Das eine ist eine strafbare Fundunterschlagung und falls B davon gewusst hat, macht er sich durch die Annahme des Geldes ebenfalls schuldig.
Gesellschaftlich betrachtet, schenkt A dem B nichts, da B in der Tat ja schon die 250 Euro bekommen hat.
Das eine ist eine strafbare Fundunterschlagung und falls B davon gewusst hat, macht er sich durch die Annahme des Geldes ebenfalls schuldig.
Gesellschaftlich betrachtet, schenkt A dem B nichts, da B in der Tat ja schon die 250 Euro bekommen hat.
Das sollte sich vernünftig regeln lassen. Falls nicht, sieht man sich halt, ziemlich sinnfrei!, bei Gericht.
Die Polizei wird einen Bericht nach § 2, 12 StVG gefertigt haben. Jetzt will die Führerscheinstelle halt wissen, ob du einen Drogenkarriere hingelegt hast. Da du nicht verurteilt wurdest, brauchst du keine Sorge haben.
Kommissar Zufall hat Zeit. Wenn z.B. deine (nur so als Beispiel ; - ) DNA beim Opfer sichergestellt wurde, solltest du die nächsten 10 Jahre fürchten, dass die Polizei dich erkennungsdienstlich behandelt!
Das ist Theaterdonner und wird wohl kaum zu einer erfolgreichen Klage führen.
Nirgendwo gibt es das Recht auf freundlichen Empfang.....
Eine einmal gemachte Zusage kann nur zurück gezogen werden, wenn du einen triftigen Grund benennen könntest. Das müsste z.B. schon zu einer nachweislichen Erkrankung führen, wenn du die Bilder siehst.
Es wäre ein Vorrang gewesen. Da du aber auf dem Gehweg nichts zu suchen hast, wäre theoretisch ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro gegen dich fällig.
Ohne Kennzeichen an deinem Fahrrad ist das aber pure Theorie.
Leider musst du hin, denn es kann auch durchaus sein, dass du heute angehört wirst und deine Bekannte an einem anderen Tag. Auf jeden Fall bekommst du deine Fahrtkosten und das Zeugengeld ausgezahlt wenn du heute anreist, auch wenn es vergeblich sein sollte.
Mit 14 + 15 Jahren kannst du eine Mofa-Prüfbescheinigung erwerben. Das ist ausdrücklich KEINE Fahrerlaubnis!
Wenn du eine Schwalbe fahren willst, brauchst du eine Fahrerlaubnis der Klasse AM.
Das war der Klassiker von einer Hohlbirne der Bundespolizei, der einen dunkelhäutigen Deutschen überprüft hat. Wenn der den BPA zückt, ist die Kontrolle schon beendet. Wie gesagt: Hohlbirne!
Wenn die Regierung das mal zu Ende denken würde, verzögert dieser Kontrollbericht die Maßnahme um ein vielfaches, da die Identität dann zweifelsfrei geklärt sein, und das Formular natürlich auch ausstellt werden muss.
Und gerade für die Flughäfen und Bahnhöfe gilt: wie soll der Aufenthaltsstatus eines erkennbar nicht deutsch aussehenden Menschen geklärt werden, wenn nicht durch Kontrolle?
Lustig vielleicht: das will einer Asyl beantragen und der Beamte äußert:
"Ne, ich will ihre Identität nicht klären, denn dann muss ich ein Formular ausfüllen ; - )"
Wenn du dich zu der Sache nicht einlässt, dann wird die Forderung der Gegenseite als berechtigt anerkannt und ein Urteil in Abwesenheit gefällt.
Das hat natürlich ein Geschäckle! Und ich wünsche sehr, dass dir kein Gefälligkeitsattest ausgestellt wird!
Deinem X muss nachgewiesen werden, dass er NIE die Absicht hatte, seine Schulden bei dir zu tilgen.
Verschwende deine Energie nicht sinnfrei mit Strafverfolgung, sondern sieh zu, dass deine Forderungen gerichtlich anerkannt werden und du den Titel 30 Jahre lang vollstrecken kannst.
Falls du darin Sex hast, kann der Tatbestand "Erregung öffentlichen Ärgernisses" erfüllt werden.
Ich kann deiner Frage nicht ganz folgen? Die 18-jährige und deine Freundin wollen sich duzen, aber die Einrichtung sagt: die 18 jährige soll/kann geduzt werden, deine Freundin sei zu siezen?
Es wäre mehr als respektlos, falls die 18-jährige Mutter als einzige Person mit Du angesprochen würde!
Dann sieh dir den Abspann bis zum Ende an. Dort wird seit vielen Jahren immer wieder erwähnt, ob Tiere zu Schaden kamen.
Bei einem Animationsfilm wurde auch schon darauf hingewiesen ; - )
Da würde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Das Geschäft müsste den Schaden konkretisieren und auch erklären, warum ein Anwalt eingeschaltet wurde, denn man ist verpflichtet, im Zivilrecht keine unnötigen Kosten zu verursachen.
Ein "fahrbereites Auto" bedeutet nicht gleich "zugelassenes Auto". Da du noch nicht der Halter warst, trifft die Straftat auch den vorherigen Besitzer, der das Fahren ohne Versicherungsschutz zugelassen hat! Laut Internet wird das grundsätzlich mit 6 Punkten in Flensburg bestraft. Damit bist du in der Probezeit nach nur 6 Tagen gescheitert.
Ich denke mal, dass du ihnen deinen Ausweis mitgeben solltest und mit der Erklärung, dass du die Reise nicht antreten konntest, alles in Ordnung ist.