Liege ich da richtig, oder täusche ich mich so?

2 Antworten

Da muss ja (angeblich) ein furchtbares Verbrechen geschehen sein. Und Deine Unzurechnungsfähigkeit muss festgestellt sein. Beides geht allerdings nicht in Deiner Abwesenheit und ohne Verhandlung und Begutachtung.


LeWe23  30.11.2024, 08:08

Da er, laut seiner aktuellen Frage, alle Therapeuten und Gutachter als siene Feinde sieht, die nur das Ziel haben, gegen ihn zu arbeiten, hat er natürlich jede Kooperation verweigert und entsprechend fiel das Gutachten des forensichen Psychologen wohl aus.

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bzw. in der Forensik erfolgt sowohlin Deutschland als auch in der Türkei nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses, bzw. durch einen Richterspruch am Ende eines Gerichtsverfahrens aufgrund von Fremd- oder Eigengefährdung!

Was Du einerseits anderen Menschen oder Dir selber zugefügt has, weißt Du selbst! Immerhin ist dem Richterspruch ein Rechtsverfahren vor einem Gericht vorausgegangen, an dem Du als Hauptakteur beteiligt warst!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung