Bußgeld knapp 170€ wegen Radfahrer streifen normal?
Ich bin mit Warnblinker auf ein Radfahrer Streifen für 10 Minuten stehen geblieben und bin kurz nachhause gegangen weil ich schnell auf Klo musste, Bußgeldstelle will von mir satte 170€!!!! Ist der Betrag so hoch oder wurde ein Fehler gemacht ? Ich hatte noch nie so ein hohen Betrag zahlen müssen
11 Antworten
Hi ja. Bei Vorsatz dürfen die das Bußgeld verdoppeln:
70€ x 2 = 140 €
Gebühren bleiben gleich.
Du wusstest, dass man da nicht stehen darf und versuchtest es durch die Warnblinker zu legitimieren - keine gute Idee.
Wenn du die Tat vorsätzlich begangen und wie vorgeworfen einen E-Scooter-Fahrer behindert hast, ist das so korrekt.
Die Rechtsfolgen im Detail:
- 70,00 € Regelbußgeldsatz (TBNR 141775; 52a.1 BKat)
- Wenn die Behörde von Vorsatz ausgeht, wird die Geldbuße gemäß § 3 Abs. 4a Satz 1 BKatV grundsätzlich verdoppelt. Davon wurde hier offenbar Gebrauch gemacht.
- 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
- 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.7b FeV)
- B-Verstoß gemäß Anlage 12 Abschnitt B Nr. 2 FeV
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
70€ ist das normale Bußgeld für das Radwegparken mit Behinderung.
Verdopplung wegen Vorsatzes: 140€
Der Warnblinker hat verraten, dass du bewusst ordungswidrig geparkt hast.
Der Rest (28,50€) sind die üblichen Verfahrenskosten.
Geht alles in Ordnung.
auf ein Radfahrer Streifen für 10 Minuten stehen geblieben und bin kurz nachhause gegangen weil ich schnell auf Klo musste,
Und warum hast Du dann nicht gleich zu Hause auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz geparkt? Macht nicht wirklich Sinn...
Da kann man durchaus von Vorsatz ausgehen.
Einzig ein Halt aufgrund eines technischen Defekts wäre hier nicht als Vorsatz zu werten.
Ist der Betrag so hoch oder wurde ein Fehler gemacht ?
Die Strafen hierfür sind nun einmal festgelegt und können im Bußgeldkatalog nachgelesen werden...
Dabei hast Du sogar noch Gkück gehabt - wäre es aufgrund Deines Falschparkens zu einem Unfall gekommen, wäre es noch deutlich teurer geworden.
Dabei hast Du sogar noch Gkück gehabt - wäre es aufgrund Deines Falschparkens zu einem Unfall gekommen, wäre es noch deutlich teurer geworden.
Er hätte auch abgeschleppt werden können, dann wären noch mal 200-300€ obendrauf gekommen.
Ich bin mit Warnblinker auf ein Radfahrer Streifen für 10 Minuten stehen geblieben
Du gibst also zu, dass du auf dem Radfahrerstreifen geparkt hast.
Ich nehme an, dass du deinen Führerschein nicht im Lotto gewonnen hast. Also wusstest du, dass du das nicht darfst.
Also was hast du erwartet?
Bußgeld knapp 170€
Falsch: Das Bußgeld sind nur 140 €. Der Rest sind Gebühren und Auslagen. Steht auch auf dem Brief.
Ist der Betrag so hoch
Ja. Weil du nicht einfach nur dort standest, sondern weil auch noch jemand kam, der deinetwegen den Radfahrstreifen nicht ordnungsgemäß nutzen konnte. Das ist eine Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers.
Dann noch der Warnblinker: Aus irgendwelchen Gründen hast du offenbar erwartet, dass dein Fehlverhalten irgendwie weniger falsch ist, wenn du den Warnblinker einschaltest. Aber du wusstest ganz offensichtlich, dass es ein Fehlverhalten ist. Du hast es trotzdem gemacht. Das ist eben Vorsatz.
Behinderung und Vorsatz erhöhen beide die Strafe. Das ist normal so und sollte eigentlich auch jedem bekannt sein.
Ich hatte noch nie so ein hohen Betrag zahlen müssen
Dann ist jetzt das erste Mal.