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Könnte mal sowas gewesen sein:
Ein seltenes HJ-Messer in Grabendolchform:
https://www.philipp-militaria.com/archivartikel/Grabendolch-in-Form-des-HJ-Fahrtenmesser-2-Weltkrieg-1474523090.html
Aufgrund des Zustands wohl kaum mehr was wert.
Könnte mal sowas gewesen sein:
Ein seltenes HJ-Messer in Grabendolchform:
https://www.philipp-militaria.com/archivartikel/Grabendolch-in-Form-des-HJ-Fahrtenmesser-2-Weltkrieg-1474523090.html
Aufgrund des Zustands wohl kaum mehr was wert.
Das ist nicht DS-GVO / BDSG sondern eher UWG.
". Werbung ist jede Äußerung im Zusammenhang mit dem eigenen Geschäft, die direkt oder indirekt den Verkauf/Absatz von Waren oder Dienstleistungen fördert. "
Wenn der Betroffene nicht mit Mails belästigt werden will, dann ist dem Folge zu leisten!
Ich lasse sowas seit weit ùber 10 Jahren mit einem strafbewehrten Unterlassungsversprechen abstellen und kassiere bei einem Verstoß die Strafe+ Abgabe einer verschärften UE..
Sehe nämlich auf Ebay (Kleinanzeigen) so viele Anzeigen mit Preisen von 100- ende offen
Biete sie denen für 50€ an, da machen die immer noch fett Gewinn wenn sie die dann für 100+ verkaufen können...
Und dann höre dir ihre jämmerlichen Ausreden an warum sie die nicht kaufen können und auf das tolle Geschäft verzichten...
Sollte sie dir aber wirklich jemand für 50€ abnehmen, dann hol dir hier gleich Nachschub, denn du auch für 50€ anbieten kannst:
https://www.msmozart.at/de/shop/kroatien/einzelmunzen/kroatien-2023-1-euro-lose-unc
Zuerst mal - du benutzt die falschen Begriffe - was du bekommen hast ist eine Abschlagszahlung und kein Vorschuss, da du ja immer bis zum 25. die Summe ja schon verdient hattest .
Der Unterschied zu Abschlagszahlungen besteht darin, dass Vorschüsse auf noch nicht verdientes Arbeitsentgelt gezahlt werden, während Abschlagszahlungen auf bereits verdientes Arbeitsentgelt gezahlt werden, deren Abrechnung lediglich hinausgeschoben wird.
Wenn nur mündlich und ohne Zeugen wegen dem "Abschlag" - Goodwill des Chefs, daraus lässt sich kein Rechtsanspruch ableiten.
Was du nicht schreibst:
Waren die 10 Stunden inkl. Pausen oder reine Arbeitszeit?
Wieviel Tage pro Woche gearbeitet?
Wieviel bezahlte Wochenstunden?
Also nicht Anwesenheitzeit sondern bezahlt.
Was ich auch nicht verstehe:
Ein Vorschuss ist etwas das man eigentlich eher einmalig macht, im zweiten Monat hat man dann da schon Geld zum Monatsende und kann seine Miete zahlen .
Und das hast du 18 Monate lang nicht hingekriegt, musstest immer schon am 25. einen neuen Abschlag holen? 18 Monate lang, Monat für Monat?
Wer sagt denn, das der Täter weiter "unbekannt" bleibt?
Ist das beispielsweise ein Fahrradklauer und er wird in 2 oder 4 Wochen bei einem Klau erwischt und man findet bei der Hausdurchsuchung dein geklautes Rad auch dann hat dein "Unbekannter" ganz schnell einen Namen...
Genau das, kann mit Abstand angewendet werden, völlig legal, kein Mindestalter!
Nicht "zerbrochen", sondern "gerissen"- Riss ( oder Risse)
Problemlos, die Frontscheibe sind seit Jahrzehnten als Verbundglas vorgeschrieben, selbst wenn der Riss über die ganze Scheibe sich ausbreitet, dann interessiert das höchstens die Gummis der Scheibenwischer.
Die Scheibe ist geklebt, ringsherum!
"...1981 wurde eine Windschutzscheibe aus Verbundglas in Europa gesetzlich vorgeschrieben, da es zu viele Verletzungen gab. Das Sicherheitsglas besteht aus zwei Schichten Klarglas, zwischen denen eine Folie aus Polyvinylbutyral (PVB) eingeschmolzen wird. Sie sorgt dafür, dass keine gefährlichen Glassplitter umherfliegen können, wenn die Scheibe beschädigt wird. Sie bricht in Form eines Spinnennetzes. Das gebrochene Glas haftet an der Kunststofffolie.."
Hier ein Bild wo ein grosser Stein komplett durchgegangen -nur das Loch!
Seitenscheibe und Heckscheibe sind anderes Glas, die zerbröseln komplett auch beim kleinsten Loch und man kann nirgendwo mehr durchsehen.
Also heimfahren, fertig!
Nichts passiert wenn in dem Bereich Messer erlaubt sind und das Messer keine Waffe ist..
Zur Selbstverteidigung sind Messer nicht erlaubt dabei zu haben, aber wer so dumm ist zu sagen er hätte es wegen Selbstverteidigung dabei, dem kann man nicht helfen...
Meine erste Empfehlung - Pfefferspray, mit Abstand anzuwenden.
Bei der Polizei angerufen und gesagt, dass es dir nicht gut geht?
Wer hat dir denn gesagt dass man dann die Polizei ruft?
Eher ein Fall für die Klapse..
Du wirst so oder so einen Termin bei den Behörden haben, wenn du zurück bist, hört sich schwer nach Selbstgefährdung/ Fremdgefährdung an.
Aber die Polizei wird dich ja eh an der Handynummer als "alten Bekannten" schon kennen..
Und Nein, die geben höchstens deine Daten an die französische Polizei weiter und wenn die dich kriegen läuft das aber anders ab...
Du bist 22 und veranstaltet so ein Theater? Echt jetzt?
Da spricht aber gar nichts dagegen, aber ohne Hut nur halb so gut ..
https://www.spotern.com/en/product/75374?spotID=106009
Natürlich nur ein "einhändig feststellbares Messer, sprich Einhandmesser"
Stinknormaler Flipper zum öffnen.
Oder siehst du da irgendwo etwas, das eine durch eine Feder vorgespannte Klinge nach lösen einer Sperre vollständig herausspringen und selbstständig feststellen lässt"???
Die Alternative ist, dass du deinen Vermieter zu jeder Tages- und Nachtzeit sofort anrufst wenn du belästigt wirst durch klopfen und klingeln und du irgendwann die Miete kürzen wirst wenn er nichts unternimmt!
Jedesmal anrufen - und immer drauf hinweisen ob er dir nicht das Schildchen erlauben möchte, dann könntest du dir die Anrufe bei ihm sparen ..
Einfach sehen, wer am längeren Hebel sitzt..
Schön auch immer auf die Hausordnung verweisen dass er dein 1. Ansprechpartner ist bei Problemen .
Eltern dürfen und Kinder müssen das:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1619.html
Die Minderjährigen können also schon sehr gerne ihre Wäsche selber Waschen, trocknen und bügeln, eigene Klamotten kaufen, kochen, zu Trinken kaufen, ect...
Oder sie geben etwas ab, damit die Eltern das weiter übernehmen..
Abgesehen davon, dass unser Haus auch Mülltonnen besitzt,
Wenn dir dein Platz nicht reicht, dann von der Stadt spezielle Müllsäcke kaufen, die du dazustellen darfst (kosten bei uns 5€ / Stück)
Gibt's nicht, 7,5 Joule hat keinen "Rückstoß", selbst .22lfB hat schon das 25fache an Joule, also J0 190, das ist der Wert, der für einen "Rückstoß" sorgt .
Wenn du optisch was in der Richtung haben willst:
Diana Stormrider mit Holzschaft
Totaler Unsinn..
Du zahlst einen festen Betrag monatlich, der sich 30 Jahre nicht ändert und wenn Du nach 30 Jahren nicht mehr kannst oder eins der Kinder das nicht übernehmen will dann verkauft man es mit Gewinn.
Bei Miete gehört einem nach 30 Jahren gar nichts und wie hoch die Miete bis dahin ist kann man nur ahnen. Muss man aber zahlen...
Nein, weil das Messer nur durch Abnutzung /Defekt aufgeht. Wichtig wäre auch noch, ob das Messer verriegelt, wenn es aufgeklappt ist..
Asylgesetz abschaffen, dann wären mal ein paar Jahrzehnte lang die anderen Länder dran...
Wenn du den Unterschied zwischen dem Begriff
KLINGENLÄNGE
und
SCHNEIDENLÄNGE
kennst, dann ist eigentlich alles klar!
Für die, die das nicht gebacken bekommen gibt's das hier vom LKA Bayern..
Gerne noch andere Nachweise, wie die bei Unstimmigkeiten zuständige Behörde misst,falls das nicht reicht.
Weil Pause hab ich ne nur ne halbe Stunde denke ich (bin über 18)
Erst mal schlau machen wie die Pausezeiten genau sind, also inkl. der kurzen Pausen die eigentlich überall üblich sind...
Aber selbst mit deiner "nur halben Stunde" wäre Arbeitsende nicht um 16:00 sondern um 16:30 Uhr.