Warum bleibst Du bis auf weiteres nicht mal weiter bei der für Dein Terrarium vorgesehenen T8-Leuchtstofflösung, wenn sie für Deinen Zweck bisher unproblematisch funzte und noch verfügbar wäre?

Gute Kompakt-Leuchtstoffröhren konnten es in ihrer letzten Gen immerhin systemtechnisch noch locker mit den meisten schlechten LED-Nachbaulösungen auch effizienztechnisch aufnehmen.

Nur wenn es für Dein altes LS- SYstem wirklich fair und rationell in der Preisbildung nichts mehr gäbe, solltest Du mal langsam komplett umrüsten von diesem Lampensockel.

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Über "Geschmack" lässt sich bekanntlich auch bei Fetischen nicht wirklich streiten, aber so lange es Deine eigenen Schuhe sind, bzw. Deine Freundin da mit spielt, sehe ich darin kein Problem.

Stimuliere Deinen Benis bis zum Shotup doch auch mal mit Deinen Lieblingsschuhen. ;-)

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In solch einem Fall gäbe es staatsrechtlich keine Strafe, wenn Dein Kumpel im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis für dieses FZG ist.

Im Schadenfall zahlt die KFZ-Haftpflicht für das FZG zudem auch erst mal komplett den Fremdschaden.

Im Nachgang könnte die Versicherung aber vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe , bzw. eine entsprechende Rabattnachzahlung einfordern, wenn sie von Deiner vertragswidrigen Nutzungsbereitstellung Deines Fahrzeuges an einen zu jungen Fahrer erfährt.

Ich schreibe bis hier her nur vom Haftpflichtversicherungsrecht. Beim Kasko darüber hinaus für Eigenschäden könnte die Versicherung abseits der Haftpflicht ansonsten noch zusätzliche Probleme bereiten, wenn der eigene Schaden nachweislich von einer nicht in der Police dazu ( Kasko ) vereinbarten Person verursacht wurde.

LG

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Hallo,

Wenn ich mich nicht irre, beschleunigen und verzögern diese sogenannten "Hoverboards" doch lageabhängig stärker oder schwächer je nach Abweichung von der neutralen horizontalen Ausrichtung.

Dann würde ich mal vermuten, dass Dein Nachkaufakku aus China entweder eine oder mehrere defekte Zellen enthält, oder ggf. nicht mal die Anzahl und Gesamtleistungsfähigkeit der Zellen im Verbund wie der original mal in diesem HVB verbaute Akkupack.

Dann kann die Packspannung gegenüber dem originalen Geräte-BMS bei zu starker Belastung zu weit abfallen , womit dann das BMS notabschaltet im Glauben eines zu weit entladenen Originalakkus.

LG

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Die alten Audis entsprachen mal am ehesten den alten Volks--Volvos der Schweden im Komfort für den kleinen Mann.

So einen alten und schweren Caddy aus den 1950-er bis 1960ern würde ich zumindest mal einmalig gerne probefahren.

Ansonsten gefielen mir diverse Fords aus den 1960/1970-ern abseits des Mustang mehr, und das auch optisch. So z.B. jene, wie sie die Detectives aus "Streets of San Francisco" fuhren. Aber auch DA höchstens nur noch als absolute Liebhaberstücke.

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Bei sämtlichen haushaltsüblichen Kühlgeräten gibt es in der Regel auch vom Hersteller spezifizierte Arbeitsbereiche in den möglichen Außentemperaturen am Aufstellort. Stellst Du Deine Kühltruhe unter zu kalten Bedingungen auf, kann das durchaus zu Beeinträchtigungen der Gerätefunktion in Hinsicht auf Effizienz und ggf. sogar zu Vereisungen im Kompressorbereich kommen.

Auf der anderen Seite gibt eine Kühltruhe im Betrieb natürlich auch teils nicht unerheblich an Wärme an ihre Umgebung ab, denn sie arbeitet im Kälteteil letztlich nach dem Prinzip einer Wärmepumpe. Zudem gibt der Kompressormotor selbst auch Wärme an die Umgebung ab im Betrieb.

Diese zusätzliche Wärme müßte dann die Kühleinheit des Kühlanhängers zusätzlich von innen nach außen befördern, was im Kühlraum dann zumindest zu spürbaren Temperaturschwankungen führen kann.

Von daher wäre hier im gewerblichen Dauerbetrieb ein Zweikammer-Kühlanhänger auf mittlere Sicht die bessere Wahl.

LG

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Schwerwiegendere OWI, wenn die Fahrzeugleistungen dann nicht zu den Fahrzeugtypisierungen der ABE für MoFA passten, aber sonst immer noch wenigstens in der alternativen ABE für AM dieses Fahrzeuges laut hinterlegten Hersteller-Typengenehmigungen lagen.

Paar hundert bis in den tausender Bereich Euros Bußgeld + etwaiger Zusatzkosten für Sicherstellung und Nachgutachten kann DAS genau so bringen wie etwaigen Versicherungsregress bei Schadfall vom Versicherer, wenn das FZG zum Unfallzeitpunkt tatsächlich nicht mehr dem Zustand zum Zeitpunkt der Vertragsschließsung mit dem Haftpflichtversicherer entsprach.

Teil- / und Vollkasko-Zusätze könnten dabei gegen Eigenschaden sogar komplett entfallen.

Worst KANN es aber auch im Rahmen der möglichen AM-Richtlinien dann werden, wenn der Gesetzgeber mangels korrekter Umschreibung nach Umbau das Fahrzeug vorrübergehend dann als allgemeines "Kraftrad" betrachtet, womit dann sogar Fahrerlaubnisklasse A erforderlich gewesen sein konnte.

Dann KÖNNTE das ganze ganz übel über Umwege sogar tatsächlich auch als ein §21 StVG als Straftatbestand ( Fahren ohne Fahrerlaubnis ) ausgelegt werden.

Ja richtig, denn auch Kleinkrafträder mit 50 ccm in Eigenumbau ohne Neuabnahme KÖNNEN rechtlich im Zweifel als ganz normale Krafträder mangels abgenommener Neutypisierung durchaus als "Krafträder" gestellt werden.

Und "Krafträder" darfst Du auch mit FSK "AM" dann nicht fahren.

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Meine Lebenserfahrung basierte noch auf einem "Nein" F2F, und daran halte ich mich dann auch, wenn mal etwas in einer PS oder deren Anbahnungsversuchen schief lief.

Alles andere wäre sonst mindestens lästig bis mögliche Belästigung.

Online mach(t)e ich höchstens mal Brieffreundschaft per Mail, aber auch da war Schluss, wenn irgendwann nichts mehr kam; dann selbst ohne Worte.

LG

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Habe hier ein ähnliches PB von HAMA bei mir mal raus gekramt. War auch schon wieder tiefentladen bis zu 0% und damit nicht mehr einschaltbar.

Ladeadapter ( links in den Bildern ) zeigt den anliegenden Ladestrom bei 5V vom Ladeadapter von ~ 1,4A. Bild 1 dazu mein HAMA-Modell, und Bild 2 dazu die Ladestandsanzeige der PB rechts. Ging damit binnen weniger Minuten viel zu schnell von 0 auf 3-4%, womit sie Fratze sein dürfte.

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Beides zum kotzen wegen massiv vergeudeter Ressourcen zur Sache.

Ich wäre da gegen zum Protest einfach mal mit dem von Top-Gear U.K. entwickelten Prototypen schlechter Umsetzung angetreten. "Geoff" hatten Jeremy, Richard und James ihr Konstrukt damals satirisch im britischen Humor benannt.

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Hallo,

bei grundlegend sehr hoher rel. Luftfeuchte sind vor allem starke Temperaturschwankungen durchaus ein Problem für nicht gas- / und druckdicht verkapselte Elektronikgeräte.

Bei (D)einem Notebook zur Nutzung im Zimmer sehe ich dabei bei 75% rel. Luftfeuchte und weitgehend gleichbleibenden Temperaturen kein großes Problem. Bei Deiner Nikon solltest Du allerdings besser eine wetterfeste Transporttasche und ein paar große Silica-Gel Kissen mit nehmen in feuchten Umgebungen.

Insbesondere wenn die Cam dann von heiss nach kalt gebracht wird, sollte sie diese Abkühlungsphase besser in einem entfeuchtenden Transportbehälter erleben, bevor sie dann abgekühlt wieder verwendet wird.

LG

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Hallo,

bei dieser Batterie wird es sich vermutlich dann um eine VRLA-Batterie handeln. Diese Batterietypen arbeiten im Betrieb mit einem leichten Überdruck und interner Rekombination von ausgasendem Wasserstoff und Sauerstoff zurück zu Wasser innerhalb eines geschlossenen Kreislaufes.

Bei zu starker Ladung bzw. Überladung solcher Batterien kann hier allerdings auch wegen zu hohen Innendrucks im Zweifel Knallgas aus dem integrierten Überdruck-Notventil austreten.

Von daher ist bei einem DIY-Projekt auch mit diesen Batterien Vorsicht zu wahren und auf einen gut durchlüfteten Standort zu achten für den Fall der Fälle.

LG

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Weil jeden Morgen jemand aufsteht und dumme Preise für Marketing an irgendwelche Zwischenhändler zahlt.

Der Transport an sich kostet per Containerfrachter nicht mal viel pro Verkaufseinheit zwischen US und EU.

Schaue einfach mal was US Originals so im Durchschnitt in den Staaten kosten bei Deinen Süsswaren. Britische Lakritze kosten hier im Original aber auch teils deutlich mehr als das Zeugs von Haribo, und soo weit ist es von UK nach DE ja nicht wirklich.

Gut, da kommt noch Tax und Zoll mit drauf außerhalb der EU Freihandelszone, aber gegenüber den USA hätte ich in der EU jetzt persönlich doch auch etwas gegen GEN-Food und Maissirup statt Kristallzucker und etliche weitere Chemie im freien Markthandel "Food". 🤔

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Es gibt je nach Art und Zweck von Bauwerken mit Spannbetontechnik durchaus auch kontinuierliche Gussverfahren mit kletternder Schalung für naht- / und übergangsfreien Guss z.B. bei Schornsteinen oder Staudämme.

Bei anderen Bauten wie Bürotürmen arbeitet man gedoch häufig Segment für Segment, bzw. Stockwerk für Stockwerk mit jeweils entsprechenden Aushärtungszeiten für ausreichende Tragkraft von Stützen und Zwischendecken, weil man die Zwischendecken dann halt erst mal begehen und belasten können muss.

Lediglich bei der Armierung arbeitet man zum Übergang in das nächste Segment auch da jeweils für den nächsten Guss schon mal vor.

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Prinzipiell wäre es zwar eine Ordnungswidrigkeit, aber vor vollendung Eures 14. Lebensjahres seid ihr noch nicht deliktfähig.

Die Polizei könnte Euch dann allerdings an Ort und Stelle die Weiterfahr untersagen, oder ggf. sogar die Fahrzeuge direkt vor Ort einziehen zur Abholung auf der Wache durch Eure Eltern.

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