Liege ich da richtig, oder täusche ich mich so?
Ich lebe hier in der Türkei und nicht mehr in Deutschland und ich habe einen Gerichtsbeschluss gegen mich gesehen und eine Akte der Staatsanwaltschaft- mit dem Inhalt „Antragsschrift + Sicherungsverfahren.“ und im Beschluss steht drin „Die Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.“ 😟😫🤔🤔
Das heißt, ich komme nicht mehr wieder in die Freiheit.
Aber ich lebe doch in der Türkei.
Wie kann sowas gegen mich verhängt werden? (Richter, Staatsanwalt.)
Ich denke, ich täusche mich so.
Falls ja, wie nennt man denn diese Krankheit? 🦠 🤢 Diagnose.
2 Antworten
Da muss ja (angeblich) ein furchtbares Verbrechen geschehen sein. Und Deine Unzurechnungsfähigkeit muss festgestellt sein. Beides geht allerdings nicht in Deiner Abwesenheit und ohne Verhandlung und Begutachtung.
Da er, laut seiner aktuellen Frage, alle Therapeuten und Gutachter als siene Feinde sieht, die nur das Ziel haben, gegen ihn zu arbeiten, hat er natürlich jede Kooperation verweigert und entsprechend fiel das Gutachten des forensichen Psychologen wohl aus.
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bzw. in der Forensik erfolgt sowohlin Deutschland als auch in der Türkei nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses, bzw. durch einen Richterspruch am Ende eines Gerichtsverfahrens aufgrund von Fremd- oder Eigengefährdung!
Was Du einerseits anderen Menschen oder Dir selber zugefügt has, weißt Du selbst! Immerhin ist dem Richterspruch ein Rechtsverfahren vor einem Gericht vorausgegangen, an dem Du als Hauptakteur beteiligt warst!