Rote Ampel falsch verhalten?

3 Antworten

Plötzlich wurde die Ampel Rot ich konnte es noch sehen.

Seit wann wird eine Ampel "plötzlich" rot? Zwischen Grün und Rot steht für gewöhnlich noch eine dritte Farbe, Gelb.

Dem entsprechend wollte ich nicht über rot fahren und bin rückwärts wieder zurück gefahren. :(

Wenn man sonst die Kreuzung blockiert oder die Ampel nicht mehr einsehen kann ist es das sinnigste zur Haltelinie zurückzusetzen.

ist das jetzt ein Rotlichtverstoß?

In der Theorie ja und in deinem Fall dürfte es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß (<1 Sekunde Rot) handeln. Das ganze wäre mit einem Bußgeld in höhe von 90€ sowie einem Punkt (ohne Gefährdung oder Unfall) behaftet.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (> 1 Sekunde Rot) wären es 200€ sowie 2 Punkte (auch hier ohne Gefährdung oder Unfall), ein Monat Fahrverbot käme auch noch mit drauf.

Aber...:

Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn also kein Rotblitzer an der Kreuzung stand wird es auch kein Bußgeld geben. Da man einen Rotblitzer sehr gut erkennt (blitzt 2x) würde man das also auch sofort merken ob man geblitzt wurde oder nicht. Wäre die Polizei vor Ort gewesen und wollte das Ahnden, dann wäre dies noch vor Ort geschehen.

Man muss schon bei gelb anhalten, wenn das gefahrlos möglich ist. Selbst das überfahren eines gelben Lichtes kann eine Ordnungswidrigkeit sein, die ein Bußgeld nach sich zieht.

Da die Ampeln mindestens 3 Sekunden gelb sind (genormt) bei 50 km/h, hat man mindestens 41,6m Abstand zur Ampel beim Umschalten auf gelb, bevor die auf rot springt. So plötzlich kann also keine Ampel rot werden.

Wer bei 50 km/h auf 41,6m Länge nicht in der Lage ist sein Auto zum bremsen zu bringen, sollte kein Fahrzeug führen.

Also es gilt erstmal wenn dein Auto bei grün/gelb mit der Vorderachse über die Ampelhaltelinie fährt darfst du durchfahren. wenn die Ampel schon rot ist aber du zu wenig Zeit hast zu reagieren darfst du auch über die rote Ampel fahren (das gilt allerdings nur in Extremfällen wie z.B. wenn du mit 50km/h auf eine 2m enfernte rote Ampel fährst) in deinem fall ist alles gut du brauchst dir keine sorgen machen hab nohch nen schönen tag

Mungukun  30.08.2023, 19:42

Man muss schon bei gelb anhalten, wenn das gefahrlos möglich ist. Selbst das überfahren eines gelben Lichtes kann eine Ordnungswidrigkeit sein, die ein Bußgeld nach sich zieht.

Da die Ampeln mindestens 3 Sekunden gelb sind genormt bei 50 km/h, hat man mindestens 41,6m Abstand zur Ampel beim Umschalten auf gelb, bevor die auf rot springt.

Wer bei 50 km/h auf 41,6m Länge nicht in der Lage ist sein Auto zum bremsen zu bringen, sollte kein Fahrzeug führen.

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olfinger  30.08.2023, 19:54
(das gilt allerdings nur in Extremfällen wie z.B. wenn du mit 50km/h auf eine 2m enfernte rote Ampel fährst)

Wie schafft man es denn in einen solchen "Extremfall" zu geraten?

Die Regelphasen für Gelb sind wie folgt:

  • Bis 50km/h dauert diese 3 Sekunden
  • Bis 60km/h dauert diese 4 Sekunden
  • Bis 70km/h dauert diese 5 Sekunden

Da dann einfach mal "plötzlich" von einer roten Ampel überrascht zu werden und erst 2m vor der Haltelinie Rot zu bekommen erachte ich als irgendwie schwierig umsetzbar. Außer man drückt natürlich beim Erkennen von Gelb nochmal kräftig ins Gas um drüber zu kommen und verschätzt sich dabei massiv mit der Entfernung zur Ampel.

Wie dem auch sei...

Auch ein Überfahren von Gelb kann ein Bußgeld nachsich ziehen da Gelb die Aufforderung zum Anhalten darstellt. Die Gelbphase dient gleichzeitig als Räumphase für die Kreuzung, daher sollte man nach Möglichkeit anhalten und eben nicht versuchen drüber zu knallen.

Wenn du eine Ausnahme bei einem Rotlichtverstoß nennen möchtest wäre das bspw. dann der Fall, wenn es für die Bildung einer Rettungsgasse unumgänglich ist die rote Ampel zu überfahren. Dann aber auch nur unter Berücksichtigung des laufenden Verkehrs und ob es sicher möglich ist in eine durch rot gesperrte Kreuzung einzufahren. Bei einer möglichen Gefährdung anderer ist das überfahren einer roten Ampel auch in einer solchen Ausnahmesituation nicht erlaubt denn eine Gefährdung anderer und der eigenen Person muss ausgeschlossen sein.

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realtjayraps  30.08.2023, 19:56
@olfinger

es war jetzt mehr theoretisch gemeint aber zum beispiel wenn man abgelenkt wird und es nicht mehr rechtzeitig schafft zu bremsen (wobei man dann die art der ablenkung prüfen müsste)

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olfinger  30.08.2023, 19:59
@realtjayraps

Wer sich beim Fahren derart ablenken lässt das man eine rote Ampel übersieht, der sollte zum Wohle aller beteiligten am Straßenverkehr freiwillig seine Fahrerlaubnis abgeben.

Wenn man aufs Handy schaut oder sich vom Beifahrer ablenken lässt und dann "aus Versehen" eine Schulklasse über den Haufen fährt weil man die rote Ampel übersehen hat, dann ist das wohl eine schlechte Ausrede dafür noch bei Rot über die Ampel zu fahren.

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