Ausparken vor einer roten Ampel?

1 Antwort

Naja, für dich gilt § 10 StVO (Wer [...] vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist). Je nachdem, wie weit du tatsächlich schon auf der Fahrbahn warst, kommt diese Pflicht mehr oder weniger stark zum Tragen.

Für den Anderen könnte man § 11 StVO (Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert) oder § 1 (Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht) in den Raum werfen.

Beide haben also gewisse Pflichten. Im Falle eines Unfalles würde ich eine wie auch immer gewichtete Schadensaufteilung vermuten.