Unfall in Probezeit?
Bin Fahranfängerin in der Probezeit.
Heute hab ich am Straßenrand geparkt um jemanden abzuholen. Musste dort ein paar Minuten warten. Ich bin mir ziemlich sicher dass dieser Platz nicht als Parkplatz vorgesehen war, aber alle konnten problemlos an mir vorbeifahren.
Dann hat jemand hinter mir geparkt, ebenfalls ist dort glaube ich normalerweise kein Parkplatz.
Als ich ausparken wollte, bin ich langsam versehentlich rückwärts in das Auto hinter mir rein gefahren. Ich hatte vorne zu wenig Platz und habe den Abstand nach hinten verschätzt.
Der Fahrer und ich stiegen aus unseren Autos aus und einigten uns darauf dass ich ihm Geld gebe, da sein Nr Schild zerdellt war & wir auf weiteres verzichten.
Hätte mir mit polizei eine Konsequenz in der probezeit gedroht? Schließlich war ich schuld am Unfall. Und würde es zusätzlich eine Rolle spielen dass ich an einer unerlaubten Stelle stand?
5 Antworten
Hab da kürzlich was von der Polizei zu gelesen: Ein Schaden - auch ein Bagatellschaden - sollte IMMER bei der Polizei gemeldet werden! Du hast Glück gehabt, denn der andere Fahrer hätte - trotz eurer mündlichen Vereinbarung - anschließend selbst den Unfall bei der Polizei melden können und du hättest dich dann der Fahrerflucht schuldig gemacht...
Deshalb besser bei der Polizei melden u die Sachlage erklären. Dann kann dir niemand etwas vorwerfen.
LG🍀
Nur wenn Du abgehauen wärst, wäre die Unfallflucht ein A Verstoß gewesen.
Ein Strafzettel wegen Falschparken hat auch keine Auswirkungen.
Ich denke, dass dies mit der Schadenshöhe bzw Aufprallgeschwindigkeit zu tun hat.
Gibt ja diese Versicherungsbetrüger die einen Aufprall durch rückwarts fahren hervorrufen.
Ich war ja schuld an dem Unfall.. Aber ich war ganz langsam... Also passiert nix ? Ich mein wir haben es ja eh ohne Polizei geregelt.. Hoffe mir wird im Nachhinein nix inne schuhe geschoben
Entspann Dich. Da passiert nichts weiter.
P.S. zukünftig Schaden an Deinem und dem Beteiligten aufnehmen. Idealerweise mit Zollstock.
Smartphone hat doch jeder dabei heutzutage
Kommt darauf an, wie der Unfall gewertet wird - und was über den Geschehensablauf bekannt ist. Ein einfacher VU-S kostet ohne weitere Verstöße nur 35 € Verwarngeld, außerhalb des fließenden Verkehrs sogar nur 30 €. Keine Probezeitrelevanz.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Nein.
Wäre eine Ordnungswidrigkeit die mit 35 Euro geahndet wird und dann wäre die Sache erledigt gewesen.
Nur bei Punkten gebe es Probleme.
Sollte tatsächlich nur sein Kennzeichen beschädigt worden sein, liegt nicht einmal ein Unfall vor, da hierfür mindestens eine Schaden von ü50 Euro entstehen muss. Dies ist bei einem Kennzeichen nicht der Fall.
Und was passiert wenn er zu Hause feststellen sollte dass mehr kaputt ist?
Bei dem Schaden von unter 50 Euro macht die Polizei gar nichts. Keine Aufnahme, kein Bußgeld.
In dem von dir beschriebenen Fall, würdest du bei mehr als 50 Euro Schaden - bis zu einem Totalschaden des gegnerischen Fahrzeugs ein Bußgeld von 35 Euro erhalten. Die Schadenshöhe ist für das Bußgeld irrelevant.
lg
Und wenn es ein höherer Schaden wäre im Nachhinein, auf probezeit bezogen?
Was habe ich geschrieben?
Wie hoch der Schaden ist, ist irrelevant. Macht keinen Unterschied
Probezeitverlängerung gibts nur wenn es Punkte gibt (bzw. bei A-Verstößen oder wiederholten B-Verstößen). Das war keiner. Außer natürlich es kommen noch andere Faktoren wie Alkohol etc. ins Spiel.
Aber wie ist das gemeint, dass ein Unfall der durch rückwärts fahren entsteht, ein A Verstoß ist? Habe dazu einiges im Internet gelesen, aber wie ist das gemeint ?
Und wegen dem Zusammenhang mit dem falsch parken ?
Okay glück gehabt. Aber wie ist das gemeint, dass ein Unfall der durch rückwärts fahren entsteht, ein A Verstoß ist? Habe dazu einiges im Internet gelesen, aber wie ist das gemeint ?