Es gibt eine Stalker, er hat eine Polizeibeamtin aus Hilpoltstein mehrfach belästigt und diese beleidigt also nicht vor Angesicht zu Angesicht sondern nur übers Facebook, und ihr Privatfotos Unerlaubt auf seiner Facebook veröffentlicht.
Sie hat gegen ihn eine Anzeige erstattet, und durch ihr Vorgesetzten bei der GdP eine Geldbuße verhängen lassen.
Der Täter ist einer aus Laufamholz, 90482 Nürnberg.
Er ist mehrfach vorbestraft
- Erziehungsmaßregeln
- Zuchtmitteln
- Jugendstrafe mit Bewährung
- Seine Bewährung wurde im Jahr 2016 widerrufen und er musste erstmals die Strafe vollverbüßen.
dann am Ende, wurde er Rechtskräftig zu Maßregel 63 StGB Verurteilt.
Er ist aber wieder in Freiheit, seine Führungsaufsicht entfiel vorzeitig.
Die Polizistin hatte früher 2015 gegen ihn mehrere Mitteln eingesetzt, die hatte so einen Unglaublichen Hass auf diesen „Stalker.“ erstmals beantragte sie beim Amtsgericht und Stadt Nürnberg, eine Unterbringung in der KJP damals war der Täter (17) und die hatte ihn Erkennungsdienstlich behandeln lassen.
Ihr fiel es damals auf dass er die (Polizistin) auch übers ask.fm beleidigt habe.
Und eine Anzeige hat sie gegen ihn auch noch erstattet.
Und die hat ihm am 21.07.2024 Angezeigt.
Und die Polizeibeamtin wünscht sich, dass der Täter also genauer gesagt der „Stalker.“ dauerhaft weggesperrt wird, kann die dass?
Schafft Sie dass? Dass er für immer und ewig weggesperrt wird. Die wünscht sich dass so sehr.