.
Ja. Habe ich ja geschrieben. WIE BEI EINEM FAHRANFÄNGER
muss ich aber wiederspächen laut gesetzt aber nicht habe mal etwas weiter Recherchiert in im StVG §2a Abs.5 steht folgendes.
Neue Probezeit – aber keine erneute MaßnahmenstufeNach der Wiedererteilung beginnt:
- Eine neue Probezeit (2 Jahre).
- Aber: Du beginnst nicht automatisch wieder bei Stufe 1 (Aufbauseminar).
- Stattdessen beobachtet die Behörde dein Verhalten in der neuen Probezeit genau.
Wenn du erneut:
- 1 A-Verstoß (schwerwiegend) oder
- 2 B-Verstöße (weniger schwerwiegend)
begehst, dann:
„hat die Behörde in der Regel“ eine MPU anzuordnen
Also ein Gutachten einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (MPU).
also nicht wie bei einen normal Fahranfänger
Dass dich die Behörde aufgrund deines massiven Fehlverhaltens im Vorhinein noch besser auf dem Schirm hat, kann natürlich sein.
Es wird aber auf jeden Fall nicht einfacher als für einen Fahranfänger.
du hast einen niegelnagelneuen Führerschein.
nach den Entzügen hast du dich noch in der Probezeit befunden - ja, dann dürfte die noch laufen. während des Entzugs hat die Probezeit geruht.
Die rechtliche Grundlage ist § 2a Abs. 1 StVG (Straßenverkehrsgesetz):
Die Probezeit dauert 2 Jahre ab dem ersten Erwerb der Fahrerlaubnis.
Wird der Führerschein entzogen, bevor die Probezeit abgeschlossen ist, wird die Probezeit unterbrochen und verfällt.
Bei einer späteren Wiedererteilung wird eine neue Probezeit von 2 Jahren angesetzt, nicht die "Restzeit" von damals.
- Du hast mit 18 den Führerschein gemacht (Beginn der Probezeit).
- Nach 6 Monaten begehst du einen A-Verstoß → Fahrerlaubnis wird entzogen.
- Du verzichtest auf den Führerschein, wartest 15 Jahre.
- Jetzt mit 33 beantragst du die Wiedererteilung – ohne MPU.
- ➤ Du bekommst den Führerschein neu, aber mit voller 2-jähriger Probezeit, nicht nur 1,5 Jahre Rest.
Angeblich soll aber die Probezeit von neu beginnen sprich die Typischen 2 Jahre
Hast du dir diese Vorschrift mal bis zum Ende des Absatzes 1 angesehen? Dann wirst du feststellen, dass deine Antwort leider nicht ganz richtig ist.