Führerscheinentzug Sperrfrist Probezeit wie lange?

5 Antworten

Bei einer aufgrund des dritten Probezeitverstoßes entzogenen Fahrerlaubnis beträgt die Sperrfrist 3 Monate. Einen Antrag auf Neuerteilung kann man bereits zeitgleich mit der Entziehung stellen.

Eine MPU für die Neuerteilung ist im Rahmen der Probezeitmaßnahmen nicht vorgesehen. Es könnte aber ggf. unabhängig von der Probezeit wie bei jedem anderen eine MPU wegen wiederholter Verstöße angeordnet werden.

Beim einem erneuten A-Verstoß in der Probezeit nach Neuerteilung erfolgt auf jeden Fall eine MPU.

Die Sperrfrist beträgt bei einer Entziehung nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG regelmäßig drei Monate (§ 2a Abs. 5 Satz 4 StVG).

Es ist zu erwarten, dass eine Wiedererteilung vom Bestehen einer MPU abhängig gemacht wird.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.


unbekannt383822 
Beitragsersteller
 12.06.2025, 23:25

Meine Fahrerlaubnis wurde entzogen wegen gesxhwindigkeitsverstößen. Denkst du also nur 3 monate sperrfrist ?

Answer1234567  12.06.2025, 23:27
@unbekannt383822

Du hast nicht die konkrete Rechtsgrundlage genannt, nach der die Entziehung erfolgt ist, daher ist keine konkrete Antwort möglich. Die Rechtsgrundlage wird in dem Bescheid, mit dem dir die FE entzogen wurde, genannt.

unbekannt383822 
Beitragsersteller
 12.06.2025, 23:34
@Answer1234567

21 Kmh zu schnell probezeit -> aufbauseminar gemacht danach mit 26kmh zuschnell empfehlung mpu bekommen danach kochmal 23kmh zu schnell = Führerschein entzogen.

Answer1234567  12.06.2025, 23:41
@unbekannt383822

Das legt eine Entziehung der FE nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG nahe - dann gilt das, was ich oben geschrieben habe: 3 Monate. Beachte aber, dass das Gesetz von "frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung" spricht. Längere Fristen nach anderen Rechtsgrundlagen wären also rein theoretisch möglich. Und mit einer MPU wird die Wiedererteilung vermutlich ohnehin länger dauern.

Da hast du den Salat – drei A‑Verstöße in der Probezeit (nach Aufbauseminar) = Führerscheinentzug ✅. Die Sperrfrist beträgt mindestens 6 Monate, oft genau so, kann aber je nach Fall länger sein .

Nutze Blitzer.de oder ähnliche Apps, dann passiert dir sowas nicht nochmal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Personenverkehr

Wenn Du bei Stufe 3 der Probezeitmaßnahmen bist, musst Du eine MPU machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Bei den Probezeitregularien beträgt die Sperrzeit m.W. nur 3 Monate, wenn die FE dort "nur" wegen mehrfacher schwerer Owis in Stufe III vorläufig widerrufen wurde.


unbekannt383822 
Beitragsersteller
 12.06.2025, 23:13

Meine FE wurde aber Entzogen und nicht vorläufig widerrufen.

Gnurfy  13.06.2025, 00:07
@unbekannt383822

Doch, dieser Entzug erfolgte unter vorläufigem Widerruf Deiner FE zur Probe, weil,Du dort auch in Stufe III halt scheinbar nochmals versagtest mit einer weiteren schweren Owi (A).

Damit dürfte Dir in Beibringung eines positiven MPU-GA dann tatsächlich nach frühestens 3 Monaten Deine FE zur Probe wieder erteilt werden. Den bis zur Sicherstellung der FE bestehenden Rest Deiner bereits verlängerten PZ trittst Du dann aber auch direkt wieder an ab dem Zeitpunkt, ab dem Du Deine FE weg genommen bekamst.