3-A Verstöße in der Probezeit?

3 Antworten

Zunächst ist Wichtig ob dir der Führerschein entzogen oder eingezogen wird. Im ersten Fall musst du wie unten schon geschrieben alles neu machen. Aber ob nun so oder so, in beiden Fällen wirst du dazu aufgefordert deinen Führerschein innerhalb einer bestimmten Frist zu übergeben oder Einzuschicken.

Machst du das nicht bekommst du relativ schnell entweder vom Ordnungsamt oder der Polizei Besuch. Es könnte allerdings auch regional anders ablaufen.

Dann kommt es darauf an ob dir eine Sperrfrist auferlegt wird und wenn wie lange. Ist dir der Führerschein entzogen worden, musst du die dann erst kpl. hinter dich bringen bevor du einen erneuten Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen könntest.

Hast du das getan wird man dir in deinem Fall bestimmt eine MPU aufbrummen da du gezeigt hast das du charakterlich nicht gerade der Brüller gewesen bist. Hinzu kommt unter Umständen noch ein Aufbauseminar. Gleiches passiert wenn er "nur" eingezogen wurde.

Erst wenn du die MPU positiv bestanden hast wird dein gestellter Antrag weiter bearbeitet und du kannst dich in einer Fahrschule anmelden. Dort machst du dann den ganzen Kram noch einmal von vorne oder erhältst ihn eben evtl.. wieder zurück. .. . .

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing
Sebastian035 
Fragesteller
 05.04.2023, 18:41

Nee da steht schon "entziehen". Ist es garantiert dass man den Führerschein erneut machen muss ? Bin nämlich zum aktuellen Zeitpunkt aus der Probezeit raus und hab jetzt schon öfter gelesen dass es verordnet werden KANN.

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AlterHaudegen75  05.04.2023, 18:46
@Sebastian035

Wenn er dir Entzogen wird hast du keine Fahrerlaubnis mehr. Dann bleibt dir nichts anderes übrig den noch mal machen zu müssen.

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Sebastian035 
Fragesteller
 05.04.2023, 18:50
@AlterHaudegen75

Ok, mir wurde in dem Schreiben angeboten mich zu äußern. Macht das überhaupt Sinn ?

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AlterHaudegen75  05.04.2023, 19:00
@Sebastian035

Naja, wie man's nimmt. So hättest du zumindest die Möglichkeit alles aus deiner Sicht darzulegen bzw. darzustellen.

Das rettet dich aber vermutlich auch nicht mehr.

Im übrigen. Bei dem Schreiben vom Straßenverkehrsamt oder der Fahrerlaubnisbehörde ist ganz oft auch der genaue Wortlaut wichtig. So kann es z.B. durchaus sein das du bereits schon ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Schreibens nicht mehr Fahren darfst.

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Dir wird die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein wird eingezogen und vernichtet.

Du kannst mit einer Sperrfrist von drei Monaten die erneute Erteilung eine Fahrerlaubnis beantragen.

Da dieser Vorgang ca 10 bis 12 Wochen in Anspruch nimmt, kannst du eigentlich gleich nach der Abgabe des Führerscheins die Neuerteilung beantragen.

Ich würde Dir aber dringend empfehlen, deinen Fahrstil mal gründlich zu überdenken, denn bei noch einem A Verstoß in der Probezeit ist nicht nur deine Fahrerlaubnis wieder weg sondern auch zur Neuerteilung eine MPU fällig.

Mindestens 6 Monate (bis 5 Jahre), danach legt die Führerscheinstelle fest ob du zum beantragen auch eine neue Prüfung ablegen musst!

Raser in der Probezeit, noch dazu so heftig, das sieht nicht gut aus das ist kein "unabsichtlich" das ist definitiv mit Vorsatz!

Kann also, je nachdem wie die ersten beiden gewertet wurden auch auf eine MPU hinauslaufen.

Nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis beginnt die Probezeit neu und bei erneuten Verstößen gehts dann heftiger zur Sache als jetzt! ( Also dann auf alle Fâlle MPU)

ntech  05.04.2023, 18:14

Es gibt tatsächlich Leute, die wirklich keinen Führerschein haben sollten.

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Leestiger  05.04.2023, 18:18
@ntech

Also nach dem zweiten wegen rasen dann immer noch so zu rasen dass es Punkte gibt ist schon selbstmòrderisch!

So oder so - egal wie lange er zu Fuss geht - danach die neue Probezeit durchhalten wird noch schwerer..

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Sebastian035 
Fragesteller
 05.04.2023, 18:26
@Leestiger

Bei mir war es tatsächlich immer der selbe Fall. Ich lebe in einer Stadt wo es viele Blitzer gibt und gerne mal eine Straße Innerorts vorrübergehend auf Tempo 30 gelegt wird. Wenn man zich mal den selben Weg und die Geschwindigkeiten im Kopf hat ist es natürlich umso ärgerlicher.

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ntech  05.04.2023, 18:28
@Leestiger

Aber ich soll mich demnächst testen lassen, ob ich überhaupt noch fahrtüchtig bin!

(Versteh mich nicht falsch, ich bin dafür, dass man irgendwann aufhören soll und kenne genug betagte Leutchen, die wirklich besser nicht mehr fahren sollten!)

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Fazi50  05.04.2023, 18:18
Nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis beginnt die Probezeit neu und bei erneuten Verstößen gehts dann heftiger zur Sache als jetzt! 

Falsch...

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Leestiger  05.04.2023, 18:27
@Fazi50

Echt? - Komisch...

§ 2a Abs. 5 S. 4 u. 5 StVG:

Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Aber erklär du, warum das nicht stimmt!

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