Erlaubt (weil...)

Als Kostüm erkennbar. Du darfst aber keinerlei Massnahmen verfügen!

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Missachten der Gelbphase: 10 Euro Verwarngeld

Rot bei einem Bahnübergang ist RICHTIG teuer!

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Das kannst du knicken, denn nicht du als Person, sondern dein virtueller Nickname wurde verleumdet und niemand in der wirklichen Welt weiss davon.

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Jede Form von Berührung ist juristisch schon als Körperverletzung zu werten. (würde natürlich niemals angeklagt oder bestraft)

Wenn du einer Person aber bewusst Schmerzen zufügst, ist es vollkommen egal, ob dabei auch körperliche Wunden oder Flecken entstehen!

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Hätten sich mal die Altparteien diesem Thema angenommen......

So wurde der Antrag sicherlich "aus Prinzip" abgelehnt; scha(n)de!

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Die Angabe zur Dicke der Spanplatte fehlt, denn das ist das, was den Schrauben an Halt zur Verfügung steht.

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Ich bin jetzt zwar kein Bundeswehr-Experte, aber zunächst muss du dich beim Heer bewerben und deine weitere/spätere Verwendung ist dann nicht garantiert.

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Natürlich war das keine Notwehr, denn Lorenz rannte ja von dem Polizisten weg!

Bei einem Verbrechenstatbestand darf die Polizei jedoch auch u.U. auf flüchtende Täter schießen.

Der Polizist wird sich auf jeden Fall einem Verfahren stellen müssen!

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Darum ist er ja Chef, weil er das anordnen darf.

Gibt es denn einen Betriebsrat oder jemanden, der über dem Chef das Sagen hat?

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Die richtige (Schutz)Kleidung am Arbeitsplatz ist meistens per Vorschrift geregelt. Dein Lehrer sollte dir eigentlich auch ein plausible Begründung geben können.

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