Probezeit – 35 € Verwarnung nach Unfall beim Ausparken – A-Verstoß?
Hey,
ich bin aktuell noch in der Probezeit und hatte vor kurzem einen kleinen Unfall beim Ausparken. Ich habe dabei einem Auto im fließenden Verkehr die Vorfahrt genommen, wodurch es zu einem Blechschaden an meinem Auto kam. Die Polizei war vor Ort und hat mir ein Verwarnungsgeld von 35 € gegeben. Ich habe direkt vor Ort gezahlt. Mit dem anderen habe ich unsere Versicherungen ausgetauscht.
Jetzt frage ich mich:
Die Polizei meinte, dass sie gesehen haben, dass ich in der Probezeit bin, aber mir nichts drohe. Kriege ich noch Post?Gilt das schon als A-Verstoß? Muss ich mit Probezeit-Maßnahmen rechnen (ASF, Verlängerung etc.)?
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen!
3 Antworten
Verwarngelder in dieser Höhe zählen nicht als A-Verstoß und sind in der Regel auch nicht probezeitrelevant.
Wenn Du vor Ort bezahlt hast ist die Sache erledigt. Man wird nicht zwei mal bestraft.
A-Verstöße sind immer mit Bußgeldern verbunden und nicht mit Verwarngelder.
Und mit der Bezahlung ist das auch erledigt. Da kommt nichts weiter.
Auf dem Zettel steht ,,Sie wurden soeben durch die Polizei wegen einer […] Ordnungswidrigkeit gemäß SS 56,57 OWig mit einem Verwarnungsgeld verwarnt“