Kann die Polizeibeamtin den Stalker dauerhaft wegsperren lassen?
Es gibt eine Stalker, er hat eine Polizeibeamtin aus Hilpoltstein mehrfach belästigt und diese beleidigt also nicht vor Angesicht zu Angesicht sondern nur übers Facebook, und ihr Privatfotos Unerlaubt auf seiner Facebook veröffentlicht.
Sie hat gegen ihn eine Anzeige erstattet, und durch ihr Vorgesetzten bei der GdP eine Geldbuße verhängen lassen.
Der Täter ist einer aus Laufamholz, 90482 Nürnberg.
Er ist mehrfach vorbestraft
- Erziehungsmaßregeln
- Zuchtmitteln
- Jugendstrafe mit Bewährung
- Seine Bewährung wurde im Jahr 2016 widerrufen und er musste erstmals die Strafe vollverbüßen.
dann am Ende, wurde er Rechtskräftig zu Maßregel 63 StGB Verurteilt.
Er ist aber wieder in Freiheit, seine Führungsaufsicht entfiel vorzeitig.
Die Polizistin hatte früher 2015 gegen ihn mehrere Mitteln eingesetzt, die hatte so einen Unglaublichen Hass auf diesen „Stalker.“ erstmals beantragte sie beim Amtsgericht und Stadt Nürnberg, eine Unterbringung in der KJP damals war der Täter (17) und die hatte ihn Erkennungsdienstlich behandeln lassen.
Ihr fiel es damals auf dass er die (Polizistin) auch übers ask.fm beleidigt habe.
Und eine Anzeige hat sie gegen ihn auch noch erstattet.
Und die hat ihm am 21.07.2024 Angezeigt.
Und die Polizeibeamtin wünscht sich, dass der Täter also genauer gesagt der „Stalker.“ dauerhaft weggesperrt wird, kann die dass?
Schafft Sie dass? Dass er für immer und ewig weggesperrt wird. Die wünscht sich dass so sehr.
5 Antworten
Sie hat gegen ihn eine Anzeige erstattet, und durch ihr Vorgesetzten bei der GdP eine Geldbuße verhängen lassen.
So viel Unsinn und Unwahrheit in einem Satz.
Die GdP ist die Gewerkschaft der Polizei, das hat nichts mit Leitungsbefugnissen und Vorgesetzten zu tun. Ein GdP-Mitglied kann auch keine Geldbussen verhängen.
Da sknn sie gerne möchten. Als Opfer dieser Straftat ist sie aber nucht zuständig für die Verurteilung und natürlich auch nicht an den Ermittlungen gegen den Täter beteiligt.
Letztendlich ist diese Polizistin am Besten damit bedient, wenn sie wegzieht....das erspart ihr viel Nerv und Stress. Denn es ist hier nicht so einfach, einen hartnäckigen Stalker loszuwerden.🤷♂️
Nein, das geht nicht. Sie sollte seöbstbewusster werden und den Rechtstaat nicht wegen solchen Lapalien ausnutzen
Die Polizistin möchte dass aber?
Dass dieser Stalker dauerhaft weggesperrt wird.
und durch ihr Vorgesetzten bei der GdP eine Geldbuße verhängen lassen.
Was immer du damit sagen willst; das gibt es nicht!
Wenn Strafen den Stalker nicht "erreichen" könnte in der Tat ein Gericht über eine dauerhafte Unterbringung entscheiden, was aber noch nie so statt gefunden hat.
Da aber schon bis zu 5 Jahren Strafvollzug möglich sind, sollte diese Zeit ausreichen, um den Stalker nachhaltig zu beeindrucken.
Der Stalker hat nichts daraus gelernt und macht weiter wie zuvor seit 2012
Dann bekommt er für jede weitere Tat die volle Dröhung.........
Nein. Das kann nur das Gericht tun. Der Stalker kann von der Beamtin aber verhaftet werden und das Gericht kann eien Untersuchungshaft bis zum Prozess anordnen.
Er sollte also das Stalken lieber sein lassen.
Aber die Polizistin möchte den Stalker für die Ewigkeit wegsperren lassen.
Ich hoffe es für die auch ! :)