Unfall in Probezeit?

5 Antworten

Hab da kürzlich was von der Polizei zu gelesen: Ein Schaden - auch ein Bagatellschaden - sollte IMMER bei der Polizei gemeldet werden! Du hast Glück gehabt, denn der andere Fahrer hätte - trotz eurer mündlichen Vereinbarung - anschließend selbst den Unfall bei der Polizei melden können und du hättest dich dann der Fahrerflucht schuldig gemacht...

Deshalb besser bei der Polizei melden u die Sachlage erklären. Dann kann dir niemand etwas vorwerfen.

LG🍀

Woher ich das weiß:Recherche

Nur wenn Du abgehauen wärst, wäre die Unfallflucht ein A Verstoß gewesen.

Ein Strafzettel wegen Falschparken hat auch keine Auswirkungen.


Hasenfuss348 
Beitragsersteller
 11.02.2025, 17:22

Okay glück gehabt. Aber wie ist das gemeint, dass ein Unfall der durch rückwärts fahren entsteht, ein A Verstoß ist? Habe dazu einiges im Internet gelesen, aber wie ist das gemeint ?

Wiesel  11.02.2025, 17:31
@Hasenfuss348

Ich denke, dass dies mit der Schadenshöhe bzw Aufprallgeschwindigkeit zu tun hat.

Gibt ja diese Versicherungsbetrüger die einen Aufprall durch rückwarts fahren hervorrufen.

Hasenfuss348 
Beitragsersteller
 11.02.2025, 17:33
@Wiesel

Ich war ja schuld an dem Unfall.. Aber ich war ganz langsam... Also passiert nix ? Ich mein wir haben es ja eh ohne Polizei geregelt.. Hoffe mir wird im Nachhinein nix inne schuhe geschoben

Wiesel  11.02.2025, 17:36
@Hasenfuss348

Entspann Dich. Da passiert nichts weiter.

P.S. zukünftig Schaden an Deinem und dem Beteiligten aufnehmen. Idealerweise mit Zollstock.

Smartphone hat doch jeder dabei heutzutage

Kommt darauf an, wie der Unfall gewertet wird - und was über den Geschehensablauf bekannt ist. Ein einfacher VU-S kostet ohne weitere Verstöße nur 35 € Verwarngeld, außerhalb des fließenden Verkehrs sogar nur 30 €. Keine Probezeitrelevanz.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Nein.
Wäre eine Ordnungswidrigkeit die mit 35 Euro geahndet wird und dann wäre die Sache erledigt gewesen.

Nur bei Punkten gebe es Probleme.

Sollte tatsächlich nur sein Kennzeichen beschädigt worden sein, liegt nicht einmal ein Unfall vor, da hierfür mindestens eine Schaden von ü50 Euro entstehen muss. Dies ist bei einem Kennzeichen nicht der Fall.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Hasenfuss348 
Beitragsersteller
 11.02.2025, 17:22

Und was passiert wenn er zu Hause feststellen sollte dass mehr kaputt ist?

HfPol110, UserMod Light  11.02.2025, 17:31
@Hasenfuss348

Bei dem Schaden von unter 50 Euro macht die Polizei gar nichts. Keine Aufnahme, kein Bußgeld.

In dem von dir beschriebenen Fall, würdest du bei mehr als 50 Euro Schaden - bis zu einem Totalschaden des gegnerischen Fahrzeugs ein Bußgeld von 35 Euro erhalten. Die Schadenshöhe ist für das Bußgeld irrelevant.

lg

Probezeitverlängerung gibts nur wenn es Punkte gibt (bzw. bei A-Verstößen oder wiederholten B-Verstößen). Das war keiner. Außer natürlich es kommen noch andere Faktoren wie Alkohol etc. ins Spiel.


Hasenfuss348 
Beitragsersteller
 11.02.2025, 17:23

Aber wie ist das gemeint, dass ein Unfall der durch rückwärts fahren entsteht, ein A Verstoß ist? Habe dazu einiges im Internet gelesen, aber wie ist das gemeint ?