Guten Tag zusammen,
Ich habe schon al eine Frage bezüglich einer Wiedererteilung gestellet allerdings sind neu Fragen auf gekommen. Kurz zum alten Thema.
Mit wurde der Führerschein vor über 15 Jahren entzogen wegen Trunkenheit musste eine Aufbausiminar machen weil ich unter 1,6 lage habe denn Führerschein dann nach 12 Monaten wieder bekommen und ca 6 Monate später hatte ich 1 Geschwindigkeitsvergehen über 21kmh. Dann wurde direkt eine MPU angehordnet dieses habe ich ausgessen. Un Letzt jahr waren die 15 Jahre Tilgunsfrist rum und konnte die Wiedererteilung der Fahrlaubnis ohne Problem stellen und es wurde auch genehmigt ich habe jetzt seit november 2024 wieder einen Führerschein. Aber jetzt zur meiner Eigendlichen frage.
Wie werde ich als Wiedererteile behandelt sprich bei A und B Verstößen wie ein Person die eine Ersterteilung des Führerscheins hat mit denn 3 Phasen (Aufbauseminar / Verwarnung / Entzug)
Oder gelten andere Regeln?
Bei der letzten Frage sagen alle man bekommt direkt eine MPU beim 1a oder 2b Verstößen.
Und die Restprobezeit läuft weiter.
Wenn man aber jetzt mal etwas im Interent Recherchiert kommt man auf folgende aussage:
Nach einer Wiedererteilung beginnt eine neue Probezeit (§ 2a StVG). Du stehst also wieder unter „Beobachtung“. Trotzdem gelten die normalen Regeln:
- Erst bei einem A-Verstoß (z. B. über 21 km/h, Rotlicht, Handy, Drogen) oder
- zwei B-Verstößen (z. B. Parken auf Autobahn, abgefahrene Reifen)
wird die Führerscheinstelle aktiv: Sie kann ein Aufbauseminar anordnen und die Probezeit auf 4 Jahre verlängern.
Es ist alles etwas verwirrend daher hoffe ich das jemand die Richtige antwort kennt
Danke für die Hilfe