Mpu nach sperrfrist?
Ich habe während der Probezeit einen a Verstoß gehabt und aufbauseminar absolviert. Dannach noch ein a Verstoß und Empfehlung zur mpu. Dannach einen B Verstoß aber mit Punkt (abgefahrene Reifen). Führerschein ist weg mit 3 Monate Sperre für wiedererteilung. Muss ich eine mpu machen? Und wann kriege ich mit ob ich eine machen muss? Nach stellen des Antrags? Danke im Vorraus
5 Antworten
Wenn Dir Deine Fahrerlaubnis zur Probe wegen mehrerer A & B innerhalb der Probezeit tatsächlich nun aufgrund der anwendbaren Probezeitregularien vorläufig widerrufen wurde, wirst Du nun um eine MPU nach Ablauf der Sperrfrist in einem Antrag auf Wiedererteilung nicht herum kommen.
Dieses wird Dir die Fahrerlaubnisbehörde selbst aber erst so ähnlich mitteilen, wenn Du tatsächlich dort einen Antrag auf Wiedererteilung Deiner FE einreichst.
1x A + 1x A + 1x B hat keine Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der Probezeitregelung zur Folge.
Eine Entziehung aus anderen Gründen hätte eine Sperrfrist von sechs Monaten oder gar keine Frist zur Folge.
Daher kann es sich nur um ein Fahrverbot handeln. Dabei bekommt man den Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots automatisch wieder.
Eine MPU ist in so einem Fall kein Standard. Sie kann aber unter Umständen aufgrund des gezeigten Gesamtverhaltens und auch unabhängig von der Probezeit angeordnet werden. Dabei würde es dann aber nicht um die Frage gehen, ob du den Führerschein nach den drei Monaten wiederbekommst, sondern darum, ob dir die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen wird.
Bei dieser "Vita" solltest du dir überlegen, ob du nicht besser zum Kunden bei den ÖPNV wirst.
Du hast ja scheinbar gar nicht die ABSICHT, dich an die Regeln zu halten
Die Führerscheinstelle entscheidet bei Antragstellung darüber. Ich würde an deiner Stelle jedoch schon mal in Erwägung ziehen, das eine MPU angeordnet wird - ob dem dann so ist, kann ich dir natürlich nicht sagen.
Eigentlich ist die Mindestsperre bei Entzug der Fahrerlaubnis 6 Monate.
Verwechselst du das mit einem dreimonatigen Fahrverbot?
MPU liegt im Ermessen der Führerscheinstelle.
Die melden sich.
Bei Maßnahmen gemäß der Probezeitregularien von Stufe 1-3 kann tatsächlich neben einem vorläufigen Widerrif der FE zur Probe auch gleichzeitig eine Sperrfrist von lediglich 3 Monaten für einen Antrag auf Wiedererteilung angeordnet werden.
MPU-Auflage ist aber auch dort sicher in Stufe 3 der Probezeit-Regularien.