Darf man bei der Rote Ampel das Handy benutzen als Fahrer?

Das Ergebnis basiert auf 22 Abstimmungen

Nein 95%
Ja 5%

8 Antworten

Nein

Das Auto ist immer noch in Betrieb, d.h. du nimmst aktiv am Straßenverkehr teil.

Faustregel: Handynutzung geht dann, wenn du auch einfach aussteigen und dein Auto abschließen könntest. Sowohl im Hinblick auf die ausgeschaltete Zündung, als auch im Hinblick auf den Standort.

Nein

Das habe ich für dich herausgefunden und dürfte deine Frage beantworten.

Das Benutzen eines Handys am Steuer ist verboten und kann zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen. Es ist auch lebensgefährlich und verkehrsgefährlich. Das Verbot gilt für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Seit der Gesetzesänderung 2017 ist es noch deutlicher: Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist verboten. Auch viele andere Funktionen darf man als Fahrer nicht verwenden; also z.B. keine Textnachrichten schreiben oder lesen. Auch das Ablehnen von Anrufen oder Ablesen der Uhrzeit ist verboten, wenn dazu das Handy in die Hand genommen werden muss. Smartphone, Tablet & Co. dürfen Sie nur dann während der Fahrt benutzen, wenn es sich in einer Halterung befinden. Aber auch dann ist Vorsicht geboten: Sie dürfen nur kurz auf das Gerät hin- und vom Verkehrsgeschehen wegsehen und auch nur, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben. Nur wenn Ihr Kraftfahrzeug steht und Sie den Motor vollständig ausgeschaltet haben, dürfen Sie Mobiltelefone und andere Geräte in die Hand nehmen und benutzen. Das Ausschalten des Motors durch eine Start-Stopp-Automatik z.B. an der Ampel oder im Stau genügt hingegen nicht. Übrigens gilt das Verbot auch für Fahrradfahrer. Steht der Radfahrer allerdings, darf er elektronische Geräte ohne Einschränkung nutze

Woher ich das weiß:Recherche
Nein

Du nimmst aktiv am Straßenverkehr teil außerdem sieht man ja nicht ob die Ampel dann grün wird wenn man aufs Handy schaut.

Liebe Grüße

Sadens

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Jeder hat seinen Alltag oder?
Nein

Nein, selbstverständlich darf man das nicht, solange der Motor läuft.

Eine aktive Start-/Stoppautomaik zählt übrigens nicht als ausgeschalteter Motor.....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

Wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist, steht dies nicht unter Strafe.

Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne

Siehe StVO §23 Abs. 1a und 1b: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html